Die NSU Prozesstage 212 & 213 im Schnelldurchlauf

gemeinhin veröffentlichen wir unsere Zusammenfassungen von NSU-Prozesswochen exklusiv nur in unserer facebook-Gruppe gegen Rassismus und gegen Vertuschung - um diese noch bekannter zu machen (join it!), heute aber auch mal wieder hier: Die Prozesstage 23./24.06. (212 u 213) im Schnelldurchlauf

23.06.

Dafür, dass am Vortag quer durch die deutsche Medienlandschaft bis hin zum ZDF “heute journal” aufgrund von Zschäpes erweitereter Erklärung in Sachen Ablehnungsantrag gegen RAin Sturm geunkt wurde, dass die Hauptangeklagte nunmehr (bald) “reden” könnte, waren die Zuschauerreihen am Dienstag zwar bereits eine knappe Stunde vor Verhandlungsbeginn gut gefüllt, aber letztlich doch nicht ansatzweise “ausverkauft”. Da Zschäpe aber wohl hinter den Kulissen über Zahnschmerzen berichtet hatte, brach Götzl kurz nach der Einvernahme von nur einem Zeugen erneut einen Prozesstag früh ab, lud gleich zwei geplante Zeugen ab, so dass wir nur von der Einvernahme des heute 32-jährigen Falco Kraus aus Chemnitz berichten können.

Götzl sprach von einem Vorfall vor einem Edeka-Markt im Dezember 1998, der Zeuge berichtete dass er sich dereinst mit anderen vor dem Konsum-Markt getroffen hätte um ins Kino zu gehen, als ihm auf beiden Seiten der Ausgangstür je eine Person aufgefallen war, einige Minuten später sei eine dritte herausgerannt, die irgendetwas unterm Arm hatte, er sei (instinktiv) hinterhergerannt, die letztgenannte Person habe sich dann zu ihm umgedreht, ihn aufgefordert stehen zu bleiben und (als er dem wohl nicht nachkam) direkt 3x geschossen, sinnigerweise die erste Kugel (“das hört man”) sei unmittelbar an seinem Kopf vorbeigerauscht, der zweite sei in seiner Brusthöhe gewesen und einer in der Wand gelandet – bis vor ein paar Jahren war dort noch das Einschussloch zu sehen, inzwischen ist der Supermarkt abgerissen. Er habe dann hinter einem parkenden Auto Schutz gesucht – die Täter seien weitergerannt/geflüchtet.

Im Weiteren vermischte Kraus augenscheinlich zugetragen bekommenes und oder angelesenes Wissen (von gefundenen Hülsen, gar von tschechischen Fabrikaten) mit eigenen Beobachtungen – einmal mehr stört sich der Richter auch bei diesem Zeugen nicht daran. (Es wird im weiteren Wohlleben-Verteidiger Klemke obliegen, das klar zu stellen, dass der Zeuge Hülsen nicht selber gesehen hat.) Und der Zeuge, der in persona klar eine “normale Handfeuerwaffe…von normaler Größe…Lauf leicht angeschrägt ” erblickt habe, bekundete mehrfach – dem Vernehmen nach anders als er es *angeblich* vor wenigen Monaten noch der Polizei gesagt habe – dass er bestenfalls bei einem der an-der-Türsteher sicher sagen kann, dass es sich um einen Mann gehandelt habe (linkere hatte demnach eine größere statur – kräftig, “nicht im Sinne dick sonden muskulös” – rechtere kleiner, schmächtiger, rausrennnende auch relativ schmächtig) und die Person die ihn aufforderte ihnen nicht zu folgen eine eher höhere/hellere Stimme gehabt habe – aber ob das alles Männlein und oder Weiblein waren könne er nicht sagen – weil: einmal meinte er die Täter waren allesamt vermummt, dann hätten sie immerhin Seemannsmützen aufgehabt, was das Gesichtererkennen naturgemäß schwierig mache, gleichwohl hat er ein recht detailreiches Phantombild gezeichnet. Im übrigen war er zunächst vom Diebstahl von Zigarettenschachtelstangen ausgegangen, “erkannte” dann aber angeblich selbst in der Flucht-/Schussituation dass es sich um den Registrierausschub der Supermarktkasse gehandelt habe.

(Noch)-Zschäpe-Verteidigerin Sturm hielt ihm in der Fragerunde dann vor, dass er bei der Polizei gesagt habe, dass er “auf alle Fälle eine Männerstimme” ausgemacht habe beim Schützen war dann von Kraus ein lapidares “wenn ich das damals so gesagt habe wird es so gewesen sein” zu hören -

Obwohl dieser Zeuge so auftrat wie er auftrat fühlte sich NK-Anwalt Alexander Hoffmann berufen bereits wenige Minuten nach dessen Einvernahme eine 257er-Erklärung abzugeben, im Sinne nun stehe entweder im Raum Zschäpe war mit am Set, oder wenn nicht sie, dann sicher einer der Chemnitzer “88er”… und es sei nunmehr belegt, „dass das Trio (bereits kurz nach der “Flucht”, Anm. das ZOB) zum Töten von Menschen bereit war“.

Und zahlreiche Medien (etwa Tagesspiegel: “Der NSU-Prozess wartete am Dienstag mit einer möglichen Sensation auf: Es könnte einen weiteren Mittäter der Terrorzelle geben.” oder Spiegel: “Eine Zeugenaussage legt nahe, dass das mutmaßliche Terror-Trio zumindest bei einem Überfall einen Mittäter hatte.”) schossen sich die folgenden Stunden darauf ein, dass *jetzt* wohl bewiesen wäre, dass der NSU aus mindestens vier Personen bestand – als ob es a) für mehr als drei bis dato nicht zahlloseste Indizien gab und b) bei vom Zeugen beschriebenen drei Tätern in Chemnitzz 1998 nominell nicht Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos ausreichend wären -

Randnotiz: Obwohl der Zeuge nach eigener Aussage niemals von einem Tattoo eines der Täter sprach waren ihm in einer von zwei in sich geschlossenen Bildermappen zur möglichen Täteridentifikation ausschließlich Männer mit einem tätowierten Schriftzug im rechten Halsbereich gezeigt worden.

24.06.2015, 213. Tag

Der Vormittag war nochmals für im Januar/Februar verhinderte Zeugen zur Keupstrasse geplant – es sollte aber an diesem Tag nur einer zum Zuge kommen. Die zweite geplante Zeugin zum Komplex Nagelbombenanschlag schaffte es nicht ins Gericht, wegen eines Schwächeanfalls sei sie ins Krankenhaus gekommen.

Der heute gehörte Zeuge arbeitete im Reisebüro seines Vaters, direkt gegenüber dem Friseursalon, vor dessen Schaufenster die Bombe hochging. Zur Tatzeit stand ein großer Mercedes Sprinter vor dem Geschäft, er war mit seiner Schwester im Büro, der Vater war kurz davor rausgegangen. Die Explosion habe das Glas zerstört, die hölzerne Eingangstür beschädigt. Der Lieferwagen habe vieles abbekommen, sie hätten später viele Dellen auf der Bombenseite gesehen. Körperliche Verletzungen habe er somit nicht davongetragen, nur herrschte fortan Angst: man habe sehr darauf geachtet, wer warum in die Keupstrasse kommt.

Anwesend waren auch zwei Sachversteändige, die zum Komplex bereits zu einem früheren Zeitpunkt Bewertungen vorgetragen hatten. Götzl las ihnen die Zusammenfassung der Aussagen zweier Zeugen – dem Vater des heutigen Zeugen und einem Friseur – vor, deren Einvernahme die Sachverständigen nicht beigewohnt hatten. Zum Schluss wiederholten diese ihre Bewertung, diese Aussagen einbezogen: während der Vater durch eine gewisse Entfernung zum Tatort relativ geschützt war, habe sich der Friseur durch seine Position im Laden in absolut akuter Lebensgefahr befunden und der Sohn des Reisebüroinhabers war der Glassplitterflut ausgesetzt, wenn auch die Nägel in seine Richtung vom Sprinter abgefangen wurden.

Vor der Mittagspause gab es dann einen Beweisantrag seinens des Nebenklageanwalts Langer , die Quittung einer Shell-Tankstelle aus Zwickau betreffend – Zeugen dazu würden beweisen, dass mit dem auf den 28.10.2011 lautenden, vermeintlich im Wohnmobil in Eisenach gefundenen Papier aus einer fünf Minuten Fahrzeit von der Frühlingsstraße entfernten Tankstelle knapp 16 Liter Super Benzin gekauft wurden, was nicht fürs Wohnmobil gedacht sein konnte, da dies ein Dieselfahrzeug war. Die Nebenklage möchte beweisen, dass das Abbrennen der Wohnung am 04.11.2011 kein kurzfristiger Entschlusses war, sondern spätestens einige Tage vor der eigentlichen Tat geplant war. Die Menge des besorgten Kraftstoffs liege im von verschiedenen Experten gezeichneten “grünen Bereich” – 5 bis 20 Liter.

Auch von der Verteidigung Wohlleben gab es Beweisanträge: 1. Sandro Tauber zu laden, der bestägtigen soll, dass Graupner Christian Kapke am Rande einer NPD-Veranstaltung ansprach und laut Meldung des V-Mannes Brandt u.a. berichtete, den Dreien gehe es gut. Laut Kapke soll Edda Schmidt den für ihn fremden Chemnitzer zu ihm geführt haben. Das bestritt Schmidt bei ihrer Aussage in München, sie wisse nichts von einem solchem Gespräch. Laut Brandts Meldung soll Graupner auch mit Tauber gesprochen haben. Die Verteidigung will beweisen, dass Wohlleben, der bei der Versanstaltung auch anwesend gewesen sein soll, keine wichtige Rolle gespielt habe, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, sonst wäre er der Adtressat dieser Information gewesen – und nicht Kapke.  2. Wohllebens Freund Mario Brehme zu laden, der bestätige, dass es im Oktober 2000 einen Kontakt zwischen Wohlleben und zum Magazin stern gab. Das Blatt wollte Zugang zu den “Dreien” und habe angeblich 50.000 bis 60.000 DM in Aussicht gestellt, laut Meldung des V-Manns Brandt über ein Gespräch zwischen Brandt, André Kapke, Mario Brehme und Wohlleben: Wohlleben habe versucht das finanziell lukrative Treffen zu organisieren. Beim nächsten Treffen – diesmal ohne Wohlleben – wurde beschlossen, doch nicht mitzumachen, aus Angst dem THS zu schaden. Die Anwälte des NPD-Funktionärs wollen damit beweisen, dass wenn Wohlleben in die ganze Sache verstrickt gewesen wäre, so würde er allein aus Selbstschutz nicht versuchen, den Kontakt zu organisieren: zu der Zeit gab es bereits das erste NSU-Opfer und etliche Überfälle. Wohlleben habe also entweder keine Waffe besorgt oder, wenn doch, so ohne Bedenken, dass damit gemordet würde. 3. Einen Zeugen aus dem Freundenkreis des – Stichwort Ceska-Import aus der Schweiz – Mitfirmeninhabers Zbinden zu laden, der beweisen würde, dass Zbindens Waffenbucheinträge nicht vertrauenswürdig seien, weil einige Waffen mit an Firmenmitarbeiter ausgestellten Waffenscheinen an Personen verkauft wurden, die zum Erwerb sonst keine Berechtigung gehabt hätten.

Am Nachmittag trat dann der ehemalige Geheimschutzbeauftragte des LfV Hessen, Gerald Hess, im Zeugenstand. Es ging um seine drei Telefonate mit Andreas Temme sowie um das Steuern bzw. Verhindern polizeilicher Ermittlungen seitens des LfV.

Auszüge aus einem dieser Telefonate  gingen durch das Lancieren der Nebenklagevertretung der Familie Yozgat vor Monaten erst in die “Welt” und dann durch viele Medien. Auch wir waren punktuell elektrisiert (unter vorstehendem Link finden sich übrigens die offiziellen Transkribtionen durch die Polizei als pdf-Download) von “Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren” – JETZT wo wir diesen Satz erstmals (!) nicht nur lesen sondern auch hören konnten (die vollständigen Mitschnitte wurden eingespielt, nicht nur der sep. Satz) sieht das anders aus. Der Ton macht tatsächlich die Musik und der hat wenig bis nichts mit dem zu tun, wie es die “Welt” in Audios nachsprach und verbreitete! Im Original klingt es tatsächlich eher wie ein Versuch, mit einem locker gemeinten Spruch ein schwieriges Gespräch mit Temme anzufangen. WOHLGEMERKT: dass Temme lügt, den Mord zumindest mitgekriegt hat, steht für uns trotzdem außer Zweifel, ebenso dass Kollegen und Vorgesetzte von ihm vieles dazu zumindest aktiv verschleiern! Soviel als kleiner Einschub “aus Gründen” – zurück ins OLG, zum unmittelbaren Prozessgeschehen der letzten Tage:

Hess “erläuterte”, mehrfach von Götzl zu dieser Formulierung nachgefragt, das was er auch schon im UA Hessen dazu sagte – u.a. es war ironisch gemeint. Aber auch nach dem Motto: hinterher sei man schlauer. Wenn Temme gewusst hätte, welche Schwierigkeiten er bekäme, hätte er einen großen Bogen gemacht, was widerum die Frage nach sich zog, dass das doch bedeuten würde, dass Temme gewusst hätte, dass an dem Ort zumindest irgendetwas geschehen würde. Es sei einfach “eine Eröffnungsklausel” gewesen, so der Zeuge daraufhin.

Weiter ging es um die “so nah wie möglich an der Wahrheit” Formulierung, die Hess zweimal fast hintereinander Temme gegenüber gebrauchte. Das sei so gemeint, dass er – Temme – im Rahmen seiner Vorschriften – die Wahrheit sage, – Stichwort Aussagegenehmigungen bzw -beschränkungen, die ja bei seinem damaligen Arbeitgeber Standart sind .  Keinesfalls natürlich eine Aufforderung zum Lügen…

Zu seiner eigenen Rolle erklärte der Geheimschutzbeauftragte, eine “Poststelle” zwischen dem Amt und der Polizei gewesen zu sein. Er habe die Fragen der Ermittler entgegengenommen, weitergeleitet und die Antworten zurück an die Polizei gegeben. Er habe nichts reinredigiert oder zurückgehalten, bekundete er auf Nachfrage der Nebenklage. Er habe versucht, die Polizei bei der Arbeit zu unterstützen, damit das unangenehme Thema für das Amt schnell vorbei war. Auf die Vorhalte der Nebenklage, die aus Vermerken der Polizisten über das gemeinsame Treffen bei der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem LfV zitierte, er sei dagegen gewesen, die von Temme geführten Quellen von der Polizei befragen zu lassen (damals mit der Begründung, dass das zur Abschaffung der Quellen fürhren würde, also das Schlimmste was dem LfV passieren könnte: man müsse “nur” eine Leiche neben einem Verfassungsschützer platzieren, so könne man die gesamte Arbeit des LfV lahmlegen…), meinte Hess sinngemäss, dass was die Polizei (gegen Temme) gehabt hatte, sei für ihn nicht ausreichend gewesen, irgendwann sei ja auch der Vorwurf in Gänze fallengelassen worden. Zum Vorwurf der Polizei, das Amt gebe Temme Rückendeckung – wenn Temme diese Unterstützung nicht hätte, so würde er mit der Wahrheit rausrücken -, meinte Hess, er habe den Eindruck gehabt, die Polizei sei mit ihren Ermittlungen nicht weiter gekommen, und habe das als Grund vorgeschoben. Sie habe Behauptungen aufgestellt, keine Fakten geliefert – dagegen habe er sich verwahrt.

Weiter hielt die Nebenklage Hess vor, er erwähne in einem Telefonat Temme gegenüber, dass die Polizei wissen wolle, ob Temme bei anderen, vorherigen Taten dabei gewesen sei. Diese Information sei aus dem Fragenkatalog der Polizei, die an das LfV mit dem Vermerk “vertraulich” gegangen sei. Warum er dies trotzdem an den Beschuldigten weiter gegeben habe? “Vertraulich” sei “Naja, nicht geheim, keine Verschlusssache!”, so Hess. Er habe so der Polizei mögliche Nachfragen ersparen wollen, es war nur als Anregung für Temme gedacht…

PS: frisch von der OLG-Pressestelle – die neueste Terminvorschau für die kommende Woche nebst Hinweis, dass es weiter geht mit dem perversen nur 2-Tage-verhandeln wegen der angeblich so angeschlagenen Zschäpe:

“Die Termine vom 02.07.2015 und vom 16.07.2015 wurden abgesetzt!

Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand  25.06.2015):

Dienstag, 30.06.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr Aleksander H. (Umfeld Angeklagte)

11.00 Uhr Eva S.-T. (Erkenntnisse zum Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen Andreas T. am 06.04.2006)

13.00 Uhr Andreas T. (Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen am 06.04.2006; Inhalt von Telefonaten mit dem Zeugen H. im Jahr 2006)

Mittwoch, 01.07.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr KK’in Pflug, BKA Meckenheim

09.30 Uhr KHK Zenk, PD Rastatt

13.00 Uhr N. Görlitz, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Führung des V-Mannes Carsten S.)”

nsu-prozess: vorschau der geladenen zeugen 18. – 20. februar 2014

aus den offiziellen presseunterrichtungen des OLG münchen zum NSU-prozess und allein deswegen ohne gewähr:

“Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand 13.02.2014):

Dienstag, 18.02.2014

09.30 Uhr  KHK Tutz (Vermerk zu den Wohnungen)

11.00 Uhr  KK Schirra (Vermerk zu „Progromly“)

13.00 Uhr KHK Wendt (Vermerke zu Zeugen aus dem Umfeld der
Angeklagten)

Mittwoch, 19.02.2014

09.30 Uhr KOK Lohmer, BKA Wiesbaden

09.30 Uhr KHK Tuche, KPI Jena (beide Zeugen: Vernehmung des
Zeugen Frank L. i.J. 2012)

13.00 Uhr KOK Volk, BKA Wiesbaden (Durchsuchung Wohnung Schomerusstr., Jena, i.J. 1998)

Donnerstag, 20.02.2014

09.30 Uhr Max-Florian B. (Umfeld Angeklagte)

10.00 Uhr KOK Peters, KPI Gotha

11.00 Uhr KOK Vitt, BKA Wiesbaden
(beide Zeugen: Vernehmung des Zeugen Max-Florian B.)

Die Zeugenvernehmungen finden im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),
Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der oben angegebene Plan jederzeit kurzfristig
ändern kann und diese Änderungen üblicherweise in der Sitzung bekannt gegeben
werden.”

nsu-prozess: vorschau der geladenen zeugen 11. – 13. februar 2014

aus den offiziellen presseunterrichtungen des OLG münchen zum NSU-prozess und allein deswegen ohne gewähr:

“Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand.07.02.2014):

Dienstag, 11.02.2014 09.30 Uhr Enrico T.  *

Mittwoch, 12.02.2014 09.30 Uhr Tino B.  **

Donnerstag, 13.02.2014 09.30 Uhr Tino B.  **

Die Zeugenvernehmungen finden im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal), Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der oben angegebene Plan jederzeit kurzfristig ändern kann und diese Änderungen üblicherweise in der Sitzung bekannt gegeben werden.”

* 11.02.2014 wurde am 10.02. vom OLG abgesetzt, “da sich der geladene Zeuge derzeit im Ausland aufhält.”

** 12. + 13.02. wurden am 11.02. vom OLG abgesetzt, “da der geladene Zeuge derzeit nicht anreisen und daher auch nicht vernommen werden kann. Der Senat wurde erst heute Nachmittag davon unterrichtet, dass im Umfeld des Zeugen eine Krankheit aufgetreten ist, die vom Gesundheitsamt überwacht wird. Wann der Zeuge wieder geladen werden kann, steht derzeit noch nicht fest. Die Sitzung wird planmäßig am Dienstag, den 18.02.2014 um 09:30 Uhr fortgesetzt.”

nsu-prozess: vorschau der geladenen zeugen 03. – 05. februar 2014

aus den offiziellen presseunterrichtungen des OLG münchen zum NSU-prozess und allein deswegen ohne gewähr.

“Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand 30.01.)

Montag, 03.02.2014

09.30 Uhr Sindy P. (falsche Identitäten Angeklagte)

11.00 Uhr Dr. von Schayck, Klinik Schmieder Stuttgart (Tatkomplex Kiesewetter – Behandlung Martin A.)

Dienstag, 04.02.2014

09.30 Uhr KHK Benzschawel, PD Heilbronn (Tatkomplex Kiesewetter – Entwendung Ausrüstung der Tatopfer)

11.30 Uhr Dipl. med. Angela D. (Hausärztin Zeugin Charlotte E.)

13.30 Uhr Sachverständiger Pfoser, BKA Wiesbaden
14.00 Uhr Sachverstandiger WD Nennstiel, BKA Wiesbaden
(beide Sachverständige: Tatkomplex Kiesewetter – Kriminaltechnische Gutachten)

Mittwoch, 05.02.2014

09.30 Uhr Andrè K. (Umfeld Angeklagte)

Die Zeugenvernehmungen finden im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der oben angegebene Plan
jederzeit kurzfristig ändern kann und diese Änderungen üblicherweise in der Sitzung bekannt gegeben werden.”

nsu-prozess: vorschau der geladenen zeugen 28. – 30. januar 2014

aus den offiziellen presseunterrichtungen des OLG münchen zum NSU-prozess und allein deswegen ohne gewähr.

“Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand 24.01.)

Dienstag, 28.01.2014

09.30 Uhr Andreas S. (Herkunft Tatwaffe Ceska)

14.00 Uhr  Frank L.  (Umfeld Angeklagte)

Mittwoch, 29.01.2014

10.45 Uhr  Andreas T.  (Fall Yozgat – Fortsetzung Vernehmung)

Donnerstag, 30.01.2014

09.30 Uhr KHK Tiefenbacher, LKA Baden-Württemberg
(Tatkomplex Kiesewetter – Umfeldermittlungen)

11.00 Uhr KHK Rommel (Fall Yozgat – Tatortbeschreibung)

13.00 Uhr KK Giedke, BKA Meckenheim (Tatkomplex Kiesewetter – Umfeldermittlungen)

Die Zeugenvernehmungen finden im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),
Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.”

nsu-prozess: vorschau der geladenen zeugen 21. – 23. januar 2014

aus den offiziellen presseunterrichtungen des OLG münchen zum NSU-prozess und allein deswegen ohne gewähr - sitzungsbeginn ist i.d.r. um 9.30 uhr.

“Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand 17.01.)

Dienstag, 21.01.2014 (späterer Sitzungsbeginn)

10.30 Uhr Susann E. (Umfeld Angeklagte)

12.30 Uhr Ahmed A. (Fall Yozgat)

14.00 Uhr Hermann W. (Tatkomplex Kiesewetter – Fluchtweg)

14.15 Uhr Davinder S.
14.15 Uhr Pargat S.
14.30 Uhr Peter S. (alle Zeugen: Tatkomplex Kiesewetter – Auffindesituation Tatopfer)

Mittwoch, 22.01.2014

09.30 Uhr Sachverständiger Prof. Dr. med. Dipl. Phys. Heinz-Dieter Wehner, Institut
für Gerichtliche Medizin Tübingen (Tatkomplex Kiesewetter – Obduktion Kiesewetter und Untersuchung Schusskanal Martin A.)

10.00 Uhr Jamil Ahmad C.
10.30 Uhr Michael W. (beide Zeugen: Tatkomplex Kiesewetter – Auffindesituation Tatopfer)

11.00 Uhr KHM Köllner, KPI Gotha (Einsatzverlaufsbericht 07.11.2011)

11.00 Uhr KHK Guth, LKA Baden-Württemberg (Zusammenhänge Tatkomplex Kiesewetter – Raubüberfall Eisenach)

13.00 Uhr KK Schwenzon, PP Potsdam (Ermittlungen zu Tatwaffen)

13.15 Uhr KK Giedke, BKA Meckenheim
13.30 Uhr KHK Tiefenbacher, LKA Baden-Württemberg (beide Zeugen: Tatkomplex Kiesewetter – Umfeldermittlungen)

14.00 Uhr Sachverständiger Dipl. Phys. Merkel, LKA Baden-Württemberg
(Tatkomplex Kiesewetter – Geschehensabläufe)

Donnerstag, 23.01.2014

09.30 Uhr Jürgen B.  (Umfeld Angeklagte)

Die Zeugenvernehmungen finden im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.”

nsu-prozess: vorschau der geladenen zeugen 14.-16. januar 2014

aus den offiziellen presseunterrichtungen des OLG münchen zum NSU-prozess,und allein deswegen ohne gewähr - sitzungsbeginn ist i.d.r. um 9.30 uhr.

“Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand 08.01.2014):

Dienstag, 14.01.2014

09.30 Uhr KOK Voutta, PD Südwestsachsen (Brand Frühlingstraße, Zwickau –                             Sicherstellung Kleidung der Angeklagten Zschäpe)

11.00 Uhr Sandy N.  (Umfeld Angeklagte; Nutzung SIM-Card)

13.00 Uhr Sachverständiger Dr. Erwin Koops (Obduktion Tasköprü)

13.15 Uhr Ahmed. A. (Fall Yozgat)

Mittwoch, 15.01.2014

09.30 Uhr Sachverständiger Dr. Setzensack, Bayerisches LKA (Brand Frühlingstraße, Zwickau)

09.30 Uhr Sachverständiger Thomas Redmer, LKA Sachsen (Brand Frühlingstraße, Zwickau – Gefährdungssituation)

Donnerstag, 16.01.2014

09.30 Uhr POMin Kind, PD Heilbronn

09.30 Uhr PHK Thomas, PD Heilbronn

09.30 Uhr KHK Zeiner, PD Heilbronn

10.00 Uhr KK Rieder, PD Heilbronn

10.30 Uhr KHK Benzschawel, PD Heilbronn

11.15 Uhr KHK Fink, PD Heilbronn

(alle Zeugen: Ermittlungen zum Tatkomplex Kiesewetter)

13.00 Uhr Martin A.  (Tatkomplex Kiesewetter, Geschädigter)

Die Zeugenvernehmungen finden im Sitzungssaal A 101 (Schwurgerichtssaal),  Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München statt.”

nsu-prozess: ungereimtheiten und ungeheuerlichkeiten ohne ende

angeklagterund ein monat lang ist nun verhandlungspause. folgende zehn themenskizzen die sich uns in den ersten prozesswochen aufgedrängt haben, werden wir ab september weiter im auge haben:

1. angebliche zufälle, die nebenbei im prozess zur sprache kamen, über die aber kaum ein journalist sprach bzw. nach einer uns nicht genügenden erklärung der bundesanwaltschaft wie auf kommando überhaupt niemand mehr spricht? ein mobilfunknummereintrag beim mitangeklagten carsten schultze der formal zunächst auf tino brandt –  eine gespenstische größe in der rechten szene thüringens und zeitweise v-mann des verfassungsschutzes – deuten konnte: namentlich geht es um einen handykontakt der laut BKA-ermittlungsunterlagen aber ausgerechnet einem nürnberger blumenhändler (frank halbig) gehöre. und das eben nicht erst, wie bundesanwalt diemer – einen tag nachdem der besonders engagierte und kompetente nebenklageanwalt yavuz selim narin das thema anbrachte – behauptete, seit april 2008, sondern bereits seit august 2000. und damit ca. 4 wochen vor dem ersten mord…

sollten zwei kriminalkommisare der staatsschutz “zentralstelle rechts” im jahr 2012 diesbezüglich tatsächlich einem info-fehler der telekom aufgesessen sein, als sie einen sechs seiten starken aktenvermerk fertigten?

2. kleinere fragezeichen die sich aus nebensätzen in zeugenaussagen ergeben, z.b. im mordfall şimşek: hier sagte die polizei dem vernehmen nach einem beunruhigten bürger am telefon, daß alles in ordnung sei:  irgendwo auf der grünen wiese, von der jener mann die behörde alarmieren wollte. ganz so, als ob von der umgebung von simseks blumenstand in der polizeifunkstelle sekundengleich sat-überwachungsdaten vorlagen. abgesehen davon, dass das gegenteil der fall war – der mordanschlag war bereits geschehen, der bereits nahezu tote mann aber vermeintlich noch unentdeckt!

konkret: andreas heuler, ein rettungsassistent, der am 9. september 2000 in nürnberg an dem mobilen blumenstand als potentieller kunde vorbeikam, wunderte sich, dass dieser anscheinend über einen längeren zeitraum unbesetzt war. er kontaktete die polizei. dass man den heute 39-jährigen seitens der behörden gleich zu beruhigen suchte, indem ihm ein beamter bei jenem anruf mitgeteilt haben soll, dass streifenkollegen den blumenhändler noch vor rund einer halben stunde gesehen hätten, kommt zumindest uns “spanisch” vor. warum lag in der zentrale eine solche info vor, wenn für die polizei bis dato am tatsächlich bereits zum tatort gewordenen verkaufsstand alles “normal” schien?

3. die geschichte mit kılıç schwiegermutter. bezeichnenderweise wurde folgender komplex auch bei der webseite “nsu-watch” ausgeklammert, obwohl diese so tut, als ob sie wirkliche protokolle der verhandlungstage böte und sich berechtigterweise einmischen und aufklären auf die fahnen geschrieben habe, was wir indes nicht nachvollziehen können: fakt ist, die schwiegermutter des vierten mordopfers berichtete vor dem OLG in münchen unlängst, dass ihr seinerzeit auf einer polizeiwache – auf die sie mittels anruf eines bekannten beordert worden war – erst nach dreieinhalbstündiger vernehmung vom tod ihres schwiegersohnes berichtet worden sei. in der zeit davor habe man sie ausgefragt und wie eine verdächtige behandelt. und als ob das nicht schon – erst recht am tattag – fragwürdig genug gewesen wäre (auch die offiziellen akten lassen den schluss zu, dass hier eine frau fast in den wahnsinn getrieben wurde) schwor die zeugin vor gericht nun sprichwörtlich stein und bein, dass sie bereits am frühen vormittag – kurz nach 9 uhr – des 29.08.2001 auf der wache saß. unter anderem um fragen a la „Wie haben sie sich mit ihrem Schwiegersohn verstanden?” zu beantworten. und das eben obgleich der mord - nach allem was man weiß -, erst nach 10 uhr 30 begangen sein konnte…

4. bereits sehr früh haben staatliche stellen aufgrund der wiederkehrenden tatwaffe (pistole des typs Česká CZ83) zu den morden an acht türkischen und einem griechischen unternehmer offiziell eine serie auf dem schirm gehabt. und obwohl spätestens 2004 bekannt war, dass an mehreren tatorten von teils unterschiedlichsten zeugen unter anderem jeweils recht auffällig agierende radfahrer gesichtet worden waren, habe man diese eher als potentielle zeugen denn als mögliche mörder betrachtet. heute sei man schlauer, wisse, dass dies mundlos und bönhardt waren, so mordermittler josef wilfling im prozess…

mal ganz abgesehen davon, dass er und andere deutsche beamte die täter ja lieber in den familien der opfer oder in ihrem türkischen umfeld suchten: warum war bei den fahndungsaufrufen explizit ein hinweis auf eigensicherung – ein aufruf über geeignete vorbeugende maßnahmen gefahren für leib oder leben abzuwenden – an die polizeikollegen ausgegeben worden?!

5.- götzls unsägliche vernehmung der witwe kılıç und seinen zumindest leichtfertigen umgang mit der thematik nagelbombenanschlag in der kölner keupstrasse haben wir ja bereits thematisiert: eine weitere ungeheuerlichkeit dieses richters liegt in seinem wiederholt beleidigenden verhalten gegen diverse nebenklägervertreter – allen voran sein anschreien und größenwahnsinnig anmutendes abkanzeln von anwalt adnan menderes erdal, der aufgrund öffentlichen drucks bereits vor wochen genötigt worden war, seinen durchaus verständlichen antrag auf entfernung des kreuzes aus dem gerichtssaal zurückzuziehen.

auffallend: götzl tickt vor allem immer dann aus und unterbricht willkürlich anmutend gar die verhandlung – womit er de facto einen nebenklageanwalt seines fragerechts beraubt – wenn erdal unbequeme fragen einleitet und dabei etwa an die neonazi-verbrechen von solingen und mölln (denen acht menschen türkischer abstammung zum opfer fielen) erinnert. oder den irrsinn benennt, dass sich noch heutzutage manche deutsche als herrenmenschen betrachten. oder einem kriminalhauptkommissar namens albrecht vögeler (der insb. in den mordfällen enver simsek und abdurrahim özüdogru intensivst im umfeld der opfer, aber nicht in fremdenfeindlichen kreisen nach den tätern gesucht hatte) die mehr als berechtigte frage stellt, welche hinweise der beamte denn (noch) gebraucht hätte, um einen rechtsradikalen hintergrund zumindest in erwägung zu ziehen, wo es doch ebreits mehrere ausländische opfer gab…

6. den fall temme, ungereimtheiten mit vier panther-köpfen im sog. bekennervideo sowie das märchen von der unauffindbarkeit des trios haben wir auch bereits kurz angeschnitten – dennoch wird, um bei letzterem beispiel zu bleiben, bis heute im mainstream die betreffende zeugeneinvernahme des mitangeklagten carsten s. weitgehend ausgeklammert. und das obgleich diese nahelegt, dass der verfassungsschutz spätestens durch seinen informanten tino brandt bereits um das jahr 2000 herum wissen musste, wo mundlos, böhnhardt und zschäpe zwischenzeitlich abgeblieben waren.

in einer späteren geschichte werden wir alle offenen fragen zusammenfassen, die die bundesanwaltschaft wohl am liebsten aus dem prozess heraushalten möchte und die die nebenklagevertreter (und vielleicht auch mancher verteidiger) hoffentlich erfolgreich, also allen widerständen zum trotz ab september thematisieren können: u.a. auch fragen rund um den kriminalbeamten, der vor einem untersuchungsausschuss vor wochen bekundete dienstlicherseits schon 2007 vom “NSU” gehört zu haben und seither offenkundig unter staatlichen repressionen leben muss. oder den “dritten mann”, den zeugen auf der flucht aus dem brennenden wohnmobil in der nähe von eisenach gesehen haben wollen – als sich mundlos und böhnhardt obgleich dem vernehmen nach schwer bewaffnet und bereits eine polizistin auf dem kerbholz selbst erschossen haben sollen, als sich ihnen zwei polizisten genähert haben…

7. die geisteshaltung von in münchen vernommenen polizeibeamten spottet teilweise jeder beschreibung. selbst wenn jene beamte auf der anklagebank säßen und sie sozusagen anschaulich erklären müssten, warum sie so vehement organisierte kriminalität, familienfehden, drogengeschäfte etc. pp. vermuteten bzw. primär als spuren untersuchten, wäre es unerträglich ihren offenkundig bis heute verfestigten rassistischen klischees und arroganten tatortbeschreibungen zu lauschen.

wir werden untersuchen, wie die deutschen mainstreammedien, die ja jahrelang das – selbst wenn man milieumorde in betracht hätte ziehen können – unsägliche wort “dönermorde” gebrauchten, damit entweder gar nicht oder zu lax ins “gericht” gehen.

8. meinungsmache der medienkollegen. schon am ersten prozesstag ging es los. zschäpes anwälte würden mit “sinnlosen” anträgen das verfahren verschleppen. dabei hatte schon damals vieles was heer, stahl und sturm von sich gaben, mehr als hand und fuss. oder was halten sie z.b. davon, wenn ein richter eine sicherheitsverfügung erlässt, dass – verständlicherweise – strengstens am einlass des gerichts kontrolliert werden soll, weil ja (zum beispiel) auch zschäpes verteidigern ohne deren zutun etwas verbotenes zugesteckt werden könnte oder sie, wie jeder mensch, theoretisch erpressbar wären. dass götzls “gesetze” aber nicht für ihn selbst, nicht für bundesanwälte, ja noch nicht einmal für sonstige justizbedienstete gelten sollte, war mit das erste, was heer, stahl und sturm bemängelten. zu recht!

da man insb. seitens des boulevards zwischenzeitlich erkannt hat, dass man das verteidigertrio mit seiner arbeit nicht direkt diskreditieren kann, versuchte man dieser tage eine neiddebatte anzuzetteln. weil diese doch tatsächlich in einem münchner nobelhotel nächtigen würden. dass dies aus sicht der staatskasse egal ist, keineswegs der steuerzahler für vermeintlichen luxus aufkommt, fällt da bei den kollegen natürlich gerne unter den tisch. es gibt nämlich höchstsätze, die die anwälte abrechnen dürfen. für differenzbeträge kommen sie selber auf.

wir möchten anhand einer umfassenden medienschau untersuchen, wie deutsche zeitungen systematisch stimmung gegen prozessbeteiligte machen. nicht nur gegen heer, stahl und sturm sondern u.a. auch gegen die nebenklägervertreter. und wir möchten untersuchen, welche kollegen – zumindest teilweise – götzls fehlverhalten gezielt unter den tisch kehren.

9. BKAler vergessen vor lauter freude am plauschen mit beschuldigten, die die aussage eigentlich verweigern wollten, das nachfragen bei verdächtigen, die rede und antwort stehen wollten. während man von zschäpe wohl mit unlauteren tricks außerhalb offizieller vernehmungssituationen ( noch dazu in abwesenheit ihrer anwälte) versuchte, das eine oder andere zu entlocken, wurde bei holger g. offenkundig nachlässig und unprofessionell ermittelt.

eigentlich unerklärlicherweise haben die polizeibeamten gleich in mehreren vernehmungen dieses mitangeklagten (der das trio unter anderem mit ausweisdokumenten unterstützt haben soll, die unter anderem zur anmietung auch des letztes wohnmobils verwendet wurden) sich schnell mit dessen aussagen zufrieden gegeben, auf nachfragen verzichtet. selbst zum thema kronzeugenregelung fehlen klar nachvollziehbare abläufe…

10. ungereimtheiten rund um zeugenaussagen zum “trio” bzw. den “beiden uwes”, insb. auch zum brandherd frühlingsstrasse. mal ab davon, dass regelmäßigen prozessbesuchern auffällige formulierungsähnlichkeiten in diversen zeugenaussagen - etwa von fahrrädern, die nicht aus baumärkten stammen konnten – in den ohren klingen müssten und zu allen prozesskomplexen teils eklatante widersprüche zwischen den aussagen vor gericht und dem, was bei früheren vernehmungen durch polizei und co. auf welcher grundlage auch immer niedergeschrieben wurde, auftauchen: seit der zeugeneinvernahme der handwerker von zwickau steht der verdacht im raum, dass nicht nur die mutmaßliche brandlegerin zschäpe wusste, dass in der zwickauer frühlingsstrasse seinerzeit bald eine explosion von statten geht.

ganz abgesehen davon, dass wir uns wundern, dass sich die bundesanwaltschaft – die zu prozessbeginn ihren pr-beauftragten bei presse und zuschauern stimmung gegen ton- und selbst getippte offizielle protokolle zu diesem für viele längst ziemlich unüberschaubar gewordenen prozess machen ließ – nicht auf die zehn mordfälle und die schwerverletzten von köln konzentriert: uns ist es etwas unverständlich, wieso hier nicht nur ein sondern sogar gleich drei mordversuche konstruiert werden, obgleich de facto zum brandzeitpunkt nur eine nachbarin (die glücklicherweise absolut unverletzt blieb) und eben nicht drei personen in der doppelhaushälfte weilte(n).

besagte handwerker waren – bei knarzenden treppen dürfte(n) das der oder die brandleger mitbekommen haben – bereits außer haus. ohnedies kann man hier wohl nicht von einem zielgerichteten tötungswillen ausgehen, sondern schlimmstenfalls unterstellen, dass der oder die täter ggf. den tod eines nachbarn beim unterstellten versuch spuren zu verwischen billigend in kauf genommen hätten. was fraglos schlimm genug, aber eben kein vorsätzlicher mord wäre. ganz anders als insb. die zehn hinrichtungen, die unseres erachtens neben dem komplex keupstrasse im mittelpunkt des verfahrens stehen müssten.

wir möchten fast wetten, dass sie bei den vorstehenden themenskizzen wenigstens drei anmerkungen entdecken konnten, die sie bisher an noch keiner anderen stelle vernommen haben? der medienmainstream blendet im nsu-verfahren unserer beobachtung nach nämlich eine menge aus. daher bitten wir sie um ihre unterstützung. damit wir den prozess auch ab september weiter kritisch begleiten können*.

* wir danken Ihnen für jeden einzelnen motivierenden euro auf “konto nr.: 5408979333 – BLZ: 50010517″ – bitte geben sie als verwedungszweck “das zob / nsu-prozess” und eine kontaktmöglichkeit (etwa ihre e-mail-adresse, die wir natürlich nur für ein pers. dankeschönschreiben verwenden möchten) an. wir können bis auf weiteres leider keine spendenquittungen ausstellen, versteuern aber garantiert brav – zu FA- und sonstigen rechtlichen angaben schauen sie bitte in unser impressum: http://das-zob.de/?page_id=37

nsu-prozessauftakt: von fehlenden panthern, caren miosgas offenkundig fehlender arbeitseinstellung und fehlern im system

nsu_kein_gras#nsu-prozess – dürfen wir fragen? was ist von der berichterstattung vom montag zum ersten “prozesstag” bisher bei ihnen hängengeblieben?

vielleicht die leider bei weitem nicht nur im boulevard aufgebauschte “frage”, ob der “teufel” (wie zschäpe in “bild” genannt wird, um ja schön davon abzulenken, wie tief verwurzelt übelster, mitunter sprichwörtlich brandgefährlicher rassismus in weiten teilen der vielzitierten “mitte” unserer gesellschaft ist) tatsächlich prada oder was auch immer an schicken klamotten trägt, kaugummi kaut, sich lasziv durchs haar fährt…?

oder haben sie hier und da z.b. vernommen, dass zschäpe der richterbank (demonstrativ) den rücken zugedreht haben soll? wenn sie daraus schlussfolgern, dass die hauptangeklagte z.b. den richtern formal “respekt” verweigerte, während dem “prozess irgendwie oder demonstrativ “abwesend” wirken wollte, dann liegen sie jedoch falsch, sind einer in ihren auswirkungen allerdings vergleichsweise banalen medialen halbwahrheit aufgesessen: denn das mit dem “falsch herum” stehen war nur der fall, solange u.e. sinnfrei lange fotografen und kamerateams für die “bilder der woche”, ach “die bilder des monats” wie es – uns irgendwie an “schtonk” erinnernd – irgendein ard/zdf-gesicht einzuordnen versuchte, rund eine halbe stunde (sic!) den prozessauftakt verzögern (!) durften. zschäpe zeigte lediglich der filmenden und fotografierenden medienmeute die sprichwörtlich kalte schulter – nicht den richtern. das muss man nicht gut finden, (selbsternannte) psychologen mögen da gerne daran herumdeuten – nur es ist in erster linie vor dem hintergrund, um was es hier gehen müsste, schlichtweg scheißegal, ob sich zschäpe bereitwillig filmen lässt oder nicht. ebenso wie die frage, was sie anhatte und wie ihre haare aussahen.

kurz nachdem die richter den saal betreten und die bildermacher des selbigen endlich verwiesen hatten, saß die hauptangeklagte jedenfalls formal völlig “richtig”!

wer erwartet von vermeintlich kaltblütiger möassenmörderin reue?

selbst wenn ihnen dieser und andere bedeutungsschwangere gossip der kollegen durch vernünftiges medienverhalten weitgehend erspart geblieben ist am montag: der “debatte” über die formal immerhin etwas näher dran am eigentlichen themengebiet liegende “frage”, ob die – älteres zitat aus dem “tagesspiegel” – “in der rechten Szene als ‘Diddlmaus’ verniedlicht(e)” keine, noch keine, ein wenig oder wieviel reue auch immer zeigte, werden sie hingegen eher nicht entgangen sein, oder? abgesehen davon, dass zschäpe und die vier anderen mutmaßlich mehr oder minder tief in die sog. nsu-morde verstrickten mitangeklagten noch nicht einmal die anklage gegen sich hören mussten: wer hat insb. von der partnerin der “beiden uwes” etwas wie reue erwartet? wir nicht! wem sollte selbst eine explizite entschuldigung letztlich auch wirklich helfen? was geschehen ist, kann man nicht entschuldigen! niemals! was wichtig ist: die wirklichen hintergründe der tatmotive und täter- und mitwisser und oder anstifter- und oder dulderstrukturen zu ergründen, und alle (!) direkt und indirekt verantwortlichen zu benennen. und: alle direkt und indirekt verantwortlichen einer “gerechten” verurteilung zuzuführen. unter anderem!

wir reden hier schließlich von mehrfachem kaltblütigen mord, von gravierenden bombenattentaten, die noch viele weitere tote hätten fordern können – nicht von unfällen mit fahrerflucht, affekthandlungen oder ähnlichem! vor allem reden wir hier von taten, wo direkte und indirekte staatliche verstrickungen offensichtlich sind. und von einem fall, rund um den sich die masse der medienkollegen hierzulande schon seit monaten mit ablenkung, desinformation und oder verharmlosung disqualifiziert – zumindest wenn es eben um die frage nach direkter oder indirekter verantwortung des staates und oder teile seiner strukturen geht. diese fragen gehören keineswegs “nur” in untersuchungsausschüsse, sondern explizit in diesen prozess!

verfassungsschützer am tatort, geschredderte akten sind KEINE panne!

allein eine sich allzu zwingend aufdrängende zentrale frage rund um das sog. bekennervideo, in dem eindeutig rund um das”nsu-logo” vier und eben nicht “nur” drei “paulchen-panther-köpfe” kreisten und staatlicherseits trotzdem alle fast mantramäßig anmutend so tun, weil zwei tot und eine gefangen ist, der sog. nsu nicht mehr – auch nicht in teilen – existiere… – wann haben sie diese frage wo zuletzt thematisiert gesehen? auch die frage, was aus dem “verfassungsschützer” temme wurde, der nachweislich zeitgleich zu morden an tatorten war (stichwort: internetcafe), scheint nicht nur bei ard und zdf schon lange niemanden mehr zu interessieren – selbstzensur, vergesslichkeit, abgehakt?!? weil nicht sein kann, was nicht sein darf? weil irgendwer gerufen hat “falscher alarm”?!? und: warum geht eigentlich kein #aufschrei durch diese republik, wenn fast alle medien tagtäglich nur von “pannen” reden, wo u.a. gezieltes aktenschreddern nicht mal mehr abgestritten wurde, wieso wird so getan, als ob polizei und co. massenhaft “nur” auf dem rechten auge blind war, statt strukturellen rassismus tief in allen bereichen des staates aufzudecken?

die liste ließe sich sehr lange fortsetzen, doch im moment möchten wir ihren blick mal exemplarisch auf die “tagesthemen” vom vergangenen montag richten, die a) mit größerem zeitlichem abstand zum kurzfristig vertagten prozess berichten konnten (man also zeitlich bedingte oberflächlichkeiten/verkürzungen als fehlerquelle bzw. erklärung für ungereimtheiten vernachlässigen kann) und b) ja vielen hierzulande als besonders seriös und tiefgründig gelten. zu recht?

nehmen sie sich ein paar minuten zeit – surfen sie bitte – auch wenn sie es montag abend live gesehen haben sollten – kurz auf:

http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt4690.html

in minute drei ff wird u.e. der eindruck vermittelt, als ob der befangenheitsantrag der zschäpe-anwälte gegen richter manfred götzl quasi aus heiterem himmel kam. dabei wissen zumindest alle, die am montag im gerichtssaal waren, – spätestens seit dann – dass zumindest eineinhalb tage vor prozessbeginn selbiger befangenheitsantrag via fax beim gericht einging und somit zumindest theoretisch bereits am sonntag abgehandelt hätte werden können.

sind für götzl justizbedienstete und polizisten “übermenschen”?

vor allem wird der befangenheitsantrag in der ARD in einem zentralen punkt viel zu verkürzt wiedergegeben. es geht nämlich primär darum, dass die zschäpe-anwälte eine ungleichbehandlung von einerseits sich und andererseits richtern sowie vertretern der bundesanwaltschaft, polizeibeamten und justizbediensteten sehen. letztere müssten nämlich nicht wie die anwälte selbst unter anderem aufwendig auf waffen abgetastet und durchleuchtet werden. ein punkt, der bei objektiver betrachtung eben tatsächlich absolut widersinnig ist, da das gericht u.a. explizit damit begründet, dass die zschäpe-anwälte einerseits evtl. im zuge einer bedrohung ihrer familien erpressbar sein könnten und oder andererseits gar auch ohne zutun/wissen etwas von dritten zugesteckt bekommen könnten. das aber trifft eben auf jeden humanoiden zu, der den gerichtssaal betritt, oder ?

da die/”wir” deutschen u.e. leider absolut zu recht als besonders autoritätenhörig gelten, macht es für uns einen unterschied, wenn die ARD hier nun aber ausschließlich vermittelt, dass die zschäpe-anwälte kritisert haben sollen, dass sie selbst, “nicht aber Richter und Bundesanwälte” penibel untersucht würden – haben sie den unterschied entdeckt?! die kritik, dass u.a. auch polizeibeamte und sogar sonstige justizbedienstete anders als die verteidiger vor betreten des sitzungssaals behandelt werden, fällt völlig unter den tisch. warum?

niemand hinterfragt vertagung um gleich eine woche

dann ist vom off-kommentator noch lapidar zu hören, dass am nachmittag “plötzlich” die unterbrechung des prozesses für eine ganze woche erfolgte. sachlich richtig. jedoch: abermals keinerlei einordnung, dass es dem münchner senat, den kollegen von richter götzl durchaus möglich gewesen wäre, bereits am tag davor diese unterbrechung aktiv zu verhindern. stichwort unbearbeitetes fax. aber halt^^ – es war ja samstag abend, wer kann denn ahnen, dass bei dem sog. “jahrhudnertprozess” noch etwas vor prozessbeginn – also irgendwann zwischen freitag mittag und montag 10 uhr relevantes zu sichten sein könnte… – die münchner richter offenkundig nicht, das formulierten sie auch implizit im gericht.

auch keine silbe in den tagesthemen, dass es richter götzl möglich gewesen wäre, nur eine kurze unterbrechung anzuordnen, ggf. wenigstens nur dienstag vormittag ausfallen zu lassen… doch wie schon bei seinen gezielt anmutenden unrühmlichkeiten im sog. windhundverfahren was die presseakkreditierungen anging (vgl.: http://www.freitag.de/autoren/gsfrb/akkreditierungsanfragen-fuer-nsu-prozess), haben das OLG münchen und andere staatliche strukturen – wir wollen ja keine absicht unterstellen müssen^^ – offensichtlich zumindest abermals einiges auf die leichte schulter genommen, und somit u.e. sehenden auges u.a. dazu beigetragen, dass die hinterbliebenen der opfer nun ein zweites mal in direkter folge allein schon hinsichtlich zeitlicher abläufe vor den kopf gestossen werden.

es darf im kontext vertagung/befangenheitsantrag natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass es den verteidigern zschäpes und anderen jedoch durchaus recht sein dürfte, wie es nun wieder mit der weitern verzögerung kam. denn sie hätten wohl ihrerseits vor wochen ihre anträge nach erstem “feedback” u.a. des OLG, dass das zweierlei maß nochmal explizit zu adeln versuchte, ans bundesverfassungsgericht gehen können (wo ja die türkische zeitung sabah zu recht wegen der presseplatzvergabe klagte). oder die anwälte hätten wenigstens das mit dem am montag im gericht auf ausdrückliche richterliche aufforderung (sic!) lang und breit verlesenen befangenheitsantrag identische beschwerdefax nicht erst samstag abend übermitteln müssen…

warum fragten sie bei interviewpartner aus eigenem haus nicht nach, frau miosga?

zurück zu den kleineren absonderlichkeiten, die aber eben jede für sich zeigen, wie zumindest oberflächlich und tendenziell staatsnah z.b. (!) die ARD mit selbst vergleichsweise banaleren fragen umgeht: nach dem “beitrag” folgte nämlich ein liveinterview zwischen caren miosga und “experte” frank bräutigam (vgl. minute 4.50 ff)! abgesehen davon, dass miosga nun warum auch immer nurmehr von taschenkontrolle sprach (während es tatsächlich unter anderem um intensivste leibesvisitation geht, die wir aus sicherheitsgründen tendenziell sehr angezeigt sehen, aber u.e. eben konsequenterweise tatsächlich bei JEDEM der zugang zum gebäude hat!), hat sie bräutigam klipp und klar gefragt, warum *nur* die verteidigeranwälte beim einlass wie auch immer untersucht werden – im umkehrschluss war also eine erhellende antwort zu erwarten, warum eben nicht z.b. u.a. bundesstatsanwaltschaft das gleiche prozedere wie zschäpes anwälte erfahren sollen. warum gab es auch darauf nicht mal ansatzweise eine antwort, herr bräutigam? warum fragten sie nicht nach, frau miosga?

wir könnten jetzt noch viel über den ersten tag schreiben: nicht nur über medienkollegen, sondern u.a. über die hintergründe der faktischen und gewünschten verteidiger insb. von ralf wohlleben, von denen u.a. mutmassliche hakenkreuze als kalligraphische besonderheiten – um es euphemistisch zu sagen – “dargestellt” werden; über das teils nicht gerade zimperliche, oft nicht mal ansatzweise respektvolle verhalten von polizisten vor dem gericht (etwa schon durch gängelung von drei brav und leise bereits vor 8 uhr morgens gegenüber dem gericht mit zwei protestplakaten wartenden demonstranten, die den lässlichen fehler begangen, sich nicht gleich explizit und eindeutig der für 8 uhr offiziell angemeldeten antirassismus-demo zuzuordnen); von ominöserweise gänzlich fehlenden straßensperren vor dem gericht; darüber, dass richter götzl bei der vereidigung türkischer dolmetscher tatsächlich mehrfach auf eine religionsfloskel a la “so wahr mir gott helfe” spekulierte und sich nicht mal die mühe machte, ausländische namen halbwegs ordentlich auszusprechen oder wenigstens bei der anrede herr/frau nicht danebenzuliegen; oder wie sich die von vielen medien gar gänzlich unerwähnten (neben zschäpe und wohlleben) weiteren (drei) angeklagten am montag verhalten haben bzw. wer diese überhaupt sind…

bitte ermöglichen sie kontinuierliche und unabhängige prozessbeobachtung

all das und noch viel mehr, eben u.a. vor allem über die berechtigten ansprüche der nebenkläger an diesen prozess, die hoffentlich auch mit unserer medialen begleitung zumindest mittelfristig ein wenig mehr licht ins dunkel der staatlichen verstrickung bringen mögen, werden wir versuchen, alsbald stück für stück nachzuliefern. doch dazu brauchen wir DRINGEND IHRE/DEINE HILFE – JETZT!

!supporte(t) bitte eine unabhängige und vor allem auch fortwährende journalistische PROZESSBEOBACHTUNG! du musst/sie müssen dafür nicht zwingend auch nur einen müden cent locker machen, aber zumindest BITTE “LIKE” DIREKT BEI STARTNEXT unser “projekt” und TEILE BITTE UNSEREN AUFRUF, sprecht freunde und bekannte an, dass auch sie uns bitte möglichst umgehend ein “like” bei startnext geben (das kann ja sogar nach außen hin anonym erfolgen…!), auf dass wir ganz bald in die dringend nötige finanzierungsphase kommen. hinter uns steht kein verlag, keine politische organisation gleich welcher couleur – daher sind wir auf spenden von menschen angewiesen, denen wie uns an einer weitgehend aufklärung gelegen ist; daran, dass dieses land nicht so tut, als ob rassismus in deutschland kein gesellschaftliches problem wäre…

http://www.startnext.de/nsu-prozessbeobachter/

 

NSU-Prozess: unabhängige Berichterstattung sichern

startnexterst am 02.05. wurde der u.a. gegen rassimus und gegen sozialabbau kämpfenden medieninitiative “das ZOB” ein fester platz im sog. NSU-prozess in münchen zugelost – unser ziel: kritische, unabhängige und kontinuierliche prozessbeobachtung und berichtersttattung ohne den fokus auf tagesaktuelle häppchen- oder sensationsnachrichte zu legen.

bitte unterstuetzen sie unsere crowdfunding-aktion auf startnext: fuer journalistische arbeit abseits der mainstreammedien, die nicht nur in der zeit der nsu-verbrechen erschreckenderweise mit begriffen wie döner-morde vorurteile bedienten, sondern etwa bis heute offenkundige staatliche verantwortung und verschleierung unerträglicherweise als pannen verharmlosen oder auch – nachdem es u.a. frau tasköprü aus GUTEM GRUND “wagte” bundespräsident gauck einen korb zu geben – in ihren internetforen dulden, dass die hetze gegen migranten in diesem land weiter ausufert: vgl. z.b.  http://www.das-zob.de/unverhaltnismaessig/ oder  http://www.das-zob.de/dlr-ruft-mit-scheinheiligkeiten-in-sachen-nsugauck-braunen-mob/

gegen vertuschung staatlicher (mit)verantwortung an morden und anderen verbrechen – gegen rassismus – gegen vorurteile