Die NSU Prozesstage 212 & 213 im Schnelldurchlauf

gemeinhin veröffentlichen wir unsere Zusammenfassungen von NSU-Prozesswochen exklusiv nur in unserer facebook-Gruppe gegen Rassismus und gegen Vertuschung - um diese noch bekannter zu machen (join it!), heute aber auch mal wieder hier: Die Prozesstage 23./24.06. (212 u 213) im Schnelldurchlauf

23.06.

Dafür, dass am Vortag quer durch die deutsche Medienlandschaft bis hin zum ZDF “heute journal” aufgrund von Zschäpes erweitereter Erklärung in Sachen Ablehnungsantrag gegen RAin Sturm geunkt wurde, dass die Hauptangeklagte nunmehr (bald) “reden” könnte, waren die Zuschauerreihen am Dienstag zwar bereits eine knappe Stunde vor Verhandlungsbeginn gut gefüllt, aber letztlich doch nicht ansatzweise “ausverkauft”. Da Zschäpe aber wohl hinter den Kulissen über Zahnschmerzen berichtet hatte, brach Götzl kurz nach der Einvernahme von nur einem Zeugen erneut einen Prozesstag früh ab, lud gleich zwei geplante Zeugen ab, so dass wir nur von der Einvernahme des heute 32-jährigen Falco Kraus aus Chemnitz berichten können.

Götzl sprach von einem Vorfall vor einem Edeka-Markt im Dezember 1998, der Zeuge berichtete dass er sich dereinst mit anderen vor dem Konsum-Markt getroffen hätte um ins Kino zu gehen, als ihm auf beiden Seiten der Ausgangstür je eine Person aufgefallen war, einige Minuten später sei eine dritte herausgerannt, die irgendetwas unterm Arm hatte, er sei (instinktiv) hinterhergerannt, die letztgenannte Person habe sich dann zu ihm umgedreht, ihn aufgefordert stehen zu bleiben und (als er dem wohl nicht nachkam) direkt 3x geschossen, sinnigerweise die erste Kugel (“das hört man”) sei unmittelbar an seinem Kopf vorbeigerauscht, der zweite sei in seiner Brusthöhe gewesen und einer in der Wand gelandet – bis vor ein paar Jahren war dort noch das Einschussloch zu sehen, inzwischen ist der Supermarkt abgerissen. Er habe dann hinter einem parkenden Auto Schutz gesucht – die Täter seien weitergerannt/geflüchtet.

Im Weiteren vermischte Kraus augenscheinlich zugetragen bekommenes und oder angelesenes Wissen (von gefundenen Hülsen, gar von tschechischen Fabrikaten) mit eigenen Beobachtungen – einmal mehr stört sich der Richter auch bei diesem Zeugen nicht daran. (Es wird im weiteren Wohlleben-Verteidiger Klemke obliegen, das klar zu stellen, dass der Zeuge Hülsen nicht selber gesehen hat.) Und der Zeuge, der in persona klar eine “normale Handfeuerwaffe…von normaler Größe…Lauf leicht angeschrägt ” erblickt habe, bekundete mehrfach – dem Vernehmen nach anders als er es *angeblich* vor wenigen Monaten noch der Polizei gesagt habe – dass er bestenfalls bei einem der an-der-Türsteher sicher sagen kann, dass es sich um einen Mann gehandelt habe (linkere hatte demnach eine größere statur – kräftig, “nicht im Sinne dick sonden muskulös” – rechtere kleiner, schmächtiger, rausrennnende auch relativ schmächtig) und die Person die ihn aufforderte ihnen nicht zu folgen eine eher höhere/hellere Stimme gehabt habe – aber ob das alles Männlein und oder Weiblein waren könne er nicht sagen – weil: einmal meinte er die Täter waren allesamt vermummt, dann hätten sie immerhin Seemannsmützen aufgehabt, was das Gesichtererkennen naturgemäß schwierig mache, gleichwohl hat er ein recht detailreiches Phantombild gezeichnet. Im übrigen war er zunächst vom Diebstahl von Zigarettenschachtelstangen ausgegangen, “erkannte” dann aber angeblich selbst in der Flucht-/Schussituation dass es sich um den Registrierausschub der Supermarktkasse gehandelt habe.

(Noch)-Zschäpe-Verteidigerin Sturm hielt ihm in der Fragerunde dann vor, dass er bei der Polizei gesagt habe, dass er “auf alle Fälle eine Männerstimme” ausgemacht habe beim Schützen war dann von Kraus ein lapidares “wenn ich das damals so gesagt habe wird es so gewesen sein” zu hören -

Obwohl dieser Zeuge so auftrat wie er auftrat fühlte sich NK-Anwalt Alexander Hoffmann berufen bereits wenige Minuten nach dessen Einvernahme eine 257er-Erklärung abzugeben, im Sinne nun stehe entweder im Raum Zschäpe war mit am Set, oder wenn nicht sie, dann sicher einer der Chemnitzer “88er”… und es sei nunmehr belegt, „dass das Trio (bereits kurz nach der “Flucht”, Anm. das ZOB) zum Töten von Menschen bereit war“.

Und zahlreiche Medien (etwa Tagesspiegel: “Der NSU-Prozess wartete am Dienstag mit einer möglichen Sensation auf: Es könnte einen weiteren Mittäter der Terrorzelle geben.” oder Spiegel: “Eine Zeugenaussage legt nahe, dass das mutmaßliche Terror-Trio zumindest bei einem Überfall einen Mittäter hatte.”) schossen sich die folgenden Stunden darauf ein, dass *jetzt* wohl bewiesen wäre, dass der NSU aus mindestens vier Personen bestand – als ob es a) für mehr als drei bis dato nicht zahlloseste Indizien gab und b) bei vom Zeugen beschriebenen drei Tätern in Chemnitzz 1998 nominell nicht Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos ausreichend wären -

Randnotiz: Obwohl der Zeuge nach eigener Aussage niemals von einem Tattoo eines der Täter sprach waren ihm in einer von zwei in sich geschlossenen Bildermappen zur möglichen Täteridentifikation ausschließlich Männer mit einem tätowierten Schriftzug im rechten Halsbereich gezeigt worden.

24.06.2015, 213. Tag

Der Vormittag war nochmals für im Januar/Februar verhinderte Zeugen zur Keupstrasse geplant – es sollte aber an diesem Tag nur einer zum Zuge kommen. Die zweite geplante Zeugin zum Komplex Nagelbombenanschlag schaffte es nicht ins Gericht, wegen eines Schwächeanfalls sei sie ins Krankenhaus gekommen.

Der heute gehörte Zeuge arbeitete im Reisebüro seines Vaters, direkt gegenüber dem Friseursalon, vor dessen Schaufenster die Bombe hochging. Zur Tatzeit stand ein großer Mercedes Sprinter vor dem Geschäft, er war mit seiner Schwester im Büro, der Vater war kurz davor rausgegangen. Die Explosion habe das Glas zerstört, die hölzerne Eingangstür beschädigt. Der Lieferwagen habe vieles abbekommen, sie hätten später viele Dellen auf der Bombenseite gesehen. Körperliche Verletzungen habe er somit nicht davongetragen, nur herrschte fortan Angst: man habe sehr darauf geachtet, wer warum in die Keupstrasse kommt.

Anwesend waren auch zwei Sachversteändige, die zum Komplex bereits zu einem früheren Zeitpunkt Bewertungen vorgetragen hatten. Götzl las ihnen die Zusammenfassung der Aussagen zweier Zeugen – dem Vater des heutigen Zeugen und einem Friseur – vor, deren Einvernahme die Sachverständigen nicht beigewohnt hatten. Zum Schluss wiederholten diese ihre Bewertung, diese Aussagen einbezogen: während der Vater durch eine gewisse Entfernung zum Tatort relativ geschützt war, habe sich der Friseur durch seine Position im Laden in absolut akuter Lebensgefahr befunden und der Sohn des Reisebüroinhabers war der Glassplitterflut ausgesetzt, wenn auch die Nägel in seine Richtung vom Sprinter abgefangen wurden.

Vor der Mittagspause gab es dann einen Beweisantrag seinens des Nebenklageanwalts Langer , die Quittung einer Shell-Tankstelle aus Zwickau betreffend – Zeugen dazu würden beweisen, dass mit dem auf den 28.10.2011 lautenden, vermeintlich im Wohnmobil in Eisenach gefundenen Papier aus einer fünf Minuten Fahrzeit von der Frühlingsstraße entfernten Tankstelle knapp 16 Liter Super Benzin gekauft wurden, was nicht fürs Wohnmobil gedacht sein konnte, da dies ein Dieselfahrzeug war. Die Nebenklage möchte beweisen, dass das Abbrennen der Wohnung am 04.11.2011 kein kurzfristiger Entschlusses war, sondern spätestens einige Tage vor der eigentlichen Tat geplant war. Die Menge des besorgten Kraftstoffs liege im von verschiedenen Experten gezeichneten “grünen Bereich” – 5 bis 20 Liter.

Auch von der Verteidigung Wohlleben gab es Beweisanträge: 1. Sandro Tauber zu laden, der bestägtigen soll, dass Graupner Christian Kapke am Rande einer NPD-Veranstaltung ansprach und laut Meldung des V-Mannes Brandt u.a. berichtete, den Dreien gehe es gut. Laut Kapke soll Edda Schmidt den für ihn fremden Chemnitzer zu ihm geführt haben. Das bestritt Schmidt bei ihrer Aussage in München, sie wisse nichts von einem solchem Gespräch. Laut Brandts Meldung soll Graupner auch mit Tauber gesprochen haben. Die Verteidigung will beweisen, dass Wohlleben, der bei der Versanstaltung auch anwesend gewesen sein soll, keine wichtige Rolle gespielt habe, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, sonst wäre er der Adtressat dieser Information gewesen – und nicht Kapke.  2. Wohllebens Freund Mario Brehme zu laden, der bestätige, dass es im Oktober 2000 einen Kontakt zwischen Wohlleben und zum Magazin stern gab. Das Blatt wollte Zugang zu den “Dreien” und habe angeblich 50.000 bis 60.000 DM in Aussicht gestellt, laut Meldung des V-Manns Brandt über ein Gespräch zwischen Brandt, André Kapke, Mario Brehme und Wohlleben: Wohlleben habe versucht das finanziell lukrative Treffen zu organisieren. Beim nächsten Treffen – diesmal ohne Wohlleben – wurde beschlossen, doch nicht mitzumachen, aus Angst dem THS zu schaden. Die Anwälte des NPD-Funktionärs wollen damit beweisen, dass wenn Wohlleben in die ganze Sache verstrickt gewesen wäre, so würde er allein aus Selbstschutz nicht versuchen, den Kontakt zu organisieren: zu der Zeit gab es bereits das erste NSU-Opfer und etliche Überfälle. Wohlleben habe also entweder keine Waffe besorgt oder, wenn doch, so ohne Bedenken, dass damit gemordet würde. 3. Einen Zeugen aus dem Freundenkreis des – Stichwort Ceska-Import aus der Schweiz – Mitfirmeninhabers Zbinden zu laden, der beweisen würde, dass Zbindens Waffenbucheinträge nicht vertrauenswürdig seien, weil einige Waffen mit an Firmenmitarbeiter ausgestellten Waffenscheinen an Personen verkauft wurden, die zum Erwerb sonst keine Berechtigung gehabt hätten.

Am Nachmittag trat dann der ehemalige Geheimschutzbeauftragte des LfV Hessen, Gerald Hess, im Zeugenstand. Es ging um seine drei Telefonate mit Andreas Temme sowie um das Steuern bzw. Verhindern polizeilicher Ermittlungen seitens des LfV.

Auszüge aus einem dieser Telefonate  gingen durch das Lancieren der Nebenklagevertretung der Familie Yozgat vor Monaten erst in die “Welt” und dann durch viele Medien. Auch wir waren punktuell elektrisiert (unter vorstehendem Link finden sich übrigens die offiziellen Transkribtionen durch die Polizei als pdf-Download) von “Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren” – JETZT wo wir diesen Satz erstmals (!) nicht nur lesen sondern auch hören konnten (die vollständigen Mitschnitte wurden eingespielt, nicht nur der sep. Satz) sieht das anders aus. Der Ton macht tatsächlich die Musik und der hat wenig bis nichts mit dem zu tun, wie es die “Welt” in Audios nachsprach und verbreitete! Im Original klingt es tatsächlich eher wie ein Versuch, mit einem locker gemeinten Spruch ein schwieriges Gespräch mit Temme anzufangen. WOHLGEMERKT: dass Temme lügt, den Mord zumindest mitgekriegt hat, steht für uns trotzdem außer Zweifel, ebenso dass Kollegen und Vorgesetzte von ihm vieles dazu zumindest aktiv verschleiern! Soviel als kleiner Einschub “aus Gründen” – zurück ins OLG, zum unmittelbaren Prozessgeschehen der letzten Tage:

Hess “erläuterte”, mehrfach von Götzl zu dieser Formulierung nachgefragt, das was er auch schon im UA Hessen dazu sagte – u.a. es war ironisch gemeint. Aber auch nach dem Motto: hinterher sei man schlauer. Wenn Temme gewusst hätte, welche Schwierigkeiten er bekäme, hätte er einen großen Bogen gemacht, was widerum die Frage nach sich zog, dass das doch bedeuten würde, dass Temme gewusst hätte, dass an dem Ort zumindest irgendetwas geschehen würde. Es sei einfach “eine Eröffnungsklausel” gewesen, so der Zeuge daraufhin.

Weiter ging es um die “so nah wie möglich an der Wahrheit” Formulierung, die Hess zweimal fast hintereinander Temme gegenüber gebrauchte. Das sei so gemeint, dass er – Temme – im Rahmen seiner Vorschriften – die Wahrheit sage, – Stichwort Aussagegenehmigungen bzw -beschränkungen, die ja bei seinem damaligen Arbeitgeber Standart sind .  Keinesfalls natürlich eine Aufforderung zum Lügen…

Zu seiner eigenen Rolle erklärte der Geheimschutzbeauftragte, eine “Poststelle” zwischen dem Amt und der Polizei gewesen zu sein. Er habe die Fragen der Ermittler entgegengenommen, weitergeleitet und die Antworten zurück an die Polizei gegeben. Er habe nichts reinredigiert oder zurückgehalten, bekundete er auf Nachfrage der Nebenklage. Er habe versucht, die Polizei bei der Arbeit zu unterstützen, damit das unangenehme Thema für das Amt schnell vorbei war. Auf die Vorhalte der Nebenklage, die aus Vermerken der Polizisten über das gemeinsame Treffen bei der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem LfV zitierte, er sei dagegen gewesen, die von Temme geführten Quellen von der Polizei befragen zu lassen (damals mit der Begründung, dass das zur Abschaffung der Quellen fürhren würde, also das Schlimmste was dem LfV passieren könnte: man müsse “nur” eine Leiche neben einem Verfassungsschützer platzieren, so könne man die gesamte Arbeit des LfV lahmlegen…), meinte Hess sinngemäss, dass was die Polizei (gegen Temme) gehabt hatte, sei für ihn nicht ausreichend gewesen, irgendwann sei ja auch der Vorwurf in Gänze fallengelassen worden. Zum Vorwurf der Polizei, das Amt gebe Temme Rückendeckung – wenn Temme diese Unterstützung nicht hätte, so würde er mit der Wahrheit rausrücken -, meinte Hess, er habe den Eindruck gehabt, die Polizei sei mit ihren Ermittlungen nicht weiter gekommen, und habe das als Grund vorgeschoben. Sie habe Behauptungen aufgestellt, keine Fakten geliefert – dagegen habe er sich verwahrt.

Weiter hielt die Nebenklage Hess vor, er erwähne in einem Telefonat Temme gegenüber, dass die Polizei wissen wolle, ob Temme bei anderen, vorherigen Taten dabei gewesen sei. Diese Information sei aus dem Fragenkatalog der Polizei, die an das LfV mit dem Vermerk “vertraulich” gegangen sei. Warum er dies trotzdem an den Beschuldigten weiter gegeben habe? “Vertraulich” sei “Naja, nicht geheim, keine Verschlusssache!”, so Hess. Er habe so der Polizei mögliche Nachfragen ersparen wollen, es war nur als Anregung für Temme gedacht…

PS: frisch von der OLG-Pressestelle – die neueste Terminvorschau für die kommende Woche nebst Hinweis, dass es weiter geht mit dem perversen nur 2-Tage-verhandeln wegen der angeblich so angeschlagenen Zschäpe:

“Die Termine vom 02.07.2015 und vom 16.07.2015 wurden abgesetzt!

Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand  25.06.2015):

Dienstag, 30.06.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr Aleksander H. (Umfeld Angeklagte)

11.00 Uhr Eva S.-T. (Erkenntnisse zum Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen Andreas T. am 06.04.2006)

13.00 Uhr Andreas T. (Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen am 06.04.2006; Inhalt von Telefonaten mit dem Zeugen H. im Jahr 2006)

Mittwoch, 01.07.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr KK’in Pflug, BKA Meckenheim

09.30 Uhr KHK Zenk, PD Rastatt

13.00 Uhr N. Görlitz, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Führung des V-Mannes Carsten S.)”

nsu: wie deutsche medien neonazi-verteidiger in die hände spielen

olaf klemke, einer der verteidiger von neonazi ralf wohleben (der seinerseits im verdacht steht zeitweise v-mann des verfassungsschutzes gewesen zu sein) vor dem OLG münchen, versuchte im prozess die zeugin vom dachfenster verächlich zu machen – viele deutsche medien tun es ihm wider besseren wissens gleich – foto copyright: das ZOB 

in dieser woche hatte auch andreas temme (der verfassungsschutzmitarbeiter, der beim mord in kassel zur tazeit am tatort war) seinen ersten auftritt im NSU-prozess. doch nachdem dessen einvernahme noch lange nicht abgeschlossen ist, widmen wir uns heute den aussagen der “zeugin vom dachfenster”, welche die hauptangeklagte zschäpe wenige tage vor einem mord in dortmund in eben jener stadt mit “ihren” beiden uwes sowie einem mutmaßlichen skinhead gesehen haben will. und wir widmen uns vor allem der medialen rezeption dieser unverständlicherweise sogar bereits im vorfeld diskreditierten zeugin.

wohl nur wer sich zufällig bereits aus der “jungen welt” (jw) informierte oder idealerweise vergangenen montag gleich persönlich vor ort als zuhörer im gerichtsverfahren war, konnte bisher erahnen bzw. wissen, dass frau a. absolut schlüssig nachzeichnete, warum sie sich (nachdem sie im november 2011 zu ihren wahrnehmungen vermeintlich drei von vier namen hatte) zunächst gar nicht und in diesem jahr dann erst an einen journalisten und letztlich an eine kanzlei der nebenklägervertreter wandte statt direkt an staatliche behörden.

zum einen fühlte sie sich – wie das expertenmeinungen zufolge bei zahllosen zeugen landauf landab an der tagesordnung ist, selbst wenn diese unmittelbar tatvorgänge schildern könnten (was hier ja eben nicht der fall ist!) – als für die weitere aufklärung der NSU-verbrechen und ihrer hintergründe nicht besonders wichtig. irgendwann, als dann davon die rede war, dass es neben den fünf in münchen aktuell angeklagten (mindestens) 129 namen aus dem direkten oder weiteren umfeld des sog. terrortrios gibt, die behörden beschäftig(t)en, durfte sie zum anderen wohl nicht mehr nur subjektiv davon ausgehen, dass sich darunter auch kontakte nach dortmund befinden. die großstadt in nordrhein-westfalen gilt schließlich nicht nur generell als hort ziemlich vieler rechtsradikaler sondern war ja eine der tatortstädte! frau a. formulierte es sinngemäß so, dass sie annahm, dass das ermittlerwissen weitaus größer als ihr eigenes sei.

“sieg heil” rufe beim würfeln – und die polizei sitzt mit dabei?

dass sie sich letztlich nach zunächst völlig-für-sich-behalten und einem ersten zögerlichen, schnell im sande verlaufenen kontakt zu einem lokalen journalisten (dem hatte sie wohl nicht explizit gemailt/gesagt zschäpe, mundlos und böhnhardt gesehen zu haben, sondern wollte für sich eher bestätigt wissen, dass die staatsanwaltschaft bereits von dortmunder unterstützern bescheid weiß und es ihrer aussage eben wirklich nicht bedarf) einer im prozess bereits für kasseler nebenkläger (mordfall yozgat) vertretenen rechtsanwaltskanzlei anvertraute, ist nach den schilderungen von frau a. absolut plausibel. denn durch die geschichten rund um zschäpes briefkontakte aus dem knast heraus richtung dortmund wurde bundesweit kolportiert, dass die hauptangeklagte ansonsten dorthin eben noch keinerlei kontakte hatte. zumindest sei darüber nichts bekannt oder gar belegbar. unseres erachtens nur allzu verständlich, dass das für jemanden, der wie a. eine zu recht kritische meinung gegen jedwede neonaziuntriebe hat, eine initialzündung gewesen sein muss.

aber warum dann auch im juni 2013 nicht direkt ab zur örtlichen polizei? das wollte auch der vorsitzende richter götzl wissen. eine berechtigte frage, deren antwort vielschichtig war, aber vor allem eine besonders markante schilderung enthielt, die perverserweise unseren recherchen nach außer in der generell leider zu parteipolitisch (die linke) aufgestellten und daher nicht wirklich unabhängigen “jw” tatsächlich in keiner gazette, in keinem programm der privaten oder öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten in ihrer gänze gewürdigt wurde. vielleicht haben sie aber zumindest die hälfte dieser gruseligen randnotiz bereits aufgeschnappt? frau a. wohnte nämlich nicht nur grundstück an grundstück mit einem mutmaßlichen skinhead, der vermeintlich mit “dem trio” kurz vor einem der morde der sog. NSU-serie verkehrte. sie lebte im dortmunder stadtteil brackel, am westkamp auch in unmittelbarer nähe einer kneipe namens farbkästchen. und dort sei es des öfteren so gewesen, dass bei würfelrunden lautstarke “sieg heil” rufe auszumachen gewesen wären.

was an sich – unterstellt diese schilderungen wie auch die folgenden sind authentisch – eben schon schaurig, aber nicht das größte problem gewesen ist. dieses steht, wir müssen es leider explizit wiederholen  – wie gar viele im gericht gefallenen bemerkungen rund um allzu auffällige nähebeschreibungen zu tatorten von zivilen polizeifahrzeugen über vor ort mittagessende polizisten bis hin zu noch unwissende tatortzeugen blockenden notruf-hotlines… – eben bezeichnenderweise fast nirgends: frau a. suchte wegen dieser unappetitlichen “rufe” kontakt zu den kneipenbetreibern. doch die drehten ihr implizit wohl die lange nase: frau a. könne ja mal abends vorbeikommen, wenn es wieder mit derartigen sprüchen laut werde. die polizei sei ja als gast oft privat vor ort! und zu solchen “ordnungshütern” soll eine bürgerin ggf. vertrauen haben, erst recht in dieser undurchsichtigen NSU-kiste?

ein wohnmobil aus zwickau gänzlich uninteressant?

natürlich (stichwort: irren ist menschlich, von der grundsätzlichen ehrlichkeit der zeugin indes sind wir 110% überzeugt) muss es trotzdem nicht so gewesen sein, dass frau a. die berühmten drei bombenbauer aus jena tatsächlich 2006, wenige tage vor der tat in dortmund ebendort gesehen hat. natürlich kann es sein, dass frau a. jahre später, als das trio ab november 2011 (wieder) durch die medien geisterte, deren gesichter mit einer alten erinnerung vermischte. aber warum schreibt/berichtet kaum ein medienkollege die letzten tage, dass sich neben drei dunkel gekleideten gestalten und einem vermeintlichen skin auch ein tagelang in der gegend befindliches wohnmobil mit z-kennzeichen in das gedächtnis von a. gebrannt hat (weil jenes gefährt einem von ihr erwarteten umzugsauto hätte im weg sein können und wohl auch weil es eben nicht an der tagesordnung ist, dass zwickauer urlaub in diesem dortmunder wohngebiet machen), dass es unabhängig vom möglichen auftauchen von zschäpe, mundlos und böhnhardt auf dem nachbargrundstück dort diverse ungereimtheiten in sachen bauarbeiten gegeben haben soll? von nächlichen (!) grabungen bis hin zum aufstellen einer schaukel, die aufgrund der nähe zu einem auffallend hohen (wohl ebenfalls in verantwortung von dem mutmaßlichen skin errichteten) zaun nicht zum schaukeln taugte. oder einem unwirklich umrandeten sandkasten, in dem – wie das BKA “ermittelt” haben soll – türkische kinder nicht spielen durften und der (auch?) deswegen wohl weitgehend ungenutzt blieb…

doch der eigentliche hammer, der die vergangenen tage in zahllosen deutschen medien ablief: die inzwischen 63-jährige zeugin wurde von ARD bis N24, von spiegel bis SZ fast überall ohne angabe konkreter gründe bzw. unter weglasung von indizien (die u.a. gegen die eine oder andere unterstellung sprechen) als mindestens irrelevant, gänzlich unglaubwürdig, wenn nicht gar berechnend abgestempelt.

und es wird stellenweise noch immer so getan, als ob (wie im vorfeld der zeugeneinvernahme kolportiert, perverserweise wohl einzig aufgrund einer aussage eines nun wirklich fragwürdigen “zeugen”, der vielleicht besser angeklagter sein sollte: auf worte des mutmaßlichen skins aka nutmaßlichen NSU-unterstützers) die zeugin a. zschäpe “wohl” verwechselt habe: nämlich mit der freundin/frau des “skins”. dabei wurde im prozess ein bild wohl eben jener frau in großaufnahme gezeigt, das mehr oder minder eindeutig widerlegte, dass zwischen beiden damen (zschäpe und ihr) nennenswerte ähnlichkeiten bestehen.

nicht nur “zeit” & “stern” schwafeln von verwechslungswahrscheinlichkeit

fast (!) müsste man neben der “jungen” auch noch springers “welt” von dieser kritik ausnehmen - wobei frau crollys text bereits in der überschrift die zeugin mit dem meinungen tendenziell extrem beeinflussenden attribut “seltsam” belegt und deren unseres erachtens beängstigende schilderung, dass in der benachbarten kneipe polizisten wohl sehr gut mit den erwähnten “sieg heil” rufen klar gekommen sind (oder vielleicht gar selber mitriefen?), unter den tisch fallen lässt. aber immerhin erwähnt ihr artikel in der “welt” – wie auch die FAZ – überhaupt die ausfälle im “farbkästchen”. jene “sieg heil” rufe, die für uns mindestens ein mosaiksteinchen sind, wenn man eine antwort sucht, warum sich jemand nicht staatlichen behörden anvertraut hat. den gedankenschluss über den kleinen umweg, weil zeugin a. ja journalistin sei, diese wohl gezielt in storys denke, sei frau a.s aussage wohl nur ein beleg, dass es in dortmund relativ viele rechte gibt, teilen wir im übrigen nicht. wundern uns vielmehr, dass jene zeitung zwar das thema wohnmobil an sich erwähnt (“ein auffällig langes und hohes”), aber das zentralste an der schilderung, nämlich das mutmaßliche kennzeichen aus zwickau, wiederum unerwähnt lässt.

während die “welt” auf die verwechslungsgefahrgeschichte nicht (mehr) eingeht, steht beispielsweise im “stern”: “Ob die Schilderungen der Frau zutreffend sind, ist einem Medienbericht zufolge umstritten. Nach Recherchen des SWR gab der von der Frau als Skinhead beschriebene Mann an, dass damals seine heutige Frau auf dem Grundstück gewesen sei. Diese sehe Zschäpe sehr ähnlich. Womöglich könnte dem Bericht zufolge eine Verwechslung vorgelegen haben.” auch bei der taz (“Doch die Glaubwürdigkeit der Frau ist zweifelhaft.”) gibt’s eine explizit auf SWR/BKA-”material” zurückgehende sichtweise des vermeintlichen skinheads. wobei das außenstehenden, die sich allein auf jenes blatt verlassen, sicher nicht annähernd klar geworden sein dürfte. denn ausgerechnet bei der “alternativen” tageszeitung wird der vermeintliche skin als solcher überhaupt nicht erwähnt, als es darum geht, dass das trio – wenn es denn vollständig oder ggf. auch nur zu 2/3 im nachbargarten der zeugin a. war – nicht allein war, sondern eben von einem mann ohne haare dafür mit camouflagehose* empfangen worden war: in der taz heißt das dann lapidar “eine weitere Person”.

auch die onlineausgabe der “zeit” legt sich bereits im artikelvorspann fest: “Doch es gibt Zweifel an ihrer Aussage.” was dann im text selbst mit “Allerdings glauben viele Prozessbeobachter an eine Verwechslung. Recherchen des SWR [link im original] zufolge gab der als Skinhead beschriebene Mann zu Protokoll, dass seine heutige Frau auf dem Grundstück gewesen sei. Diese sehe Zschäpe sehr ähnlich.” unseres erachtens nicht minder fahrlässig als in der taz “aufgelöst” wird. denn selbst holger schmidt, jener mediale stein des anstosses im vorfeld der einvernahme, war – als beide texte in die weiten des www gingen – aufgrund des erst nur den verfahrensbeteiligten und dann im prozess offen und groß gezeigten fotos der braut eines vermeintlichen skindheads zurückgerudert: “Offenbar geringe Ähnlichkeit mit #Zschäpe” hieß es bereits vor der aussage von frau a. im prozess @terrorismus bei twitter. in der “zeit” dagegen keine silbe von seltsamen grabungen/aufbauten in nachbars garten, nichts von einem wohnmobil und auch nichts von der erklärung der zeugin, warum sie sich am ende lieber an einen nebenklageanwalt denn an staatliche stellen gewandt hat.

auch mit dem zweiten sieht man nicht besser

während man bei vielen weiteren kollegen schon aufgrund tendenziöser überschriften oder vorbemerkungen a la ”Zweifel an Belastungszeugin im NSU-Prozess” oder wie beim tagesspiegel aufgrund vom ignorieren (“Seltsam erscheint, dass A. sich erst in diesem Sommer offenbarte.) von schlüssigen erklärungen die lust am lesen verlieren konnte, oder sich wie im falle des “schwarzwälder boten” gar extrem aufregen sollte**, machten headline und artikelvorspann beim ZDF hingegen hoffnung auf halbwegs neutrale oder gar objektive wiedergabe der zeugeneinvernahme. doch nach vier absätzen prangt dann auch schon beim zweiten die erste fragliche zwischenüberschrift. namentlich die worte ”Durchbruch oder Verwechslung?”, die dann zwar erst mal zwei absätze lang hinsichtlich des zweiten teils nicht weiter klar werden, aber unter einer weiteren, sprichwörtlich weitergehenden zwischenüberschrift (“Verwechslung nicht ausgeschlossen”) dann in einer wiederum aberwitzigen beschreibung gipfeln: “Zusätzliche Ermittlungen lassen es allerdings möglich erscheinen, dass eine Verwechslung vorliegt: Inzwischen haben die Ermittler den früheren Nachbarn der Zeugin vernommen. Er sagt aus, seine Frau sehe Beate Zschäpe ähnlich. Am Montag wurden den Beteiligten neue Akten ausgeteilt, darunter die Kopie eines Fotos der Nachbarsfrau. Die Aufnahme ist allerdings von ziemlich schlechter Qualität.” DENN: die schlechte fotoqualität war für die meisten verfahrensbeteiligten der sachstand VOR dem eigentlichen beginn dieses prozesstags.

dann wurde – auch weil die verteidiger der angeklagten u.a. dies bemängelt hatten – zu sitzungsbeginn mehrfach unterbrochen. in der folge wurden mehrfach weitere unterlagen verteilt bzw. am richtertisch zur einsicht für die anwälte und verteidiger ausgelegt. und ein paar stunden später wurde schließlich auch für zuschauer und journalisten ein von der bildqualität astreines foto projiziert, was eben für manch einen einen einzigen “haken” hatte: es stützt nicht annäherend die aussage des mutmaßlichen skins. dennoch entblödet sich das ZDF nicht, noch eine weitere “aussage” des vermeintlichen NSU-unterstützers thomas d. (der am 08. oktober übrigens kurz vor seiner desiree vor dem OLG erscheinen soll) in indirekter rede zum besten zu geben: “Auch gebe es in seinem Verwandten- und Bekanntenkreis Leute, auf die die Beschreibung von Böhnhardt und Mundlos passen könne.”

treibt offenkundige DDR-phobie zu mutmaßlich gezielten weglassungen?

auch der zu prozessbeginn über viele tage aufdringlichst mit einem buch zum mordfall peggy (wo er – anders als in sachen nsu – vielleicht wichtiges herausgearbeitet haben mag) hausierengehende, freie journalist christoph lemmer, der glaubt, die zeugin a. (anders als er es bei verfassungsschützer temme handhabt, der bei ihm konsequent “Andreas T.” gelistet wird) mit klarnamen nennen zu müssen***, gibt rätsel auf. er erwähnt nicht nur die “sieg heil” geschichte nicht: bei ihm findet sich nicht mal ein sterbenswörtchen davon, dass frau a. sich eben aufgrund der vermeintlich ominösen grabungen eines vermeintlich sich nicht gern in die karten schauen lassenden skins, schon vor dem vermeintlichen auftauchen des sog. terrortrios unwohl mit ihrer direkten umgebung fühlte.

dass er in den schilderungen der äußerungen ein klein wenig was durcheinanderbringt, mag zufall sein. dass er aber zum beispiel auch die geschichte mit dem wohnmobil an einer unlogischen stelle platziert und dann noch die aussage von a. hierzu mit einem “womöglich mit Zwickauer Kennzeichen” einschränkt, verwundert. ebenso das zufällig (?!) sinnentstellende oder zumindest verfälschende verkürzen und umplatzieren von zitaten oder auch das an falscher stelle gesetzte “erkennt”. wobei – letztlich verwunderte es uns bei diesem autoren doch nicht: der mann scheint (ausführlich dazu mal in einer separaten geschichte über die diversen akkreditierten kollegen und ihrem selbstverständniss) generell ein problem mit berufskollegen und anderen menschen zu haben, die sich gegen (neo)nazi-umtriebe/gegen rassismus aufstellen oder irgendwie im verdacht stehen, irgendetwas direkt oder indirekt mit der ehemaligen DDR zu verbinden. wohl auch deshalb reitet er fast noch dummdreister anmutend als die ausfälle von RA klemke (dem wohlleben-verteidiger), der die zeugin mit zuordnungen ins linksextreme spektrum vergeblich aus der fassung bringen wollte, auf einer (früheren) parteizugehörigkeit von frau a. in der DKP herum. freilich “vergisst” lemmer dabei zu erwähnen, dass das einerseits schnee von gestern war und andererseits frau a. dort seinerzeit – stichwort perestroika – wohl weil zu reformorientiert gar ausgeschlossen worden war.

aberwitzig wird der journalistenkollege aber erst gegen ende seines wie so oft oberflächlichen, von falschen wahrnehmungen, schiefen schlüssen gezeichneten textes: da tut er so, als ob frau a. 2006 das DKP wenn nicht an ihrer hauswand so doch zumindest an ihre stirn “tätowiert” war – wörtlich fabuliert er: “Es war eine Zeugin, die ohnehin schwierig war – denn es wäre eine außergewöhnliche Begebenheit, wenn die NSU-Terroristen eine ihrer Taten ausgerechnet in Sichtweite und Nachbarschaft einer einst hohen DKP-Funktionärin ausgeheckt hätten.” meint er ernstlich, dass menschen, die im verdacht stehen, an helllichten tagen in tendenziell belebten geschäften wie dem internetcafe in kassel oder an tatorten wie der trappentreustrasse in münchen (wo das auserkorene schlüsseldienstgeschäft unter anderem eine hochfrequentierte busstation vor der tür hatte) kaltblütig zu morden, sich darum scherten, rund um das eigentlich gut abgeschirmte grundstück in dortmund vorher die lebensläufe aller anwohner zu studieren?

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* ein begriff, den sich übrigens der kollege des “neuen deutschland” von der vermeintlichen gerichtsreporterlegende gisela friedrichsen recht lautstark während der verhandlung erklären lassen musste. das “ND” war es denn auch, das zu den bekannten aussagen von frau a. und ihrem mann u.a. folgendes hinzutextet: “Der pensionierte Historiker bestätigt zwar, dass seine Frau im November 2011 von ihrem Verdacht gesprochen hat, er selbst kann sich an das in Frage stehende Geschehen auf dem Nachbargrundstück nicht erinnern.” – wie könnte er auch: er war zur fraglichen zeit wohl weder im haus, geschweige denn am fenster. er hat nach allem, was ausgesagt wurde, “nur” zu einem früheren zeitpunkt selber “nur” ihm dubios erscheinende grabungen gesehen und gehört. im “ND” steht ferner auch noch dies: “Die Zeugin glaubt, dass auf dem Nummernschild die Buchstaben C und A sowie ein Z zu lesen waren. C wie Chemnitz? Z für Zwickau? In beiden Orten haben Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt jahrelang unbehelligt gelebt. A deutet auf Augsburg hin.” – und das obwohl frau a. letztlich auf nachfrage götzls, nachdem das zunächst wirklich fast nicht klar wurde, erklärt hat, dass sie als ortskennzeichen ausschließlich das “z” in erinnerung habe. das c&a sei auf dem gleichen nummernschild gestanden, also nicht für einen (weiteren/alternativen) ort, sondern als teil des individuellen kennzeichens…

** wo genüsslich die schiefe formulierung nur-in-meinem-kopf-hat-das-stattge… prangt, die offenkundig einzig eine betonung sein sollte, dass zeugin a. ja 2006 keine handfesten belege für tatsächliche verbrechen hatte, im sinne von bauchgefühl

*** für alle, die sich vielleicht fragen, warum wir zeugin a. abkürzen, temme ausschreiben und dies damit genau umgekehrt handhaben, als etwa der in blogwelten als bitterlemmer operierende kollege: weil temme (selbst richter götzl sieht das offenkundig zumindest ansatzweise ähnlich) nicht nur sogar staatlichen stellen offiziell tatverdächtig galt, sondern – wie die fünf in münchen angeklagten – noch immer im verdacht steht, zumindest (!) unmittelbar nach der tat das mordopfer gesehen und trotzdem geschwiegen zu haben; weil rund um den verfassungsschutz in der NSU-thematik unseres erachtens nicht das geringste verschleiert werden darf; und weil frau a. eben zunächst einmal nur eine zeugin (!) ist. noch dazu eine, die aufgrund ihrer generellen haltung wohl u.a. um ihre privatsphäre, wenn nicht gar repressalien von neonazis fürchten muss.