Die NSU Prozesstage 212 & 213 im Schnelldurchlauf

gemeinhin veröffentlichen wir unsere Zusammenfassungen von NSU-Prozesswochen exklusiv nur in unserer facebook-Gruppe gegen Rassismus und gegen Vertuschung - um diese noch bekannter zu machen (join it!), heute aber auch mal wieder hier: Die Prozesstage 23./24.06. (212 u 213) im Schnelldurchlauf

23.06.

Dafür, dass am Vortag quer durch die deutsche Medienlandschaft bis hin zum ZDF “heute journal” aufgrund von Zschäpes erweitereter Erklärung in Sachen Ablehnungsantrag gegen RAin Sturm geunkt wurde, dass die Hauptangeklagte nunmehr (bald) “reden” könnte, waren die Zuschauerreihen am Dienstag zwar bereits eine knappe Stunde vor Verhandlungsbeginn gut gefüllt, aber letztlich doch nicht ansatzweise “ausverkauft”. Da Zschäpe aber wohl hinter den Kulissen über Zahnschmerzen berichtet hatte, brach Götzl kurz nach der Einvernahme von nur einem Zeugen erneut einen Prozesstag früh ab, lud gleich zwei geplante Zeugen ab, so dass wir nur von der Einvernahme des heute 32-jährigen Falco Kraus aus Chemnitz berichten können.

Götzl sprach von einem Vorfall vor einem Edeka-Markt im Dezember 1998, der Zeuge berichtete dass er sich dereinst mit anderen vor dem Konsum-Markt getroffen hätte um ins Kino zu gehen, als ihm auf beiden Seiten der Ausgangstür je eine Person aufgefallen war, einige Minuten später sei eine dritte herausgerannt, die irgendetwas unterm Arm hatte, er sei (instinktiv) hinterhergerannt, die letztgenannte Person habe sich dann zu ihm umgedreht, ihn aufgefordert stehen zu bleiben und (als er dem wohl nicht nachkam) direkt 3x geschossen, sinnigerweise die erste Kugel (“das hört man”) sei unmittelbar an seinem Kopf vorbeigerauscht, der zweite sei in seiner Brusthöhe gewesen und einer in der Wand gelandet – bis vor ein paar Jahren war dort noch das Einschussloch zu sehen, inzwischen ist der Supermarkt abgerissen. Er habe dann hinter einem parkenden Auto Schutz gesucht – die Täter seien weitergerannt/geflüchtet.

Im Weiteren vermischte Kraus augenscheinlich zugetragen bekommenes und oder angelesenes Wissen (von gefundenen Hülsen, gar von tschechischen Fabrikaten) mit eigenen Beobachtungen – einmal mehr stört sich der Richter auch bei diesem Zeugen nicht daran. (Es wird im weiteren Wohlleben-Verteidiger Klemke obliegen, das klar zu stellen, dass der Zeuge Hülsen nicht selber gesehen hat.) Und der Zeuge, der in persona klar eine “normale Handfeuerwaffe…von normaler Größe…Lauf leicht angeschrägt ” erblickt habe, bekundete mehrfach – dem Vernehmen nach anders als er es *angeblich* vor wenigen Monaten noch der Polizei gesagt habe – dass er bestenfalls bei einem der an-der-Türsteher sicher sagen kann, dass es sich um einen Mann gehandelt habe (linkere hatte demnach eine größere statur – kräftig, “nicht im Sinne dick sonden muskulös” – rechtere kleiner, schmächtiger, rausrennnende auch relativ schmächtig) und die Person die ihn aufforderte ihnen nicht zu folgen eine eher höhere/hellere Stimme gehabt habe – aber ob das alles Männlein und oder Weiblein waren könne er nicht sagen – weil: einmal meinte er die Täter waren allesamt vermummt, dann hätten sie immerhin Seemannsmützen aufgehabt, was das Gesichtererkennen naturgemäß schwierig mache, gleichwohl hat er ein recht detailreiches Phantombild gezeichnet. Im übrigen war er zunächst vom Diebstahl von Zigarettenschachtelstangen ausgegangen, “erkannte” dann aber angeblich selbst in der Flucht-/Schussituation dass es sich um den Registrierausschub der Supermarktkasse gehandelt habe.

(Noch)-Zschäpe-Verteidigerin Sturm hielt ihm in der Fragerunde dann vor, dass er bei der Polizei gesagt habe, dass er “auf alle Fälle eine Männerstimme” ausgemacht habe beim Schützen war dann von Kraus ein lapidares “wenn ich das damals so gesagt habe wird es so gewesen sein” zu hören -

Obwohl dieser Zeuge so auftrat wie er auftrat fühlte sich NK-Anwalt Alexander Hoffmann berufen bereits wenige Minuten nach dessen Einvernahme eine 257er-Erklärung abzugeben, im Sinne nun stehe entweder im Raum Zschäpe war mit am Set, oder wenn nicht sie, dann sicher einer der Chemnitzer “88er”… und es sei nunmehr belegt, „dass das Trio (bereits kurz nach der “Flucht”, Anm. das ZOB) zum Töten von Menschen bereit war“.

Und zahlreiche Medien (etwa Tagesspiegel: “Der NSU-Prozess wartete am Dienstag mit einer möglichen Sensation auf: Es könnte einen weiteren Mittäter der Terrorzelle geben.” oder Spiegel: “Eine Zeugenaussage legt nahe, dass das mutmaßliche Terror-Trio zumindest bei einem Überfall einen Mittäter hatte.”) schossen sich die folgenden Stunden darauf ein, dass *jetzt* wohl bewiesen wäre, dass der NSU aus mindestens vier Personen bestand – als ob es a) für mehr als drei bis dato nicht zahlloseste Indizien gab und b) bei vom Zeugen beschriebenen drei Tätern in Chemnitzz 1998 nominell nicht Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos ausreichend wären -

Randnotiz: Obwohl der Zeuge nach eigener Aussage niemals von einem Tattoo eines der Täter sprach waren ihm in einer von zwei in sich geschlossenen Bildermappen zur möglichen Täteridentifikation ausschließlich Männer mit einem tätowierten Schriftzug im rechten Halsbereich gezeigt worden.

24.06.2015, 213. Tag

Der Vormittag war nochmals für im Januar/Februar verhinderte Zeugen zur Keupstrasse geplant – es sollte aber an diesem Tag nur einer zum Zuge kommen. Die zweite geplante Zeugin zum Komplex Nagelbombenanschlag schaffte es nicht ins Gericht, wegen eines Schwächeanfalls sei sie ins Krankenhaus gekommen.

Der heute gehörte Zeuge arbeitete im Reisebüro seines Vaters, direkt gegenüber dem Friseursalon, vor dessen Schaufenster die Bombe hochging. Zur Tatzeit stand ein großer Mercedes Sprinter vor dem Geschäft, er war mit seiner Schwester im Büro, der Vater war kurz davor rausgegangen. Die Explosion habe das Glas zerstört, die hölzerne Eingangstür beschädigt. Der Lieferwagen habe vieles abbekommen, sie hätten später viele Dellen auf der Bombenseite gesehen. Körperliche Verletzungen habe er somit nicht davongetragen, nur herrschte fortan Angst: man habe sehr darauf geachtet, wer warum in die Keupstrasse kommt.

Anwesend waren auch zwei Sachversteändige, die zum Komplex bereits zu einem früheren Zeitpunkt Bewertungen vorgetragen hatten. Götzl las ihnen die Zusammenfassung der Aussagen zweier Zeugen – dem Vater des heutigen Zeugen und einem Friseur – vor, deren Einvernahme die Sachverständigen nicht beigewohnt hatten. Zum Schluss wiederholten diese ihre Bewertung, diese Aussagen einbezogen: während der Vater durch eine gewisse Entfernung zum Tatort relativ geschützt war, habe sich der Friseur durch seine Position im Laden in absolut akuter Lebensgefahr befunden und der Sohn des Reisebüroinhabers war der Glassplitterflut ausgesetzt, wenn auch die Nägel in seine Richtung vom Sprinter abgefangen wurden.

Vor der Mittagspause gab es dann einen Beweisantrag seinens des Nebenklageanwalts Langer , die Quittung einer Shell-Tankstelle aus Zwickau betreffend – Zeugen dazu würden beweisen, dass mit dem auf den 28.10.2011 lautenden, vermeintlich im Wohnmobil in Eisenach gefundenen Papier aus einer fünf Minuten Fahrzeit von der Frühlingsstraße entfernten Tankstelle knapp 16 Liter Super Benzin gekauft wurden, was nicht fürs Wohnmobil gedacht sein konnte, da dies ein Dieselfahrzeug war. Die Nebenklage möchte beweisen, dass das Abbrennen der Wohnung am 04.11.2011 kein kurzfristiger Entschlusses war, sondern spätestens einige Tage vor der eigentlichen Tat geplant war. Die Menge des besorgten Kraftstoffs liege im von verschiedenen Experten gezeichneten “grünen Bereich” – 5 bis 20 Liter.

Auch von der Verteidigung Wohlleben gab es Beweisanträge: 1. Sandro Tauber zu laden, der bestägtigen soll, dass Graupner Christian Kapke am Rande einer NPD-Veranstaltung ansprach und laut Meldung des V-Mannes Brandt u.a. berichtete, den Dreien gehe es gut. Laut Kapke soll Edda Schmidt den für ihn fremden Chemnitzer zu ihm geführt haben. Das bestritt Schmidt bei ihrer Aussage in München, sie wisse nichts von einem solchem Gespräch. Laut Brandts Meldung soll Graupner auch mit Tauber gesprochen haben. Die Verteidigung will beweisen, dass Wohlleben, der bei der Versanstaltung auch anwesend gewesen sein soll, keine wichtige Rolle gespielt habe, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, sonst wäre er der Adtressat dieser Information gewesen – und nicht Kapke.  2. Wohllebens Freund Mario Brehme zu laden, der bestätige, dass es im Oktober 2000 einen Kontakt zwischen Wohlleben und zum Magazin stern gab. Das Blatt wollte Zugang zu den “Dreien” und habe angeblich 50.000 bis 60.000 DM in Aussicht gestellt, laut Meldung des V-Manns Brandt über ein Gespräch zwischen Brandt, André Kapke, Mario Brehme und Wohlleben: Wohlleben habe versucht das finanziell lukrative Treffen zu organisieren. Beim nächsten Treffen – diesmal ohne Wohlleben – wurde beschlossen, doch nicht mitzumachen, aus Angst dem THS zu schaden. Die Anwälte des NPD-Funktionärs wollen damit beweisen, dass wenn Wohlleben in die ganze Sache verstrickt gewesen wäre, so würde er allein aus Selbstschutz nicht versuchen, den Kontakt zu organisieren: zu der Zeit gab es bereits das erste NSU-Opfer und etliche Überfälle. Wohlleben habe also entweder keine Waffe besorgt oder, wenn doch, so ohne Bedenken, dass damit gemordet würde. 3. Einen Zeugen aus dem Freundenkreis des – Stichwort Ceska-Import aus der Schweiz – Mitfirmeninhabers Zbinden zu laden, der beweisen würde, dass Zbindens Waffenbucheinträge nicht vertrauenswürdig seien, weil einige Waffen mit an Firmenmitarbeiter ausgestellten Waffenscheinen an Personen verkauft wurden, die zum Erwerb sonst keine Berechtigung gehabt hätten.

Am Nachmittag trat dann der ehemalige Geheimschutzbeauftragte des LfV Hessen, Gerald Hess, im Zeugenstand. Es ging um seine drei Telefonate mit Andreas Temme sowie um das Steuern bzw. Verhindern polizeilicher Ermittlungen seitens des LfV.

Auszüge aus einem dieser Telefonate  gingen durch das Lancieren der Nebenklagevertretung der Familie Yozgat vor Monaten erst in die “Welt” und dann durch viele Medien. Auch wir waren punktuell elektrisiert (unter vorstehendem Link finden sich übrigens die offiziellen Transkribtionen durch die Polizei als pdf-Download) von “Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren” – JETZT wo wir diesen Satz erstmals (!) nicht nur lesen sondern auch hören konnten (die vollständigen Mitschnitte wurden eingespielt, nicht nur der sep. Satz) sieht das anders aus. Der Ton macht tatsächlich die Musik und der hat wenig bis nichts mit dem zu tun, wie es die “Welt” in Audios nachsprach und verbreitete! Im Original klingt es tatsächlich eher wie ein Versuch, mit einem locker gemeinten Spruch ein schwieriges Gespräch mit Temme anzufangen. WOHLGEMERKT: dass Temme lügt, den Mord zumindest mitgekriegt hat, steht für uns trotzdem außer Zweifel, ebenso dass Kollegen und Vorgesetzte von ihm vieles dazu zumindest aktiv verschleiern! Soviel als kleiner Einschub “aus Gründen” – zurück ins OLG, zum unmittelbaren Prozessgeschehen der letzten Tage:

Hess “erläuterte”, mehrfach von Götzl zu dieser Formulierung nachgefragt, das was er auch schon im UA Hessen dazu sagte – u.a. es war ironisch gemeint. Aber auch nach dem Motto: hinterher sei man schlauer. Wenn Temme gewusst hätte, welche Schwierigkeiten er bekäme, hätte er einen großen Bogen gemacht, was widerum die Frage nach sich zog, dass das doch bedeuten würde, dass Temme gewusst hätte, dass an dem Ort zumindest irgendetwas geschehen würde. Es sei einfach “eine Eröffnungsklausel” gewesen, so der Zeuge daraufhin.

Weiter ging es um die “so nah wie möglich an der Wahrheit” Formulierung, die Hess zweimal fast hintereinander Temme gegenüber gebrauchte. Das sei so gemeint, dass er – Temme – im Rahmen seiner Vorschriften – die Wahrheit sage, – Stichwort Aussagegenehmigungen bzw -beschränkungen, die ja bei seinem damaligen Arbeitgeber Standart sind .  Keinesfalls natürlich eine Aufforderung zum Lügen…

Zu seiner eigenen Rolle erklärte der Geheimschutzbeauftragte, eine “Poststelle” zwischen dem Amt und der Polizei gewesen zu sein. Er habe die Fragen der Ermittler entgegengenommen, weitergeleitet und die Antworten zurück an die Polizei gegeben. Er habe nichts reinredigiert oder zurückgehalten, bekundete er auf Nachfrage der Nebenklage. Er habe versucht, die Polizei bei der Arbeit zu unterstützen, damit das unangenehme Thema für das Amt schnell vorbei war. Auf die Vorhalte der Nebenklage, die aus Vermerken der Polizisten über das gemeinsame Treffen bei der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem LfV zitierte, er sei dagegen gewesen, die von Temme geführten Quellen von der Polizei befragen zu lassen (damals mit der Begründung, dass das zur Abschaffung der Quellen fürhren würde, also das Schlimmste was dem LfV passieren könnte: man müsse “nur” eine Leiche neben einem Verfassungsschützer platzieren, so könne man die gesamte Arbeit des LfV lahmlegen…), meinte Hess sinngemäss, dass was die Polizei (gegen Temme) gehabt hatte, sei für ihn nicht ausreichend gewesen, irgendwann sei ja auch der Vorwurf in Gänze fallengelassen worden. Zum Vorwurf der Polizei, das Amt gebe Temme Rückendeckung – wenn Temme diese Unterstützung nicht hätte, so würde er mit der Wahrheit rausrücken -, meinte Hess, er habe den Eindruck gehabt, die Polizei sei mit ihren Ermittlungen nicht weiter gekommen, und habe das als Grund vorgeschoben. Sie habe Behauptungen aufgestellt, keine Fakten geliefert – dagegen habe er sich verwahrt.

Weiter hielt die Nebenklage Hess vor, er erwähne in einem Telefonat Temme gegenüber, dass die Polizei wissen wolle, ob Temme bei anderen, vorherigen Taten dabei gewesen sei. Diese Information sei aus dem Fragenkatalog der Polizei, die an das LfV mit dem Vermerk “vertraulich” gegangen sei. Warum er dies trotzdem an den Beschuldigten weiter gegeben habe? “Vertraulich” sei “Naja, nicht geheim, keine Verschlusssache!”, so Hess. Er habe so der Polizei mögliche Nachfragen ersparen wollen, es war nur als Anregung für Temme gedacht…

PS: frisch von der OLG-Pressestelle – die neueste Terminvorschau für die kommende Woche nebst Hinweis, dass es weiter geht mit dem perversen nur 2-Tage-verhandeln wegen der angeblich so angeschlagenen Zschäpe:

“Die Termine vom 02.07.2015 und vom 16.07.2015 wurden abgesetzt!

Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand  25.06.2015):

Dienstag, 30.06.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr Aleksander H. (Umfeld Angeklagte)

11.00 Uhr Eva S.-T. (Erkenntnisse zum Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen Andreas T. am 06.04.2006)

13.00 Uhr Andreas T. (Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen am 06.04.2006; Inhalt von Telefonaten mit dem Zeugen H. im Jahr 2006)

Mittwoch, 01.07.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr KK’in Pflug, BKA Meckenheim

09.30 Uhr KHK Zenk, PD Rastatt

13.00 Uhr N. Görlitz, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Führung des V-Mannes Carsten S.)”

NSU-Komplex Keupstrasse: Was nicht passt, wird passend gemacht

Nach knapp 20 Monaten Wartezeit  im Prozess wurde der Nagelbombenanschlag nun in wenigen Verhandlungstagen abgehakt. Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack: kein Wort über einen Zeugen, der Zivilpolizisten beobachtet haben will, kein Wort über ein zweites Fahrrad mit Hardcase am Tatort und nicht einmal ansatzweise eine Analyse der von Überwachungskameras am Tattag festgehaltenen  Auffälligkeiten. Nichts auch von Unstimmigkeiten rund um Größe und Erscheinungsbild der sichtbaren Räderschieber, die bestenfalls schwerlich mit dem in Einklang zu bringen sind,  was man von den beiden „Uwes“ weiß. Bis hin zu einer jungen Frau und einem jungen Mann, die die fraglichen Baseballkappenträger gezielt zu beobachten schienen. Und dann ist da  noch ein ungehörter Zeuge, der den Verdacht nahelegt, dass es weitere, noch gänzlich geheime Aufnahmen und Vorwissen der Behörden geben könnte.

Die ganze Geschichte finden Sie in unserem kostenlos (!) downloadbaren Sonderheft ab Seite 8, nachfolgend als Auszug daraus der Artikelteil über den ungehörten Zeugen, einen vermeintlichen V-Mann, der behauptet, dass sowohl Behördenvertreter als auch NPD-Kreise zumindest Vorwissen zu dem grausigen Bombenanschlag hatten.

Alle, die sich intensiver mit dem NSU-Komplex beschäftigten, werden zumindest zum Mord an Halit Yozgat in Kassel auf die Frage gestoßen sein, ob der sogenannte Verfassungsschutz dort bereits vor (!) der Tat von einem anstehenden Verbrechen, gleich welcher Art, Informationen hatte. Oder er wird zur Ermordung der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn von den Gerüchten gelesen haben, dass dort regionale NPD-Größen verwickelt gewesen sein könnten. Zur Kölner Keupstraße gibt es mit Stephan Kahl einen weiteren Menschen, der schier Ungeheuerliches behauptet. Er sitzt seit anderthalb Jahren wegen angeblicher Zuhälterei in Untersuchungshaft. Ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist, können wir nicht im Entferntesten beurteilen. Es tut auch im Grunde nichts zur Sache, zumal sich der Mann nicht erst jetzt (andernfalls könnte man eventuell trotzdem voreilig unterstellen, da will sich jemand wichtig machen, er schielt evtl. auf Hafterleichterungen…), noch nicht mal erst nach dem „Auffliegen des Trios“, an Behörden und teilweise Privatpersonen in Sachen Nagelbombe gewendet hat, sondern nach eigener Aussage gar bereits vor der Tat. Und auch unmittelbar nach dem Bombenanschlag in der Keupstraße, das zumindest bestätigen Behörden uneingeschränkt, hatte Kahl namentlich gegenüber der Polizei bereits konkret NPD-Kreise in NRW beschuldigt. Nun erwähnt Kahl in einer Aussage 2015, dass ihm im Zuge dessen seinerzeit Videoaufnahmen gezeigt worden seien, die nicht (!) die bekannten Sequenzen von VIVA waren, sondern mutmaßlich aus einem Auto heraus entstanden waren.

Als er dereinst auf der Wache war, sei auch ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) anwesend gewesen. Dieser habe die regulären Polizeibeamten aus den Raum gebeten und habe Kahl, sozusagen unter vier Augen, etwas vorgeführt, das dessen Wahrnehmung zufolge auch aus einem gänzlich anderen Blickwinkel aufgezeichnet worden war als die VIVA-Aufnahmen – die Treppe des Musiksenders im Hintergrund, eventuell von der gegenüberliegenden Straßenseite aus gefilmt. Auf die Vermutung: „aus einem Auto heraus”, kommt der in München „natürlich“ ungehörte Zeuge, aufgrund eines im Bildwinkel angeblich erkennbaren Innenraum-/Autoscheibenrahmens. Gäbe es diese Aufnahmen und hätten sie gar 2004 bereits irgendwelchen „Verfassungsschutz“beamten hierzulande zur Verfügung gestanden, wäre es, wie vor allem in Kassel, aber im Grunde im gesamten NSU-Komplex, mit dem nicht unbegründet scheinenden Verdacht verbunden, dass diverse Behördenvertreter Taten gar aktiv begleitet haben. Und so beschlossen wir im Mai 2015, Kahl persönlich in seiner Haft aufzusuchen und mit ihm zu sprechen, zumal die polizeilichen Vermerke zu ihm gar so dick aufgetragen alles zu zerreden suchten. Resultierend aus Informationen des LfV NRW habe man eine Zusammenarbeit lediglich kurz erwogen. Kahl hingegen behauptet indes, mit Unterbrechungen über viele Jahre aktiv für den Verfassungsschutz tätig gewesen zu sein. Der Vermerkersteller für das Gericht in München – Wochen zuvor hatte bereits ein BKA-Beamter (namentlich ein Raimond Heim, ein entsprechendes Schreiben liegt allen Verfahrensbeteiligten in München vor!) versucht eine Vernehmung generell zu verhindern – meint ihn allein auch deswegen unglaubwürdig machen zu können, weil er 2004 angegeben hatte, „nur“ Realschulabschluss zu besitzen, nun aber von Abitur sprach. Dass man so etwas nachholen kann auf dem sog. zweiten Bildungsweg, scheint bei polizeilichen Behörden unbekannt zu sein. Leider ist aber nun wohl wirklich eine Diskrepanz in die unterschriebene neue Vernehmung geraten. Laut Kahl hätten ihn die Beamten gehetzt, er solle schnell unterschreiben, weil er wieder zurück ins Gefängnis müsse (die Vernehmung fand außerhalb der Haftanstalt statt). So habe er insbesondere die formal banaleren Stellen nicht genauer durchgelesen, so dass jetzt dort die falsche Bildungseinrichtung stünde.

„Halten Sie die Füße still!“

Mit zwei Jahren Erfahrung im NSU-Prozess in den Knochen haben wir Kahl so neutral wie möglich „einvernommen“, wie es in der unwirklichen Situation (Besucherraum mit Wachpersonal, zwei weiteren Gefangenen und ihrer Besucher, zudem unter dem Druck auf eine Stunde begrenzter Besuchszeit) überhaupt möglich war. Wir ließen Kahl von sich aus erzählen, stellten Nach-/Verständnisfragen und machten Vorhalte aus Akten und Bildern der VIVA-Aufzeichnungen. Es ergaben sich keinerlei Widersprüche zu der o.g. Auto-Kamerageschichte, die übrigens auch bereits bei der polizeilichen Vernehmung noch gravierend weiterging und diverse Medien 2012 hierzulande elektrisierte. Auch jenen Teil seiner behaupteten Erfahrung haben wir kritisch hinterfragt und stellen fest, folgendes scheint zumindest theoretisch vorstellbar – indes werten wir nachfolgend nicht, gar behaupten wir nicht, dass etwas so war, wie Kahl es schildert. Wir weisen vielmehr auf gravierend bemerkenswerte Aussagen hin, die vor einem ordentlichen Gericht gehört und – so möglich – lückenlos geklärt gehören: Kahl, der in seiner Spitzeltätigkeit fürs LfV dort mit fünf Leuten zu tun gehabt hätte (die er alle nur mit Arbeitsnamen kennt und für die er insb. rund um die NPD berichten sollte, weswegen er dort ab 2002 auch Pseudomitdglied gewesen sei) habe von dem einstigen Kreisverbandsvorsitzenden der NRW-NPD Matthias Pohl kurz vor dem Nagelbombenattentat – am 7. oder 8. Juni 2004 – einen Anruf erhalten, ob er nicht (über)morgen mit ihm nach Köln fahren wolle, es werde dort eine große Sache steigen. Kahl habe Pohl abgesagt, aber gewissenhaft sofort seinen VP-Führer kontaktiert. Am nächsten Tag, noch am Morgen vor der Tat, habe sich Kahl dann mit zwei LfV-Mitarbeitern am Bahnhof in Duisburg getroffen. Man habe ihm gesagt, er solle sich nicht einmischen, nicht hingehen: „Halten Sie die Füße still!“.

Als er dann am frühen Abend von der verheerenden Bombenexplosion gehört und auch noch einen „euphorischen“ Anruf von Pohl bekommen habe, dass es schade sei, dass er nicht mitgekommen sei, machte Kahl nach eigener Aussage eine Anzeige und belastete neben Pohl auch seinen VP-Führer, weil der von ihm ja gewarnt war und das Ganze aber nicht verhindert hätte. Das LfV habe dann bis in die Gegenwart alles dafür getan ihn „komplett als Spinner“ abzustempeln. Nach der uns vorliegenden Aktenlage kann man in jedem Fall zu dem Schluss kommen, dass hier besonders nachdrücklich kein gutes Haar an Kahl gelassen werden soll. Und gleichzeitig erscheint es extremst oberflächlich, wie zu einer möglichen Tatbeteiligung Pohls in der Keupstraße ermittelt wurde: u.a. weil eine dem NPD-Mann damals zugeschriebene Mobilfunknummer nicht zur Tatzeit im Tatortumfeld registriert wurde, fänden sich keine Anhaltspunkte. Und zu einer früheren (!) von Kahl zu Pohl behaupteten Straftat rund um eine Rohrbombe wurde alles verworfen, weil zwischen den Angaben des vermeintlichen langjährigen VManns und des tatsächlichen Ortes eines Delikts mit Bombenbastelei, an dem der NPD-Mann Pohl beteiligt gewesen sei, 10 (in Worten zehn!) Kilometer lagen „und sich sowohl aus den noch verfügbaren Fallakten als auch aus den kriminalpolizeilichen Unterlagen des Matthias POHL keine Hinweise auf seine Beteiligung an diesem Sachverhalt noch an einem ähnlich gelagerten Sachverhalt ergaben.“

keupteaser2LESEN Sie zum Komplex Keupstrasse weiter im Sonderheft ab Seite 8 u.a.:

- Trotz Dossier Parallelen zu Londoner Taten ausgeblendet
- Dubiose Zivilpolizisten und Zeugen interessieren Götzl nicht
- Der ungehörte Immobilienmakler und die kurzen Springerstiefel
- Es reichte nicht, WENN Zeugen betonten, dass Verdächtige sicher deutsche waren – die Polizei wollte auch 2005 offensichtlich lieber anderes hören
- Wie ein Promi-Chauffeur in wohl falschen Verdacht geriet
- Hinter den Kulissen: Die Polizei fragt im Kontext Keupstrasse nach „Tuffy“
- Videoaufnahmen bergen bis heute gravierende Fragezeichen
- Was hat es mit den vielen Zetteln auf sich?
- Rollei-Verfahren liefert vermeintlich „zu kleine“ Täter, wenn es „die Uwes“ gewesen sein sollen
- Warum sollte Böhnhardt die bereits deponierten Fluchträder wegbringen?
- Im Prozess auch gänzlich unbeachtet: ein weiteres Fahrrad mit Hartschalenkoffer
- Hoffentlich nur zufällige Posse mit dpa

 

von zschäpes punker-fick, treffen mit altnazis in hessen und nrw, mundlos’ unschönem köfferchen ohne sprengstoff und einem tendenziell störenden bauch

bis vor einigen monaten haben wir hier immer auch eine aufzählung der zeugen einer kommenden prozesswoche geliefert, diese veröffentlichen aber ja inzwischen sprichwörtlich hinz und kunz. ohnedies haben wir viele inhalte in diese facebookgruppe ausgelagert. in der ersten sitzungswoche nach ostern wird jedenfalls neben vielen zeugen zu banküberfällen ein zeuge erwartet, der die vergangenen monate bereits zwei mal geladen war. und das OLG presseteam schafft es – irgendwie auffällig – heute zum dritten mal in folge bei diesem herrn anders als bei nahezu allen anderen vorschauen keine silbe zu verlieren, warum er in münchen erscheinen soll, zu welchem “beweisthema”. dabei fanden sich teile seiner früheren aussagen bereits 2012 im spiegel – er war derjenige, der kolportierte, dass zschäpe vor den uwes mit einem stadtbekannten punk zusammen gewesen sei…

aleksander harisanow ist jahrgangg 1974, in der 5. oder 6. klasse sei er in einer parallelklasse von mundlos gewesen, in der folge betrieb man gemeinsam radsport, gemeinsam mit andreas reinl, der kurz vor ostern in münchen gehört wurde und mundlos als fan von “paulchen panther” sprüchen beschrieben hatte.  bis 98 habe man zumindest losen kontakt gehabt, nach dem “abtauchen” habe wohlleben ihn gebeten mundlos’ fahrrad zu verticken, damit die drei geld für ihre flucht haben. in seiner vernehmung ende 2011 äußerte er sätze wie “Unsere letzte gemeinsame ,Aktion” war beim ,Fest der Völker” auf der Burg” Lobdeburg, da bin ich das letzte Mal abends mit Uwe unterwegs gewesen. Mit Aktion meine ich, dass wir uns dort ins Feuer gucken und ein Bier trinken wollten. Mehr möchte ich mit dem Wort ,Aktion” nicht ausdrücken. Auf der Burg wurde das Gedankengut dann jedoch so sehr nationalsozialistisch, dass der Kreis für mich nicht mehr akzeptabel war. Da Sie mich fragen, an welche Personen ich mich noch erinnern kann, welche ebenfalls dort waren: Ich kann mich dort nur noch an den Kapke als Redner erinnern, der Wohlleben war zu dumm, um Reden zu halten. Jedenfalls damals.”

oder “Es gab auch bei früheren gemeinsamen ,Aktionen’ Zwischenfälle mit Körperverletzungen bei Schlägereien. Dies geschah meist bei Besuchen in einer ,Dorf-Disco”.. wo das genau war, weiß ich nicht mehr. Ich war damals meistens Fahrer, weil ich nüchtern blieb. Nüchtern blieb ich wiederum, weil mir klar war, dass es im Rahmen dieser Besuche zu Auseinandersetzungen kommen konnte. Obwohl ich mich optisch von den anderen Mitfahrern unterschied und auch deren Gedankengut nicht mittrug, fuhr ich aus meiner Sicht gemeinsam mit Uwe dorthin. Es kam auch nicht jedes Mal zu körperlichen Auseinandersetzungen. Es gab auch Abende, die ganz normales Weggehen waren. Ich war einfach mit meinem Freundeskreis.unterwegs und es hat sich so ergeben, dass ich gefahren bin. So ca. im Zeitraum 1994-1996 war das, da waren meistens die Zschäpe, manchmal der Kapke, immer der Uwe Mundlos, auch der Böhnhardt war damals relativ selten dabei. Uwe Mundlos war klar als Nazi zu erkennen äußerlich. Ich selbst hatte zwar kurze Haare, trug jedenfalls aber keine szenetypische Kleidung und hatte ja auch gedanklich nichts mit deren Ansichten zu tun.”

auf frage der vernehmungsbeamten: “Sie sind 1998 auch nicht von der Polizei besucht worden? Es hat Sie noch nie jemand befragt?” antworte er “So eine Situation wie hier gab es nie. Mir ist dazu nichts in Erinnerung, das hätte ich mir gemerkt, also nein.” – und auch nach “allgemeiner” aktenlage scheint harisanow tatsächlich vor dem “auffliegen des nsu” tatsächlich nie von der polizei oder anderen behörden “interviewt” worden zu sein.

wie selbstverständlich äußerte er dafür ende 2011 auch den verdacht, dass mundlos in den späten 1990ern von hausdurchsuchungen gegen sich gewarnt war – er vermutet durch die entsrechenden behördlichen kontakte von brandt; auch machte er sich schon in seiner jugend angeblich tiefere gedanken woher kapke und co gelder für zeitungen oder die ausrichtungen von festen (der völker) hatten…

“Aus heutiger Sicht möchte ich es so formulieren, dass es sicherlich von außenstehenden Personen, die ich nicht kenne, Finanzspritzen gegeben haben müsste. Auf ihre Frage hin möchte ich sagen, dass ich damit nicht das Elternhaus von Uwe Mundlos meine. Ich kann ihnen auch keine konkreten Personen benennen, ich erinnere mich aber an Einladungen von ,Altnazis”, wie sie Uwe nannte. Ich weiß, dass diese Treffen einmal in Hessen und einmal in NRW stattgefunden haben. Das war noch bevor Uwe aufs Ilmenau-Kolleg gegangen ist und ich erinnere mich auch noch, dass Uwe in dem Zusammenhang von einer finanziellen Basis und davon gesprochen hat, dass diese ,Altnazis” den Nachwuchs im Osten unterstützen wollten.”

im märz 2012 gab es eine weitere vernehmung – dort ging es u.a. erneut um brandt:

“Sie sagten, dass Tino Brandt eine ,doppelte Arbeit’ macht? Wie meinen Sie das?” Antwort: “Ich weiß, dass der Brandt einer von den höheren Personen in der Hierarchiestruktur war und dass er für die Außendarstellung, also die Presse verantwortlich war. Und eine Aussage, die Uwe mal gemacht hat war, dass Brandt auch Informationen an den Verfassungsschutz weitergegeben hat, die innerhalb der Szene intern bleiben sollten. Das war aber nur eine Vermutung von Uwe. Erzählt haben muss er mir das schon während seiner Armeezeit in Bad Frankenhausen, und Uwe sagte mir damals auch, dass er selbst Kontakt zum Verfassungsschutz hatte. In seiner Armeezeit ist er wochenweise seinem Wehrdienst nicht nachgekommen und hatte deshalb Probleme, die durch Feldjäger dahingehend geklärt wurden, dass diese seine Anwesenheitspflicht durchgesetzt haben. Deshalb war er gelegentlich in seiner Kaserne in Bad Frankenhausen im Arrest und dort soll er Kontakt bzw. Besuch vom Verfassungsschutz bekommen haben. Ich vermute, dass er bei diesen Besuchen gemerkt hat, dass es einen Informanten aus der rechten Szene geben muss.”

oder um das magische thema sprengstoff

“In Ihrer ersten Vernehmung haben Sie gesagt, Uwe hätte Ihnen kurz vor seinem Abtauchen gesagt, dass es für ihn gefährlich werden könnte. Wie hat Uwe das gemeint?” Antwort: “Den Bezug dazu hat er über das unschöne Köfferchen, das auf dem Theatervorplatz in Jena platziert wurde hergestellt. Das sollte ihnen angelastet werden, obwohl sich in dem Koffer gar kein Sprengstoff befunden haben soll, sondern nur ein Hakenkreuz außen. Er hatte damals laufend Kontakt zur Polizei und sagte mir, dass kein Sprengstoff in dem Koffer war, so ermittelt wird, als wäre Sprengstoff drin gewesen.”

und last but not least ging es in vernehmung nummer zwei um das richter götzl wohl am meisten interessierende: mundlos als radfahrer. der zeuge ist sich schließlich sicher: “Wir sind lange Freunde gewesen und ich habe auch eine Vorstellung von seiner Bewegung im Kopf. Ich habe aufgrund meines Berufes als Trainer für den Radsport ein Auge für die Bewegung. Ich kann meine Sportler anhand ihrer Silhouette in Bewegung erkennen, da brauch ich kein Gesicht dazu.”

nach vorführung eines  rund siebenminütigen clips der im vernehmungsprotokoll als “das Tätervideo Keupstraße vom 28.02.2012″ ausgewiesen wird (was aber wohl meint, dass an jenem tag aus den teils 2004 veröffentlichten videosequenzen von “viva” 2012 etwas behördenintern zusammngestellt wurde) sagte harisanow: “Wäre die Sequenz herausgelöst aus dem Zusammenhang gezeigt worden hätte ich niemanden erkannt. In diesem Zusammenhang würde ich den Herrn mit den beiden Beuteln und den beiden Fahrrädern als BÖHNHARDT erkennen und den, der das Fahrrad mit dem Hardcase geschoben hat als MUNDLOS erkennen. BÖHNHARDT ist erkennbar durch seine abstehenden Ohren, die angelegten Ellenbogen sowie die nach außen gerichteten Füße. MUNDLOS ist derjenige mit dem einzelnen Fahrrad mit dem Hardcase, er hat einen geraden Gang, gerade nach vorn gesetzten Füße, eckige Schultern. Er wirkte schlank und relativ groß. Auch sieht es aus, als hätte MUNDLOS einen Bauch. Das stört mich etwas, weil ich ihn nur durchtrainiert kenne. Ich möchte mich auch nicht zu hundert Prozent festlegen, da dafür die Bildqualität insgesamt zu schlecht ist und die Bewegungen nicht fließend, sondern abgehakt aufgenommen sind. Ich würde meine Einschätzung als höchstens 50% angeben.”

nsu-prozess: ungereimtheiten und ungeheuerlichkeiten ohne ende

angeklagterund ein monat lang ist nun verhandlungspause. folgende zehn themenskizzen die sich uns in den ersten prozesswochen aufgedrängt haben, werden wir ab september weiter im auge haben:

1. angebliche zufälle, die nebenbei im prozess zur sprache kamen, über die aber kaum ein journalist sprach bzw. nach einer uns nicht genügenden erklärung der bundesanwaltschaft wie auf kommando überhaupt niemand mehr spricht? ein mobilfunknummereintrag beim mitangeklagten carsten schultze der formal zunächst auf tino brandt –  eine gespenstische größe in der rechten szene thüringens und zeitweise v-mann des verfassungsschutzes – deuten konnte: namentlich geht es um einen handykontakt der laut BKA-ermittlungsunterlagen aber ausgerechnet einem nürnberger blumenhändler (frank halbig) gehöre. und das eben nicht erst, wie bundesanwalt diemer – einen tag nachdem der besonders engagierte und kompetente nebenklageanwalt yavuz selim narin das thema anbrachte – behauptete, seit april 2008, sondern bereits seit august 2000. und damit ca. 4 wochen vor dem ersten mord…

sollten zwei kriminalkommisare der staatsschutz “zentralstelle rechts” im jahr 2012 diesbezüglich tatsächlich einem info-fehler der telekom aufgesessen sein, als sie einen sechs seiten starken aktenvermerk fertigten?

2. kleinere fragezeichen die sich aus nebensätzen in zeugenaussagen ergeben, z.b. im mordfall şimşek: hier sagte die polizei dem vernehmen nach einem beunruhigten bürger am telefon, daß alles in ordnung sei:  irgendwo auf der grünen wiese, von der jener mann die behörde alarmieren wollte. ganz so, als ob von der umgebung von simseks blumenstand in der polizeifunkstelle sekundengleich sat-überwachungsdaten vorlagen. abgesehen davon, dass das gegenteil der fall war – der mordanschlag war bereits geschehen, der bereits nahezu tote mann aber vermeintlich noch unentdeckt!

konkret: andreas heuler, ein rettungsassistent, der am 9. september 2000 in nürnberg an dem mobilen blumenstand als potentieller kunde vorbeikam, wunderte sich, dass dieser anscheinend über einen längeren zeitraum unbesetzt war. er kontaktete die polizei. dass man den heute 39-jährigen seitens der behörden gleich zu beruhigen suchte, indem ihm ein beamter bei jenem anruf mitgeteilt haben soll, dass streifenkollegen den blumenhändler noch vor rund einer halben stunde gesehen hätten, kommt zumindest uns “spanisch” vor. warum lag in der zentrale eine solche info vor, wenn für die polizei bis dato am tatsächlich bereits zum tatort gewordenen verkaufsstand alles “normal” schien?

3. die geschichte mit kılıç schwiegermutter. bezeichnenderweise wurde folgender komplex auch bei der webseite “nsu-watch” ausgeklammert, obwohl diese so tut, als ob sie wirkliche protokolle der verhandlungstage böte und sich berechtigterweise einmischen und aufklären auf die fahnen geschrieben habe, was wir indes nicht nachvollziehen können: fakt ist, die schwiegermutter des vierten mordopfers berichtete vor dem OLG in münchen unlängst, dass ihr seinerzeit auf einer polizeiwache – auf die sie mittels anruf eines bekannten beordert worden war – erst nach dreieinhalbstündiger vernehmung vom tod ihres schwiegersohnes berichtet worden sei. in der zeit davor habe man sie ausgefragt und wie eine verdächtige behandelt. und als ob das nicht schon – erst recht am tattag – fragwürdig genug gewesen wäre (auch die offiziellen akten lassen den schluss zu, dass hier eine frau fast in den wahnsinn getrieben wurde) schwor die zeugin vor gericht nun sprichwörtlich stein und bein, dass sie bereits am frühen vormittag – kurz nach 9 uhr – des 29.08.2001 auf der wache saß. unter anderem um fragen a la „Wie haben sie sich mit ihrem Schwiegersohn verstanden?” zu beantworten. und das eben obgleich der mord - nach allem was man weiß -, erst nach 10 uhr 30 begangen sein konnte…

4. bereits sehr früh haben staatliche stellen aufgrund der wiederkehrenden tatwaffe (pistole des typs Česká CZ83) zu den morden an acht türkischen und einem griechischen unternehmer offiziell eine serie auf dem schirm gehabt. und obwohl spätestens 2004 bekannt war, dass an mehreren tatorten von teils unterschiedlichsten zeugen unter anderem jeweils recht auffällig agierende radfahrer gesichtet worden waren, habe man diese eher als potentielle zeugen denn als mögliche mörder betrachtet. heute sei man schlauer, wisse, dass dies mundlos und bönhardt waren, so mordermittler josef wilfling im prozess…

mal ganz abgesehen davon, dass er und andere deutsche beamte die täter ja lieber in den familien der opfer oder in ihrem türkischen umfeld suchten: warum war bei den fahndungsaufrufen explizit ein hinweis auf eigensicherung – ein aufruf über geeignete vorbeugende maßnahmen gefahren für leib oder leben abzuwenden – an die polizeikollegen ausgegeben worden?!

5.- götzls unsägliche vernehmung der witwe kılıç und seinen zumindest leichtfertigen umgang mit der thematik nagelbombenanschlag in der kölner keupstrasse haben wir ja bereits thematisiert: eine weitere ungeheuerlichkeit dieses richters liegt in seinem wiederholt beleidigenden verhalten gegen diverse nebenklägervertreter – allen voran sein anschreien und größenwahnsinnig anmutendes abkanzeln von anwalt adnan menderes erdal, der aufgrund öffentlichen drucks bereits vor wochen genötigt worden war, seinen durchaus verständlichen antrag auf entfernung des kreuzes aus dem gerichtssaal zurückzuziehen.

auffallend: götzl tickt vor allem immer dann aus und unterbricht willkürlich anmutend gar die verhandlung – womit er de facto einen nebenklageanwalt seines fragerechts beraubt – wenn erdal unbequeme fragen einleitet und dabei etwa an die neonazi-verbrechen von solingen und mölln (denen acht menschen türkischer abstammung zum opfer fielen) erinnert. oder den irrsinn benennt, dass sich noch heutzutage manche deutsche als herrenmenschen betrachten. oder einem kriminalhauptkommissar namens albrecht vögeler (der insb. in den mordfällen enver simsek und abdurrahim özüdogru intensivst im umfeld der opfer, aber nicht in fremdenfeindlichen kreisen nach den tätern gesucht hatte) die mehr als berechtigte frage stellt, welche hinweise der beamte denn (noch) gebraucht hätte, um einen rechtsradikalen hintergrund zumindest in erwägung zu ziehen, wo es doch ebreits mehrere ausländische opfer gab…

6. den fall temme, ungereimtheiten mit vier panther-köpfen im sog. bekennervideo sowie das märchen von der unauffindbarkeit des trios haben wir auch bereits kurz angeschnitten – dennoch wird, um bei letzterem beispiel zu bleiben, bis heute im mainstream die betreffende zeugeneinvernahme des mitangeklagten carsten s. weitgehend ausgeklammert. und das obgleich diese nahelegt, dass der verfassungsschutz spätestens durch seinen informanten tino brandt bereits um das jahr 2000 herum wissen musste, wo mundlos, böhnhardt und zschäpe zwischenzeitlich abgeblieben waren.

in einer späteren geschichte werden wir alle offenen fragen zusammenfassen, die die bundesanwaltschaft wohl am liebsten aus dem prozess heraushalten möchte und die die nebenklagevertreter (und vielleicht auch mancher verteidiger) hoffentlich erfolgreich, also allen widerständen zum trotz ab september thematisieren können: u.a. auch fragen rund um den kriminalbeamten, der vor einem untersuchungsausschuss vor wochen bekundete dienstlicherseits schon 2007 vom “NSU” gehört zu haben und seither offenkundig unter staatlichen repressionen leben muss. oder den “dritten mann”, den zeugen auf der flucht aus dem brennenden wohnmobil in der nähe von eisenach gesehen haben wollen – als sich mundlos und böhnhardt obgleich dem vernehmen nach schwer bewaffnet und bereits eine polizistin auf dem kerbholz selbst erschossen haben sollen, als sich ihnen zwei polizisten genähert haben…

7. die geisteshaltung von in münchen vernommenen polizeibeamten spottet teilweise jeder beschreibung. selbst wenn jene beamte auf der anklagebank säßen und sie sozusagen anschaulich erklären müssten, warum sie so vehement organisierte kriminalität, familienfehden, drogengeschäfte etc. pp. vermuteten bzw. primär als spuren untersuchten, wäre es unerträglich ihren offenkundig bis heute verfestigten rassistischen klischees und arroganten tatortbeschreibungen zu lauschen.

wir werden untersuchen, wie die deutschen mainstreammedien, die ja jahrelang das – selbst wenn man milieumorde in betracht hätte ziehen können – unsägliche wort “dönermorde” gebrauchten, damit entweder gar nicht oder zu lax ins “gericht” gehen.

8. meinungsmache der medienkollegen. schon am ersten prozesstag ging es los. zschäpes anwälte würden mit “sinnlosen” anträgen das verfahren verschleppen. dabei hatte schon damals vieles was heer, stahl und sturm von sich gaben, mehr als hand und fuss. oder was halten sie z.b. davon, wenn ein richter eine sicherheitsverfügung erlässt, dass – verständlicherweise – strengstens am einlass des gerichts kontrolliert werden soll, weil ja (zum beispiel) auch zschäpes verteidigern ohne deren zutun etwas verbotenes zugesteckt werden könnte oder sie, wie jeder mensch, theoretisch erpressbar wären. dass götzls “gesetze” aber nicht für ihn selbst, nicht für bundesanwälte, ja noch nicht einmal für sonstige justizbedienstete gelten sollte, war mit das erste, was heer, stahl und sturm bemängelten. zu recht!

da man insb. seitens des boulevards zwischenzeitlich erkannt hat, dass man das verteidigertrio mit seiner arbeit nicht direkt diskreditieren kann, versuchte man dieser tage eine neiddebatte anzuzetteln. weil diese doch tatsächlich in einem münchner nobelhotel nächtigen würden. dass dies aus sicht der staatskasse egal ist, keineswegs der steuerzahler für vermeintlichen luxus aufkommt, fällt da bei den kollegen natürlich gerne unter den tisch. es gibt nämlich höchstsätze, die die anwälte abrechnen dürfen. für differenzbeträge kommen sie selber auf.

wir möchten anhand einer umfassenden medienschau untersuchen, wie deutsche zeitungen systematisch stimmung gegen prozessbeteiligte machen. nicht nur gegen heer, stahl und sturm sondern u.a. auch gegen die nebenklägervertreter. und wir möchten untersuchen, welche kollegen – zumindest teilweise – götzls fehlverhalten gezielt unter den tisch kehren.

9. BKAler vergessen vor lauter freude am plauschen mit beschuldigten, die die aussage eigentlich verweigern wollten, das nachfragen bei verdächtigen, die rede und antwort stehen wollten. während man von zschäpe wohl mit unlauteren tricks außerhalb offizieller vernehmungssituationen ( noch dazu in abwesenheit ihrer anwälte) versuchte, das eine oder andere zu entlocken, wurde bei holger g. offenkundig nachlässig und unprofessionell ermittelt.

eigentlich unerklärlicherweise haben die polizeibeamten gleich in mehreren vernehmungen dieses mitangeklagten (der das trio unter anderem mit ausweisdokumenten unterstützt haben soll, die unter anderem zur anmietung auch des letztes wohnmobils verwendet wurden) sich schnell mit dessen aussagen zufrieden gegeben, auf nachfragen verzichtet. selbst zum thema kronzeugenregelung fehlen klar nachvollziehbare abläufe…

10. ungereimtheiten rund um zeugenaussagen zum “trio” bzw. den “beiden uwes”, insb. auch zum brandherd frühlingsstrasse. mal ab davon, dass regelmäßigen prozessbesuchern auffällige formulierungsähnlichkeiten in diversen zeugenaussagen - etwa von fahrrädern, die nicht aus baumärkten stammen konnten – in den ohren klingen müssten und zu allen prozesskomplexen teils eklatante widersprüche zwischen den aussagen vor gericht und dem, was bei früheren vernehmungen durch polizei und co. auf welcher grundlage auch immer niedergeschrieben wurde, auftauchen: seit der zeugeneinvernahme der handwerker von zwickau steht der verdacht im raum, dass nicht nur die mutmaßliche brandlegerin zschäpe wusste, dass in der zwickauer frühlingsstrasse seinerzeit bald eine explosion von statten geht.

ganz abgesehen davon, dass wir uns wundern, dass sich die bundesanwaltschaft – die zu prozessbeginn ihren pr-beauftragten bei presse und zuschauern stimmung gegen ton- und selbst getippte offizielle protokolle zu diesem für viele längst ziemlich unüberschaubar gewordenen prozess machen ließ – nicht auf die zehn mordfälle und die schwerverletzten von köln konzentriert: uns ist es etwas unverständlich, wieso hier nicht nur ein sondern sogar gleich drei mordversuche konstruiert werden, obgleich de facto zum brandzeitpunkt nur eine nachbarin (die glücklicherweise absolut unverletzt blieb) und eben nicht drei personen in der doppelhaushälfte weilte(n).

besagte handwerker waren – bei knarzenden treppen dürfte(n) das der oder die brandleger mitbekommen haben – bereits außer haus. ohnedies kann man hier wohl nicht von einem zielgerichteten tötungswillen ausgehen, sondern schlimmstenfalls unterstellen, dass der oder die täter ggf. den tod eines nachbarn beim unterstellten versuch spuren zu verwischen billigend in kauf genommen hätten. was fraglos schlimm genug, aber eben kein vorsätzlicher mord wäre. ganz anders als insb. die zehn hinrichtungen, die unseres erachtens neben dem komplex keupstrasse im mittelpunkt des verfahrens stehen müssten.

wir möchten fast wetten, dass sie bei den vorstehenden themenskizzen wenigstens drei anmerkungen entdecken konnten, die sie bisher an noch keiner anderen stelle vernommen haben? der medienmainstream blendet im nsu-verfahren unserer beobachtung nach nämlich eine menge aus. daher bitten wir sie um ihre unterstützung. damit wir den prozess auch ab september weiter kritisch begleiten können*.

* wir danken Ihnen für jeden einzelnen motivierenden euro auf “konto nr.: 5408979333 – BLZ: 50010517″ – bitte geben sie als verwedungszweck “das zob / nsu-prozess” und eine kontaktmöglichkeit (etwa ihre e-mail-adresse, die wir natürlich nur für ein pers. dankeschönschreiben verwenden möchten) an. wir können bis auf weiteres leider keine spendenquittungen ausstellen, versteuern aber garantiert brav – zu FA- und sonstigen rechtlichen angaben schauen sie bitte in unser impressum: http://das-zob.de/?page_id=37