Sonderheft zu zwei Jahren NSU-Prozess

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Aus dem Inhalt:

- Alltag im NSU-Prozess
seit zwei Jahren: Vertagen, Verhindern und Vertuschen; nicht mal mehr die Nebenkläger-Anwälte tragen viel zur Aufklärung bei – aber theoretisch ist noch Hoffnung.

- Nagelbombenattentat
Keupstraße: Von den dem „NSU“ neben Morden und Mordversuchen auch zur Last gelegten Überfällen abgesehen, gibt es „nur“ drei Städte, in denen gleich mehrere Taten stattfanden. Darunter Köln: zwei Bombenanschläge, 2001 und 2004. Beim ersteren in einem Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse entsprechen die von betroffenen Betreibern gemachten Phantombilder nicht ansatzweise Böhnhardt oder Mundlos und beim zweiten in der Keupstraße, einer in seiner Ausführung besonders perfiden Tat, spielen neben allem auch die Politik und ein Polizeibeamter, der eigene frühere Ermittlungen zum „kleinen Bömbchen“ nicht damit in Verbindung gebracht haben will, eine maßgebliche Rolle. Nach knapp 20 Monaten Wartezeit im Prozess wurde der Nagelbombenanschlag nun in wenigen Verhandlungstagen abgehakt. Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack: kein Wort über einen Zeugen, der Zivilpolizisten beobachtet haben will, kein Wort über ein zweites Fahrrad mit Hardcase am Tatort und nicht einmal ansatzweise eine Analyse der von Überwachungskameras am Tattag festgehaltenen Auffälligkeiten. Nichts auch von Unstimmigkeiten rund um Größe und Erscheinungsbild der sichtbaren Räderschieber, die bestenfalls schwerlich mit dem in Einklang zu bringen sind, was man von den beiden „Uwes“ weiß. Bis hin zu einer jungen Frau und einem jungen Mann, die die fraglichen Baseballkappenträger gezielt zu beobachten schienen. Und dann ist da noch ein ungehörter Zeuge, der den Verdacht nahelegt, dass es weitere, noch gänzlich geheime Aufnahmen und Vorwissen der Behörden geben könnte.

- Das sog. Bekennervideo des NSU mit Tatort- und Paulchen-Panther-Sequenzen gilt als einer der unmittelbaren Beweise für die Täterschaft von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Dabei taucht keiner der Drei darin namentlich auf. Das zeitgeschichtliche Dokument, welches das ZOB unlängst bei youtube 1:1 einstellte, ist vor allem deshalb interessant, weil es kokettiert, dass die rosarote Hauptfigur einerseits staatlichen Zuspruch bei seinen Verbrechen hatte und sich gleichzeitig auf seinem Ruhesitz bedroht sah. Auch die Verbreitungsgeschichten werfen Fragen zu diesem knapp 15-minütigen Werk auf, das eine Einrichtung namens „Apabiz“ kurz nach der „Selbstenttarnung des NSU-Trios“ im November 2011 exklusiv an den Spiegel verhökerte und dessen vorgeblich unabhängige Partner es dennoch am liebsten unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wissen möchten.

- Politik und Medien als Tatortreiniger 2.0: Nicht der Prozess in München – zwei regionale Untersuchungsausschüsse (UA) beherrschten jüngst die Schlagzeilen. Dank willfähriger Medienvertreter ist dabei für die Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar, wie beide auf perfide Art versuchen, Teilkomplexe im Handstreich zu beerdigen. Der UA in Baden-Württemberg beschäftigt sich formal neben dem Mord an Polizistin Michèle Kiesewetter insbesondere mit rechtsextremen Organisationen und vorgeblichen Selbstmorden; der andere in Hessen mit der Rolle des Verfassungsschützers Andreas Temme im Kasseler Mordfall. Zur Erinnerung: Temme war zur Tatzeit im Internetcafe des Opfers Halit Yozgat anwesend, will aber nichts gesehen oder gehört haben.

 

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aufgemerkt! wenn ein kauder zum thema nsu ploetzlich von menschenwuerde spricht

urldass das oberlandesgericht muenchen im sog. nsu-prozess perfiderweise mit verweis auf das aber eben in der deutschen justiz in sachen presseakkreditierungen  keineswegs zwingend vorgesehene “first come, first move” offensichtlich gezielt tuerkische medien aussperren will oder soll, duerfte sich herumgesprochen haben. die “pointe” am rande, dass bei immerhin 50 presseplaetzen rtl niederlande als einziges (!) auslaendisches medium ueberhaupt fix zugelassen ist auf der pressetribuene, ist in den meisten berichten schon fast wieder unter den tisch gefallen. noch peinlicher: offensichtlich hat bisher kein mainstreammedium systematisch die motivation der OLG-verantwortlichen hinterfragt - es waere naemlich zum beispiel formaljuristisch offenkundig auch ohne weiteres moeglich gewesen, aus allen journalistenanfragen zu losen. wenn es denn ueberhaupt stimmt, dass unter den ersten 50 eingaengen an akkreditierungsgesuchen kein tuerkisches medium gewesen sein soll.  wer weiss ob mit den “eingangsstempeln” nicht auch ein wenig was “schief” lief?

aber wir wollen im moment nicht im trueben fischen. es geht ja tagesaktuell um den vorsitzenden des sogenannten bundestags-rechtsausschusses, einen der legendaeren kauder-brueder! obwohl inzwischen strafrechtler wie claus roxin oder klaus bernsmann oeffentlich erklaert haben, was ohnedies eine binse sein sollte – naemlich dass eine uebertragung des prozessgeschehens aus vermeintlichen kapazitaetsgruenden in einen zweiten gerichtssaal natuerlich keineswegs etwas mit dem in paragraph 169 des gerichtsverfassungsgesetzes verankerten verbot, ton- und filmaufnahmen “zum Zwecke der Veröffentlichung” zu uebertragen zu tun hat (weil ja eben nicht ”in jedes Wohnzimmer gesendet werde”), also gegen eine information von z.b. journalisten in einem zweiten gerichtssaals nicht das geringste dagegen spricht, dieser schritt (wie roxin richtig beschreibt) eben “nichts anderes als eine Vergrößerung des Gerichtssaals mit den Mitteln der Technik“ waere, hetzt jener siegfried kauder (CDU) doch tatsaechlich “Eine Videoübertragung in einen anderen Saal hätte ein bisschen was von Schauprozess und Public Viewing und wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Angeklagten.” – und wer widerspricht ihm auf politischer ebene? wir haben noch keine stimme vernommen! im gegenteil, die dreistigkeit von gerichtspraesident karl huber der dieser tage verkuendete, eine uebertragung wuerde ihm zwar “gut gefallen” sei “allerdings unmöglich” wird so nun eben weitgehend unwidersprochen seitens der deutschen politik geadelt. und uebermorgen dann wird es keiner mehr wagen, solche beschneidung der auslaendischen presse zu hinterfragen. man stelle sich den aufschrei hierzulande vor, in der tuerkei wuerden systematisch auch “nur” 3,4 deutsche buerger kaltbluetig ermordet und ein tuerkisches gericht sperre unter fadenscheinigen rechtsbeugungen die deutsche journaille komplett aus.

abgesehen davon, dass wir uns jeden tag wo “journalistenkollegen” in sachen nsu-ermittlungen noch immer “nur” von “pannen” sprechen – wo es doch fuer eine vorgeblich freie presse gelten muesste, etwaige staatliche mitverantwortung an den morden zu untersuchen oder wenigstens offensichtlichste systematische staatliche VERTUSCHUNGSaktionen klipp und klar als solche anzuprangern – wuenschen, dass buerger mittels ausschaltknopf oder abokuendigung die konsequenzen ziehen und sich nicht weiter desinformieren oder ablenken lassen: wir, die verantwortlichen des projekts “das ZOB” haetten uebrigens nicht nur in sachen nsu sondern grundsaetzlich bei allen prozessen, in denen der staat oder seine offiziellen und oder inoffiziellen organe und oder erfuellungsgehilfen auf die anklagebank gehoeren muessten oder immerhin ab und an auch schon sitzen, nicht das geringste dagegen, wenn diese weitgehend oeffentlich zugaenglich sind. das wuerde vielleicht helfen totschweigen, vertuschen und miese gerichtsdeals aufzudecken! und im konkreten nsu-fall vielleicht ein wenig licht ins dunkel der staatlichen verstrickung in diese perverse mordserie zu bringen!