Sonderheft zu zwei Jahren NSU-Prozess

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Aus dem Inhalt:

- Alltag im NSU-Prozess
seit zwei Jahren: Vertagen, Verhindern und Vertuschen; nicht mal mehr die Nebenkläger-Anwälte tragen viel zur Aufklärung bei – aber theoretisch ist noch Hoffnung.

- Nagelbombenattentat
Keupstraße: Von den dem „NSU“ neben Morden und Mordversuchen auch zur Last gelegten Überfällen abgesehen, gibt es „nur“ drei Städte, in denen gleich mehrere Taten stattfanden. Darunter Köln: zwei Bombenanschläge, 2001 und 2004. Beim ersteren in einem Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse entsprechen die von betroffenen Betreibern gemachten Phantombilder nicht ansatzweise Böhnhardt oder Mundlos und beim zweiten in der Keupstraße, einer in seiner Ausführung besonders perfiden Tat, spielen neben allem auch die Politik und ein Polizeibeamter, der eigene frühere Ermittlungen zum „kleinen Bömbchen“ nicht damit in Verbindung gebracht haben will, eine maßgebliche Rolle. Nach knapp 20 Monaten Wartezeit im Prozess wurde der Nagelbombenanschlag nun in wenigen Verhandlungstagen abgehakt. Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack: kein Wort über einen Zeugen, der Zivilpolizisten beobachtet haben will, kein Wort über ein zweites Fahrrad mit Hardcase am Tatort und nicht einmal ansatzweise eine Analyse der von Überwachungskameras am Tattag festgehaltenen Auffälligkeiten. Nichts auch von Unstimmigkeiten rund um Größe und Erscheinungsbild der sichtbaren Räderschieber, die bestenfalls schwerlich mit dem in Einklang zu bringen sind, was man von den beiden „Uwes“ weiß. Bis hin zu einer jungen Frau und einem jungen Mann, die die fraglichen Baseballkappenträger gezielt zu beobachten schienen. Und dann ist da noch ein ungehörter Zeuge, der den Verdacht nahelegt, dass es weitere, noch gänzlich geheime Aufnahmen und Vorwissen der Behörden geben könnte.

- Das sog. Bekennervideo des NSU mit Tatort- und Paulchen-Panther-Sequenzen gilt als einer der unmittelbaren Beweise für die Täterschaft von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Dabei taucht keiner der Drei darin namentlich auf. Das zeitgeschichtliche Dokument, welches das ZOB unlängst bei youtube 1:1 einstellte, ist vor allem deshalb interessant, weil es kokettiert, dass die rosarote Hauptfigur einerseits staatlichen Zuspruch bei seinen Verbrechen hatte und sich gleichzeitig auf seinem Ruhesitz bedroht sah. Auch die Verbreitungsgeschichten werfen Fragen zu diesem knapp 15-minütigen Werk auf, das eine Einrichtung namens „Apabiz“ kurz nach der „Selbstenttarnung des NSU-Trios“ im November 2011 exklusiv an den Spiegel verhökerte und dessen vorgeblich unabhängige Partner es dennoch am liebsten unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wissen möchten.

- Politik und Medien als Tatortreiniger 2.0: Nicht der Prozess in München – zwei regionale Untersuchungsausschüsse (UA) beherrschten jüngst die Schlagzeilen. Dank willfähriger Medienvertreter ist dabei für die Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar, wie beide auf perfide Art versuchen, Teilkomplexe im Handstreich zu beerdigen. Der UA in Baden-Württemberg beschäftigt sich formal neben dem Mord an Polizistin Michèle Kiesewetter insbesondere mit rechtsextremen Organisationen und vorgeblichen Selbstmorden; der andere in Hessen mit der Rolle des Verfassungsschützers Andreas Temme im Kasseler Mordfall. Zur Erinnerung: Temme war zur Tatzeit im Internetcafe des Opfers Halit Yozgat anwesend, will aber nichts gesehen oder gehört haben.

 

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