nsu-prozess: ab wann darf, ab wann muss man einen richter als zumutung bezeichnen?

tragikomisch wenn man sich erinnert, welch gewichtige akten mit nsu-bezug durch deutsche “verfassungsschützer” vermeintlich unwiderbringlich (auch wenn gewisse ard-dokus peinlicherweise vor monaten anderes suggerieren wollten) geschreddert wurden: vor wenigen wochen stand in der mittagspause eines prozesstages wenige meter vorm OLG dieses fahrzeug. so wie wir die arbeit der meisten akkreditierten journalisten seit über 50 verhandlungstagen beurteilen müssen, würden diese wohl auch dann schweigen, wenn im gericht sogar vor ihren augen weitere akten geschreddert würden – copyright: das ZOB

auch wir waren vergangenen donnerstag geneigt zu lamentieren, wie undankbar es ist, stundenlang einem einstigen “szeneladen”-inhaber  beim de-facto (ver-)schweigen zuschauen und zuhören zu müssen. namentlich ging es um frank liebau. einem mann der offenbar zumindest vor jahren extrem tief mit ultrarechten, vermeintlich gemeingefährlichen kreisen verbandelt, und partner oder chef von andreas schultz war, der dereinst dem nun in münchen mitangeklagten carsten schultze die berühmt-berüchtigte ceska übergeben haben soll, ehe sie dieser dann vermeintlich zu böhnhardt und mundlos brachte. doch: wer insbesondere als medienvertreter die jüngsten beiden (!) prozesstage auch nur annähernd vollständig verfolgt hat, müsste – wenn er seinen beruf, seinen unabhängigkeits- und aufklärungs- oder wenigstens informationsauftrag ernst nimmt – zumindest gleichberechtigt über die neuerlichen ungeheuerlichkeiten des vorsitzenden richters im nsu-prozess berichten. ein wiederholtes auftreten, das fast nur mehr als gezieltes ausbremsen kritischer fragen zu werten ist. im idealfall sollte vielleicht sogar die frage nach der zumutbarkeit und oder tragfähigkeit gestellt werden. und zwar weil das unseres erachtens nunmehr endgültig jede grenze überschreitende, teils extrem lautstarke und auf uns beleidigend wirkende ”gegötzel” ausnahmslos kritischen nebenklagevertretern galt. also nicht mal – wenigstens auch – jenen unerträglichen “zeugen” liebau traf, der außer mit bei neonazis auffällig beliebten marken wie „thor steinar“ oder tickets für umstrittene “fightclubs” mit dem einschlägig bekannten “rico malt” auch mit aus guten gründen indizierten CDs und mutmaßlich gar mit videos handelte, die quasi bombenbauanleitungen bzw. inspiration zum abschlachten politischer gegner enthielten. der “madley”-betreiber musste sich nicht abkanzeln lassen. er durfte sich vielmehr – wie vor ihm übrigens bereits zahlreiche polizisten (sic!) im zeugenstand – auf gedächtnislücken berufen, ohne dass götzl seine aussagen wenigstens protokollieren ließ.

“Er ist 59 Jahre alt. Geboren in Franken. Jazzliebhaber.” so begann vor einigen monaten – nachzulesen noch u.a. bei wz-newsline – eine art portrait jenes mannes, der in diesem verfahren sozusagen den hut aufhat. manfred götzl ist der vorsitzende richter im NSU-prozess. verantwortlich für den text, der u.a. mit der zwischenüberschrift “Dem Richter wird fehlende Sensibilität vorgeworfen” operierte und mit dem absatz “Leicht macht es Götzl weder sich noch Anderen. Anstatt den türkischen Medien
einfach drei Plätze im Publikum zu geben, wie Karlsruhe aufgezeigt hatte,
verschob er den ganzen Prozess. Opferangehörige mussten Flugtickets stornieren –
und sich noch einmal neu auf das Zusammentreffen mit den mutmaßlichen Tätern
einstellen.” endete, stammte von sabine dobel. einer mitarbeiterin der natürlich auch aktuell in sachen nsu deutschlandweit überproportional artikel und damit zahllose meinungen prägenden nachrichtenagentur dpa.

polizisten, die absonderlichste widersprüche im raum stehen lassen dürfen

nicht dass jene zeilen im frühjahr in unseren augen als besonders mutig oder gar bahnbrechend zu werten waren – sie waren besser als nichts. heute aber gibt es hinsichtlich der arbeit götzls unserer beobachtung nach fast nicht mal mehr kritik zwischen den zeilen. bleiben wir zunächst bei der dpa. zum 52. prozesstag (dem vergangenen mittwoch) lieferte diese einen bericht, der zwar ein wenig auf unstimmigkeiten zwischen staatsanwaltschaft und zschäpe-verteidigung hinsichtlich der vernehmung einer 91-jährigen eingeht, jedoch komplett verschweigt, dass der “damalige (gemeint ist der zeitpunkt des “auffliegens” des NSU, aka der wohnmobilbrand von eisenach, das auffinden der “beiden uwes”, anm. das ZOB) Chef der Polizeidirektion Gotha, Michael Menzel” trotz zahlreicher nachfrageversuche von prozessbeteiligten nicht ansatzweise schlüssig erklärte, warum er am tatort zeitnah an uwe mundlos dachte. der leitende beamte hatte sich nämlich bereits am 4.11.2011 eine akte zu diesem – und wohl nur zu diesem – angefordert, bevor (!) es in den frühen morgenstunden des 5.11. einen entsprechenden treffer in einer fingerabdruckkartei gab! wohlgemerkt: zu einer auch metzels aussage nach aufgrund der schwere der schussverletzungen (stichwort pumpgun) anderweitig nicht identifizierbaren leiche.

ebenso verliert dpa nicht einmal “zwischen den zeilen” einen hinweis darauf, wie der vorsitzende richter letzte woche nebenklagevertretern mit unseres erachtens fadenscheinigen gründen ins wort fiel, deren kritische fragen de facto abwürgte. man muss wissen: aufgrund unseres erachtens fragwürdigster beschlüsse von götzl und seinem ihm stets treu ergeben scheinenden senat wird im OLG ja von anbeginn an eine offizielle wörtliche protokollierung generell verhindert. von einer audio- oder gar videoaufzeichnung dieses sogenannten “jahrhundertprozesses” ganz zu schweigen. wenn nun die masse der medien hierzulande de facto verschweigt, dass es in dieser wie in anderen polizeilichen aussagen gravierende ungereimtheiten gibt; einen richter nicht mal zitiert, geschweige denn kritisiert, wenn dieser behauptet, dass es für den tat- und schuldvorwurf gegenüber den angeklagten keine relevanz habe, ob zumindest einzelne staatsbedienstete mehr oder minder frühzeitig wussten, wo das NSU-kernrtrio steckte, ist das unseres erachtens absolute desinformation. oder gar vorauseilende selbstzensur? es gibt schlicht zuviele indizien, dass mitarbeiter der einen oder anderen deustchen behörde wussten, was sich böhnhardt, mundlos und zschäpe seit ihrem “abtauchen” 1998 zumindest unter anderem neu aufs kerbholz geladen haben sollen, als dass man hierzu einfach schweigen darf.

liebe journalistenkollegen: auch verschweigen ist als falschaussage zu werten

man könnte es konsequent nennen, dass eben jene mit abstand bekannteste deutsche nachrichtenagentur zu prozesstag 53 in der folge darauf verzichtet zu erwähnen, dass nebenklagevertreter letztlich eine umfangreiche kritische stellungnahme zu den augenfälligen widersprüchen des herrn menzel abgaben. immerhin kommt so etwas dann im prozess selbst zur gesamtakte. und damit voraussichtlich anders übrigens als wohl höchstspannendes, und vielleicht eine menge erhellendes material zu andreas temme, jenem verfassungsschutzbeamten, der beim mord am internetcafebetreiber halit yozgat 2006 nebendran gestanden haben oder zumindest – laut ermittlern die heute anscheinend niemand mehr hören mag – quasi über die leiche “gestolpert” sein muss. konkret ging es bei einem antrag der nebenklage zu temme unlängst darum, 35 telefonüberwachungsakten zu dem aufgrund (früherer?) rechtsradikaler tendenzen als „klein adolf“ bekannten mann, der sich bezeichnenderweise nach jenem neunten nsu-mord nicht einmal als zeuge gemeldet hatte, beizuziehen. richter götzl lehnte zwischenzeitlich aber – fast möchte man schon sagen erwartungsgemäß – auch diesen antrag ab. die unterlagen würden wohl nichts dazu beitragen können, den fall aufzuklären. die bundesanwaltschaft hatte ihrerseits schon zuvor “widerspruch” erhoben – schließlich gelte es ja auch die privatsphäre (sic!) temmes zu schützen. und die meisten deutschen medien schweigen. hier und da.

dabei sind berufsverbotforderungen, wie sie dem vernehmen nach etwa im jahre 1963 allzu kritischen journalisten entgegenwehten, die sich vom früheren bundesrichter dr. schröder vom bundesarbeitsgericht gar als „Brunnenvergifter“ diffamieren lassen mussten, die „systematisch das Vertrauen in die Justiz untergraben“, und denen man deshalb “das Handwerk legen” müsse, heute wohl - zumindest formal – nicht mehr zu erwarten. hoffen wir zumindest. auch in bayern. haben kollegen, die auffällig vieles, was im nsu-prozess am image der richter und der staatsanwaltschaft kratzen könnte, mehr oder minder beharrlich ausblenden, vielleicht trotzdem “nur” angst? etwa davor, dass man ihnen selber den prozess macht, wenn sie auch nur implizit an der marke unabhängigkeit (von der entscheider an deutschen gerichten offensichtlich oftmals glauben, dass sie nicht mal theorteisch hinterfragt werden darf) zweifeln?

richter blockt selbst fragen, die sich quasi um mögliche blaupausen für die nagelbombenanschläge des NSU drehen

der zu seiner politisch aktiveren zeit selbst fraglos nicht zu unrecht umstrittene norbert blüm, dessen lesenswerter wenngleich nicht taufrischer text in der “zeit” auch eine anmerkung zum vorsitzenden richter im nsu-prozess enthält (“Götzl gilt unter Kollegen als “brillant”. Zu dieser Brillanz gehörte, dass er einen Gutachter, der während eines langen Vortrags einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte, anblaffte, er solle gefälligst eine Pause beantragen, wenn er Durst habe.”) schafft es, anders als viele medienvertreter, die in münchen seit mai oft mehrmals die woche grund dazu hätten, den gedanken “Richter (müssen) wenigstens lernen, mit Kritik umzugehen” auszuformulieren. zumal selbstkritik, etwa aus reihen des deutschen richterbunds – dessen stellvertretenden vorsitzende andrea titz tragikomischerweise aktuell die leitende pressesprecherin des OLG münchen ist – an einem der ihren, gerade im falle dieses verfahren wohl nicht zu erwarten ist.

zurück zu dem im vorspan dieser geschichte erwähnten szeneladen, der rund um die in neun von zehn nsu-morden zum einsatz gekommenen ceska eine gravierende rolle gespielt habe. dass götzl bei liebau mindestens pro forma öfters nachfragte, diesen zeugen daran erinnerte, dass er nichts verschweigen und nicht wissentlich die unwahrheit sagen dürfe, ist unseres erachtens natürlich eine selbstverständlichkeit. viele kollegen scheinen, allein dass ein richter seine originärste arbeit macht, als etwas besonderes zu betrachten. anders sind viele medienberichte zu den jüngsten prozesstagen nicht zu erklären. dass journalisten dabei aber zumeist unerwähnt lassen, wie götzl am vergangenen mittwoch und donnerstag gleich zahlreiche vertreter der vielen schwerstverletzten und der hinterbliebenen der mordopfer des NSU – also jene gruppe von nebenklageanwälten, die von SZ bis spiegel allein aufgrund ihrer zahl bereits vom ersten prozesstag an immer wieder mal mehr mal weniger unverholen als generelle zumutung diffamiert wurden – fast wie “am laufenden band” unterbrach, oft auch maßregelte und ihren fragen, wenn er sie denn letztlich umformuliert zuließ, zumeist den wind aus den segeln nahm, spottet jeder beschreibung. selbst die schilderungen, die dpa offenkundig am letzten freitag nachschob (die somit unserer beobachtung nach kaum mehr widerklang fanden), spiegeln das, was diesmal zunächst nebenklagevertreter alexander hoffmann und im weiteren wieder anwälte, wie der mit stets besonders profunden recherchen und – wenn ihn das “hohe gericht” nicht steine in den weg legen würde – wohl sehr zielführenden fragetechniken auftrumpfende yavus narin, von götzl erdulden sollten, nicht im ansatz wieder. dass der richter namentlich auch fragen zu früheren ermittlungen zu einem wohl sehr guten bekannten (“kumpel”) von “zeuge” liebau ebenso wie zu fragen über inhalte von bei ihm, dem einstigen szeneladenbetreiber, mal vorgefundenen DVDs blockte, obgleich sich diese um nichts geringeres als um anleitungen zum nagelbombenbau bzw. um “experimente” mit selbigen handelte, findet offenkundig keinerlei wiederklang in der deutschen medienlandschaft. neben zehn morden wird dem NSU jedoch eigentlich insbesondere ein verheerendes nagelbombenattentat vorgeworfen: im juni 2004 wurden durch eine extrem feige tat in der kölner keupstraße (in der überproportional viele türkische bürger ladengeschäfte betrieben und betreiben) 22 menschen zum teil schwer verletzt. aber dies ist ein komplex, den götzl ja schon ziemlich zu prozessbeginn offenkundig vernachlässigenswert fand.

götzl unterbindet protokollierung selbst bei offenkundigen lügnern

und da ist es wieder. das problem der aberwitzigerweise vom vorsitzenden richter und seinem senat wohl nicht zuletzt aufgrund des drängens der bundesanwaltschaft abgelehnten bzw. unmöglich gemachten protokollierung. denn neben all dem was – unter anderem – dpa zur jüngsten prozesswoche unter den tisch fallen ließ: es gibt auch zu mal banaleren, mal grundsätzlicheren sachfragen höchst unterschiedliche berichterstattung. also nicht “nur”, wenn etwa einerseits dpa formuliert “Mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wechselte er (gemeint ist der mann aus dem madley-laden, anm. das ZOB) im Gerichtssaal mehrfach Blicke. Die beiden lächelten sich immer wieder zu.”, während beispielsweise der erst jüngst nebenklage-anwälte in die ecke der sog. verschwörungstheoretiker schubsende, eng mit der wochenzeitung “die zeit” verbandelte berliner tagesspiegel zu den gleichen prozesstunden vermerkt: ”Immer wieder blickt er zu Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben. Zschäpe mustert ihn, verzieht aber keine Miene.” nein! so etwas passiert tagtäglich bei viel gewichtigeren situationen. zum beispiel bei der frage, ob der seinen “madley”-laden zwischenzeitlich aufgegebene “zeuge” liebau letzte woche vor gericht eingeräumt haben soll, zumindest mal armbrüste in dem szeneladen verkauft zu haben, gehen die beobachtungen der oftmals nicht mal mehr 20 journalisten vor ort weit auseinander. unserer wahrnehmung nach hat das der heute vierzigjährige, der vorm OLG nebenbei zweifelsfrei erklärte, sich beim mitangeklagten wohlleben irgendwann mal nach dem verbleib des “trios” erkundigt zu haben, übrigens explizit verneint.

sogar, dass speziell bei diesem von vielen als zumindest sperrig empfundenen zeugen die nebenklage – was in einzelfällen trotz des o.g. generellen beschlusses des gerichts rechtens ist – eine wörtliche protokollierung beantragte (was erstaunlicherweise ausnahmsweise sogar von bundesanwalt weingarten – “hier steht eine Straftat im Raum” – formal unterstützt wurde, aber – sie ahnen es – von götzl, weil es auf wortwörtliches nicht ankäme, abgelehnt wurde), finden viele kollegen offenkundig nicht mal eine silbe wert. auch nicht, dass es der vorsitzende richter dieser tage ebenfalls als irrelevant einstufte, dass beim mordfall in dortmund – unter anderem – der deutschlandweit berüchtigte neonazi siegfried borchardt, der auch bei der einvernahme eines mutmaßlichen skinheads eine gravierende rolle hätten spielen sollen, wenige meter vom tatort gewohnt haben soll. das (die folgende formulierung ist adaptiert) ehemalige nachrichtenmagazin der spiegel etwa, dessen autorin wir allein zur fortan passenderen verwendung des begriffs kreuzverhör beispielsweise einen was-ist-was-erklärtext empfehlen*, sprach letzte woche lieber von einer schonungslosen einvernahme. die hamburger verteilten also an den vorsitzenden richter lieber blumen als kritische worte. weil diese und andere kollegen ihren im print gemeinhin stark begrenzten platz ansonsten unter anderem auch für ausgiebige beobachtungen, etwa wie oft die hauptangeklagte zschäpe in prozesspausen kreuzworträtsel und oder sudokus löst, benötigen, bleibt natürlich letztlich kein platz zu berichten, was nebenklage-rechtsanwältin elif pinar richter götzl am letzten verhandlungstag nach dessen – anders kann man das unseres erachtens kaum nennen – ausraster gegen RA hofmann in einer immens engagierten, recht mutigen stellungnahme erörterte: nämlich, dass sie beim besten willen nicht wisse, wie es den hinterbliebenen der opfer und den verletzten aus köln vermittelt werden kann, dass der vorsitzende einem offenkundigen lügner wie dem szeneladenbetreiber über stunden mit einer engelsruhe begegne, aber bei der leisesten kritischen frage ihres kollegen unangemessen laut und unhöflich wurde. der rest ist schweigen.

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* eine auseinanderfriemelung zu “Über die Verkaufstheke des Madley” wäre auch noch angezeigt, denn von allem was man weiß, wurde eine waffe mit schalldämpfer nicht im geschäft selbst übergeben. zumindest der mutmaßliche abholer carsten schultze hat bis heute zumindest im prozess übrigens auch (noch) nie konkret eine ceszka benannt und oder identifiziert -

die zweite woche im nsu-prozess: trotz ungeheuerlichkeiten von götzl und diemer – keiner geht mit ihnen ins gericht

soweit wir das nach zwei tagen eingehender betrachtung zahlloser print- und tv-beiträge namhafter, vermeintlich reichenweitenstarker deutscher medien (insb. solcher, die wie wir mit festem presseplatz in münchen offiziell immer live dabei sein dürfen beim prozessgeschehen) vorläufig überblicken können: kein bekannteres organ thematisiert ernsthaft, geschweige denn umfassend oder gar explizit kritisch kommentierend, wie richter manfred “und ich habe die sitzungsgewalt!” götzl den durch das kölner nagelbombenattentat 2004 verletzten und traumatisierten menschen jedweden respekt verweigerte. ja mehr noch, es wird teilweise quasi systematisch unterschlagen, dass der “vorsitzende” aktiv auslotete, wie weit der deutsche staat diese und jene opfer ein zweites mal drangsalieren kann. und dann ist da noch die propaganda-maschinerie von bundesanwalt diemer.

wer bisher glaubte, dass sich richter- und bundesanwaltschaft zumindest bis auf weiteres mit der ungeheuerlichkeit begnügen, penetrant so zu tun, als ob verbürgt sei, dass der kern des sog. nsu “nur” aus drei tätern bestand und – noch aberwitziger – es keinerlei anzeichen für eine staatliche verstrickung in deren schreckliche verbrechensserie gäbe (dabei ist selbst wenn man die gezielte schredderei von aktenbergen “hier und da” außen vorlässt, insb. allein der fall andreas temme bei nüchterner betrachtung nicht von der hand zu weisen), sah sich getäuscht: schlimmer als unsensibel einzustufen agierte götzl in der zweiten prozesswoche zum thema kölner keupstraße. er regte nämlich an, diese niederträchtige tat, bei der es u.a. 22 teils schwer verletzte zu beklagen gab, vom hauptverfahren abzutrennen.

fast schien götzls vorschlag an alle verfahrensbeteiligten sich mit dieser idee anzufreunden eine trotzreaktionen: a) hatte einer der nebenklägeranwälte das gericht kritisch hinterfragt, wieso rund 70 weitere personen (die vor dem hintergrund des nagelbombenattentats offensichtlich zumindest theoretisch als nebenkläger in betracht kommen) vom deutschen staat selbst nach mehr als acht jahren offenkundig noch nicht mal auf ihre möglichen rechte hingewiesen worden seien und b) die zschäpe-verteidigung ritt bei einem ihrer zur abwechslung eher banaleren anträge darauf herum, dass der gewählte gerichtssaal dann endgültig nicht mehr tragfähig wäre. statt (wie zumindest wir es von einem wirklich neutralen und wirklich um weitestmögliche aufklärung bemühten richter erwarten würden!) entweder a) abzuwarten, wieviele nebenkläger bzw. nebenklägervertreter in den nächsten tagen und wochen tatsächlich hinzustossen oder b) in dem fall, wo ruchbar wurde, dass in köln aktuell vermeintlich irgendwelche bisher verfahrensunbeteiligten anwälte auf kundenfang ohne substantiellen hintergrund sind, notfalls die jeweilige “berechtigung” zur prozessteilnahme im einzelfall kritisch zu hinterfragen, startete götzl also den perfiden versuch, die verletzten und traumatisierten menschen aus der keupstraße sprichwörtlich auszubooten.

kölner opfer fast zu opfern zweiter klasse degradiert

denn ganz abgesehen davon, dass wenn man das nagelbombenattentat beim aktuellen prozess inhaltlich ausklammert, viele hintergründe der sog. nsu-taten noch schwerer zu erhellen sein dürften: jedem ansatzweise ehrlich bzw. realistisch denkenden menschen muss klar sein, daß zschäpe nicht zwei mal angeklagt wird. sprich, wenn sie wegen der ihr angelasteten gravierenden rolle bei den zehn morden (wie gemeinhin erwartet) zu lebenslanger haftstrafe und anschließender sicherheitsverwahrung verurteilt wird, stellt sie hierzulande niemand mehr ein zweites mal vor gericht. ein strafmaß für u.a. 22 teils schwer verletzte bzw. mind. 31 versuchte mordtaten aus der keupstraße wird niemand mehr abhandeln. dieses kapitel wäre – was für viele betroffene allein schon unerträglich sein dürfte – somit nicht aufgeschoben. diesen zweiten prozess würde es nach menschlichem ermessen niemals geben. die kölner opfer wären zu opfern zweiter klasse degradiert. und weite teile der mainstreampresse, die über jahre perverserweise sogar ohne folgenhafte presseratsrügen von “dönermorden” fabulieren durfte*, lassen das teilweise wieder ganz unter den tisch fallen.

in manchen fällen werden insbesondere schnellleser gar gezielt desinformiert. so entblödete sich etwa die süddeutsche zeitung nicht (die schon in der auch aus nebenklägersicht eben von götzl sehr wohl sinnfrei, zumindest unnötig lang unterbrochenen verhandlung letzte woche steigbügelhalterte “Die Vertagung des Prozesses ist normal ” sowie ” Doch die Verschiebung ist gerechtfertigt.”), im nachbericht der ereignisse in folge der von götzl angeordneten bedenkpause zu dem einzig von götzl explizit ins spiel gebrachten “abtrennungs”-gedankengangs tatsächlich “Gericht lehnt zweiten NSU-Prozess ab” als überschrift vor einen teaser zu setzen. und jener artikelvorspann bietet seinerseits zumindest implizit ebenfalls falsche schlüsse an: “Der Komplex um den Anschlag in der Kölner Keupstraße wird nicht von den NSU-Morden abgetrennt – vorerst jedenfalls. Das verkündet Richter Manfred Götzl nach der Mittagspause. Schlag auf Schlag werden auch die Entscheidungen zu mehreren anderen Anträgen von Verteidigung und Nebenklage bekannt gegeben”.

das steht wirklich so in der SZ, die sich im fall gustl mollath vor monaten wenigstens wieder als tendenziell ernstzunehmend positioniert hatte: “auch die Entscheidungen zu mehreren anderen Anträgen”; “auch” und “andere”(n) kann sich der logik nach im vorliegenden fall ja nur auf die unmittelbar zuvor benannte keupstraßen-thematik beziehen, und die überschrift mit dem hinweis auf eine ablehung, tut wohl unbestreitbar so, als sei diese infame idee von irgendwem, nur eben nicht vom gericht selbst aufgebracht worden. unseren recherchen nach symptomatisch für die deutsche presselandschaft!

spiegel sieht nebenklage generell als zumutung für das gericht

denn auch der spiegel weiß, was götzl und co. sicher gerne lesen. und so wurde teilweise auch unabhängig vom thema keupstraße stimmung gemacht, dass es überhaupt zu viele nebenklagevertreter im gerichtssaal gibt. es wurde also implizit auch gegen die verfahrensbeteiligung sogar der hinterbliebenen der mordopfer gehetzt: “Gewiss, das Verfahren ist eigentlich eine Zumutung für ein Gericht. Hätte es der Vorsitzende auf der Seite der Ankläger nur mit den vier Vertretern der Bundesanwaltschaft zu tun (und nicht mit mehr als 60 Nebenklageanwälten obendrein) sowie mit elf Verteidigern von fünf Angeklagten – es wäre zumutbar. Aber so?” im kontext des nagelbombenattentats legte das hamburger “nachrichtenmagazin” natürlich nach: “Noch mehr Nebenkläger? Und vor allem noch mehr Anwälte, nachdem schon nach letztem Stand mehr als 60 das Parterre des Münchner Gerichtssaals füllen? Das wäre eine schöne Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für nicht ausgelastete Rechtsanwälte.”

natürlich verschwendet der spiegel wie viele andere dabei keine silbe, dass es seitens deutscher behörden sogar auch nach der vermeintlichen selbstenttarnung des sog. nsu speziell im umfeld der kölner keupstraße zu offenkundig antimuslimisch intendierten mordversuchen zu keinerlei aktiver unterrichtung potentieller nebenkläger kam. unabhängig davon, ob irgendein gesetzestext den staatlichen vertretern freiwillig oder hingebogen zu ihrer untätigkeit beipflichtet: ein minimalmaß an menschlichkeit und anstand wäre nach all den vorgeblichen “pannen” doch wohl allein schon aus schlechtem gewissen heraus angezeigt gewesen, oder?

vor dem hintergrund der leider nicht nur bei sz und spiegel extrem und explizit gerichtsfreundlichen berichterstattung, kann es letztlich auch nicht mehr verwundern, dass die zahlreichen nebenklägervertreter, die sich bei der aussprache beherzt und mit zahllosen sachargumenten gegen eine abtrennung stemmten (weniger emotional wurde götzls “gedankengang” im übrigen sogar von der bundesanwaltschaft und auch von zschäpes verteidigung abgelehnt!) in der masse der deutschen medien mit detailkritik kaum vorkommen. teilweise nicht einmal sumerisch. daher zitieren wir nachfolgend exemplarisch einen der nebenklägervertreter, ehe wir uns im weiteren für heute abschließend noch kurz bundesanwalt diemer und seinem sprachrohr widmen.

 o-ton nebenklage-vetreter rechtsanwalt alexander hoffmann: “ Wir müssen ehrlich zu uns sein und Sie [adressiert an götzl] ehrlich zu den Opfern der Keupstraße. Es ist völlig klar: wenn jetzt abgetrennt wird, dann wird das abgetrennte Verfahren in München allenfalls nach Abschluss dieses Verfahrens in München durchgeführt werden. Wenn die Angeklagten hier erst einmal verurteilt sind wegen mehrfachen Mordes, das ist ganz klar und das müssen Sie den Opfern direkt sagen, dann wird das Verfahren eingestellt in Hinblick auf die bereits erfolgte Verurteilung. Dann fallen, ich trau mich das gar nicht das zu sagen, 31 versuchte Mordtaten nicht weiter ins Gewicht. Das kann nicht sein. Meine Mandantin hat bis zum Herbst 2011 eine Situation erlebt, dass jeder den Nachbarn verdächtigt hat, weil Schily gesagt hat, das war kein rechter Anschlag. Die Verdächtigen sind unter den Bewohnern gesucht worden, bis ein Bekennerschreiben in Videoform auftauchte. Man hat sie nicht ernst genommen. Man hat sie im Stich gelassen. Wenn wir jetzt sagen, wir trennen ab, weil dieser Teil Schwierigkeiten macht, dann wiederholt man das, man sagt dann, für Euch gibt es keine Gerechtigkeit, ihr doch Bürger zweiter Klasse. Damit verhilft man dem NSU im Nachhinein zu einem Erfolg. Die Taten, siehe field manuals der terroristischen Gruppen, zielten darauf, eine Spaltung in die Gesellschaft zu bringen. (…) Wenn man jetzt den Anschlag, der nicht von ungefähr an den Oktoberfestanschlag erinnert, herausnimmt und zur Einstellung frei gibt, nimmt man den Tatopfern wieder die Möglichkeit, als Teil dieser Verhandlung aufzutreten.

 (…) Der Bombenanschlag Keupstraße 2004 liegt im Zentrum der Aktivitäten des so genannten NSU. Er ist ein eindeutiges Bekenntnis zum rassistisch motivierten Massenmord, zum Krieg gegen Migranten. (…) In dem Moment wo eine Bombe gezündet wird für ein Maximum an Toten muss jedem in der Gruppe klar gewesen sein, dass es hier um Mord, Mord, Mord geht. Es müssen erhebliche Vorbereitungshandlungen zum Bau dieser Bombe gemacht worden sein. (…) Wenn das Gericht das jetzt ohne Not macht, ist das ein Zeichen an alle Nebenkläger – nicht nur aus der Keupstraße – dass es ab jetzt gegen sie verhandelt. Das Gericht muss sich jetzt entscheiden, ob es das Verfahren ab jetzt gegen die Opfer dieses Anschlags führen will.“

 geheimdienst-verstrickungen? wenn diemer nein sagt, ist nein! 

liebe leser, wann haben sie zuletzt in irgendeinem mainstreammedium vom mehr als ominösen fall temme gehört oder gelesen. also von jenem festen und sicher bis heute nicht allzu schlecht bezahlten verfassungsschutzmitarbeiter (nicht etwa “nur” v-mann), der in kassel unmittelbar am tatort war, als halit yozgat ermordet wurde? aber das ist bestimmt ebenso wie das aussparen der systematischen aktenschreddereien oder das nicht hinzuziehen diverser ergebenisse parlamentarischer untersuchungsausschüsse zu den offiziellen prozessakten nicht wichtig für ein verfahren. es gilt – so die offizielle sprachregelung – “nur” herauszufinden, wer von den fünf offiziell angeklagten in münchen welche schuld auf sich geladen hat. denn bundesanwalt herbert diemer weist wie schon im vorfeld des so genannten “jahrhundertprozesses” auch im gerichtssaal selbst gefühlt im schnitt alle drei stunden jedwede spekulationen über geheimdienst-verstrickungen entschieden zurück. und so berichten viele kollegen denn auch lieber über angebliche anträge der zschäpe-verteidiger zu einem “lachverbot”, wenn sie nicht gerade in breaking-news via twitter beispielsweise jammern, dass man ihnen seitens des gerichts essen und trinken im saal verbietet.

namentlich abermals der spiegel (“Diemers Stellungnahmen zu der Vielzahl von Anträgen, die zu Beginn eines Verfahrens anzubringen sind, schufen zunächst Klarheit im Gewirr der unterschiedlichen Auffassungen und Wunschvorstellungen.”) versteckt die bloße erwähnung (sic!) der “Affäre mit der Aktenschredderei” unserer wahrnehmung nach nicht zufällig hinter nebenkriegsschauplätzen. hinter zeilen, die lesern den eindruck der bedeutungslosigkeit bisheriger prozesstage vermitteln. beispielsweise hinter jener auf faktische unverschämtheiten götzls auf kosten der zschäpe-verteidigung beruhenden “lach- und sachgeschichte”.

und die SZ, die offenkundig auch noch nicht so dermaßen abgebrüht agiert, die frage geheimdienst gänzlich unerwähnt zu lassen, zitiert dazu aber neben diemers plump zurechtgebogen wirkendem mantra nicht etwa eine gegenrede, sondern einzig SPDler sebastian edathy, den vorsitzenden des NSU-untersuchungsausschusses im bundestag. dieser habe “Anfang dieser Woche von einem ‘beispiellosen Versagen’ der Sicherheitsbehörden gesprochen, jedoch ebenfalls betont, es gebe keine Hinweise darauf, dass staatliche Stellen den NSU gedeckt oder sogar unterstützt hätten.”

nebenklägervertreter finden mit fundamentaler kritik kaum gehör

vieles scheint in münchen also auch mit rückendeckung vorgeblich unabhängiger vertreter der vermeintlich vierten macht im staate nach dem motto zu laufen: weil nicht sein kann, was nicht sein darf! und so muss man auch stimmen von zahlreichen nebenklägern, die zwar anerkennen, dass das oberlandesgericht münchen den prozessstoff handhabbar gestalten muss, aber explizit der ansicht sind, “dass eine Aufklärung des Versagens der Ermittlungsbehörden und weiterer möglicher Unterstützungshandlungen des Netzwerkes um den NSU” zwingend eine (weitere) aufgabe dieses prozesses sein muss; die “Rolle der Angeklagten nicht” beleuchtet werden könne, “ohne zu ermitteln, wer, was, von wem, wann wusste und durch welche Mittel der „NSU“ zumindest mitfinanziert worden ist.” mit der lupe suchen.

machen sie sich bitte einmal selbst die mühe, allein zum umgang des staates und vieler medien zum themenkomplex 129er liste zu forschen, die bundesanwalt diemer bis donnerstag ebenfalls als absolut irrelevant deklarierte. doch als der druck seitens der verteidiger zu groß wurde, gab er sprichwörtlich klein bei und räumte in einer pressekonferenz am vergangenen donnerstag sogar ein, dass es dabei namentlich neun konkrete (weitere) fälle aus dem vermeintlich weiteren nsu-umfeld gebe, die aus heutiger sicht einen ermittlungsgrund böten. das ließ diemer aber nicht verlautbaren ohne reflexartig anzuschließen, dass sich – wenn man sich diese offizielle info (“neun”) nun also “vor Augen” halte – der anwurf der verschleierung (“129″) “immens” relativiere.

man beachte: NEUN weitere menschen stehen selbst offiziellen staatlichen angaben nach im fokus aktueller ermittlungen in sachen nsu! und u.a. ard und zdf tun in der zweiten prozesswoche durch das unerträgliche herunterleiern von behauptungen a la bisher hätte es primär “juristische Formalitäten” und “unwichtige Anträge” gegeben so, als sei allein jene liste oder eben das feiste ausklammern anderer erkenntnisse nicht relevant zur aufklärung. einer aufklärung, die staatlicherseits offenkundig aber eben nicht ansatzweise erwünscht ist. wohl weil es neben temme mutmaßlich noch einige, wenn nicht viele weitere gab, die – bei deutschen behördern fest angestellt – selbst bis kurz vor zschäpes ominösen antritt bei der polizei rege kontakte zum sog. nsu unterhielten. erinnern sie sich beispielsweise an die geschichte mit den zahlreichen telefonischen kontaktversuchen von anschlüssen des sächsischen innenministeriums?

die informelle pr-show des bgh-mitarbeiters köhler

v.l.n.r. köhler – diemer, am rande der offiziellen pressekonferenz am 4. prozesstag – foto: das_ZOB

zu dem gebahren diemers im gerichtssaal und drumherum passt leider auch ein punkt, der unseres wissens bezeichnenderweise nirgends in deutschland auch nur mit einer silbe aufgegriffen wurde, obgleich unter anderem (!) von dpa und sz über viele minuten “beobachtet”: staatsanwalt marcus köhler, der mann, der die offiziellen “presseunterrichtungen” von bundesanwalt diemer leitet und generell als pressesprecher von generalbundesanwalt range beim bundesgerichtshof wirkt, schwirrte den gesamten vormittag mit angeheftetem lichtbildausweis – und somit insb. auf viele “normalzuschauer” tendenziell als besondere “respektperson” wirkend – auf der zuschauer/pressetribüne herum. dort verkündete er vor dem eigentlichen beginn des prozesstags in auf fünf meter entfernung unüberhörbaren einzelgesprächen gegenüber pressekollegen seine einschätzung, dass doch fast alles was zschäpes verteidiger hier seit tagen böten, “bloßes geplänkel” ist.

in der mittagspause dann lief köhler gar zur “höchstform” auf, so dass sich fast geschlagene zehn minuten eine kleine traube diverser prozessbeobachtergruppen – (private) zuschauer und medienvertreter – um ihn bildete. nunmehr nicht mehr im gerichtssaal selbst, sondern in dem pausenraum mit wasserspender, brötchenverkauf und toilettenzugang, der während der sitzungspausen den menschen auf der empore offen steht. unter anderem hielt köhler ein flammendes plädoyer gegen jedwede aufzeichnung – sei es in bild und ton, und selbst auf freiwilliger basis – von zeugenaussagen vor diesem gericht. ein wunsch, der nicht nur von zschäpes anwälten und anderen verteidigern häufig angebracht wurde, sondern den auch viele nebenklägervertreter mehr oder minder offensiv äußerten. apropos vertreter der hinterbliebenen und opfer der sog. nsu-verbrechen: zu einer der anwält_innen – da waren aber die meisten pressekollegen schon außer hörweite, nur mehr zwei vermeintlich allgemein interessierte prozessbeobachter hingen noch an seinen lippen – hatte köhler u.e. gar noch despektierliches zu sagen. nämlich über frau edith lunnebach. sinngemäß zitiert: wenn es seitens der nebenklage um vorwürfe zu staatlichen fehlern in sachen nsu geht, muss man natürlich (beispielsweise bei ihr, die ja mit “linken” themen zu tun hatte) immer genau nach den “jeweiligen interessen” fragen…

angesprochen auf unsere irritation, dass sich köhler hier als erkennbarer vertreter staatlicher strukturen sogar gegenüber vermeintlich reinen zuschauern mit doch sehr nach PR riechenden bemerkungen darstellt, betonte dieser, dass er hier natürlich nur als privatperson spreche. im übrigen sei er auch durch ganz normales anstellen in den zuschauersaal gelangt, und natürlich wollte er keinesfalls auch nur irgendwie kritik an frau lunnebach äußern. da hätte er sich vielleicht unglücklich ausgedrückt – und dann hatte er es plötzlich irgendwie eilig und entschwand…

unterstellt, dass ein paar medien fernab von z.b. spiegel und sz nicht schon vor prozessbeginn auf linie waren: steter tropfen, so der offenkundige gedanke der propagandamaschinerie der staatsanwaltschaft, höhlt über kurz oder lang sicher auch noch die letzten ansatzweise kritischen vertreter. etwa nicht alles blindlings abnickende journalisten der einen oder anderen regionalzeitung, die wir erfreulicherweise die letzten tage auch wahrnehmen durften.

auch daher unser aufruf: unterstützen sie die medieninitiative “das ZOB” bitte aktiv und zeitnah durch spenden oder zumindest gezielte weiterempfehlungen an all ihre freunde und bekannten, damit das zuvörderst (aber nicht nur) bei diemer offenkundige ziel, staatliche (mit)schuld aus dem kollektiven gedächtnis entschwinden zu lassen, keine früchte trägt. die opfer und hinterbliebenen haben ein recht auf umfassende aufklärung. alle verfahrensbeteiligten haben einen verständlichen anspruch auf die uneingeschränkte einbeziehung aller verschlussakten in den offiziellen prozessablauf!

* selbst wenn sich nach den ersten zwei, drei morden noch irgendwer herausreden mochte, dass man tatsächlich beispielsweise auch einen sog. milieumord in erwägung ziehen konnte – was wir bis heute nicht mal theoretisch sehen! – war das u.e. von anbeginn an so oder so entmenschlichend!