nsu-prozess: ab wann darf, ab wann muss man einen richter als zumutung bezeichnen?

tragikomisch wenn man sich erinnert, welch gewichtige akten mit nsu-bezug durch deutsche “verfassungsschützer” vermeintlich unwiderbringlich (auch wenn gewisse ard-dokus peinlicherweise vor monaten anderes suggerieren wollten) geschreddert wurden: vor wenigen wochen stand in der mittagspause eines prozesstages wenige meter vorm OLG dieses fahrzeug. so wie wir die arbeit der meisten akkreditierten journalisten seit über 50 verhandlungstagen beurteilen müssen, würden diese wohl auch dann schweigen, wenn im gericht sogar vor ihren augen weitere akten geschreddert würden – copyright: das ZOB

auch wir waren vergangenen donnerstag geneigt zu lamentieren, wie undankbar es ist, stundenlang einem einstigen “szeneladen”-inhaber  beim de-facto (ver-)schweigen zuschauen und zuhören zu müssen. namentlich ging es um frank liebau. einem mann der offenbar zumindest vor jahren extrem tief mit ultrarechten, vermeintlich gemeingefährlichen kreisen verbandelt, und partner oder chef von andreas schultz war, der dereinst dem nun in münchen mitangeklagten carsten schultze die berühmt-berüchtigte ceska übergeben haben soll, ehe sie dieser dann vermeintlich zu böhnhardt und mundlos brachte. doch: wer insbesondere als medienvertreter die jüngsten beiden (!) prozesstage auch nur annähernd vollständig verfolgt hat, müsste – wenn er seinen beruf, seinen unabhängigkeits- und aufklärungs- oder wenigstens informationsauftrag ernst nimmt – zumindest gleichberechtigt über die neuerlichen ungeheuerlichkeiten des vorsitzenden richters im nsu-prozess berichten. ein wiederholtes auftreten, das fast nur mehr als gezieltes ausbremsen kritischer fragen zu werten ist. im idealfall sollte vielleicht sogar die frage nach der zumutbarkeit und oder tragfähigkeit gestellt werden. und zwar weil das unseres erachtens nunmehr endgültig jede grenze überschreitende, teils extrem lautstarke und auf uns beleidigend wirkende ”gegötzel” ausnahmslos kritischen nebenklagevertretern galt. also nicht mal – wenigstens auch – jenen unerträglichen “zeugen” liebau traf, der außer mit bei neonazis auffällig beliebten marken wie „thor steinar“ oder tickets für umstrittene “fightclubs” mit dem einschlägig bekannten “rico malt” auch mit aus guten gründen indizierten CDs und mutmaßlich gar mit videos handelte, die quasi bombenbauanleitungen bzw. inspiration zum abschlachten politischer gegner enthielten. der “madley”-betreiber musste sich nicht abkanzeln lassen. er durfte sich vielmehr – wie vor ihm übrigens bereits zahlreiche polizisten (sic!) im zeugenstand – auf gedächtnislücken berufen, ohne dass götzl seine aussagen wenigstens protokollieren ließ.

“Er ist 59 Jahre alt. Geboren in Franken. Jazzliebhaber.” so begann vor einigen monaten – nachzulesen noch u.a. bei wz-newsline – eine art portrait jenes mannes, der in diesem verfahren sozusagen den hut aufhat. manfred götzl ist der vorsitzende richter im NSU-prozess. verantwortlich für den text, der u.a. mit der zwischenüberschrift “Dem Richter wird fehlende Sensibilität vorgeworfen” operierte und mit dem absatz “Leicht macht es Götzl weder sich noch Anderen. Anstatt den türkischen Medien
einfach drei Plätze im Publikum zu geben, wie Karlsruhe aufgezeigt hatte,
verschob er den ganzen Prozess. Opferangehörige mussten Flugtickets stornieren –
und sich noch einmal neu auf das Zusammentreffen mit den mutmaßlichen Tätern
einstellen.” endete, stammte von sabine dobel. einer mitarbeiterin der natürlich auch aktuell in sachen nsu deutschlandweit überproportional artikel und damit zahllose meinungen prägenden nachrichtenagentur dpa.

polizisten, die absonderlichste widersprüche im raum stehen lassen dürfen

nicht dass jene zeilen im frühjahr in unseren augen als besonders mutig oder gar bahnbrechend zu werten waren – sie waren besser als nichts. heute aber gibt es hinsichtlich der arbeit götzls unserer beobachtung nach fast nicht mal mehr kritik zwischen den zeilen. bleiben wir zunächst bei der dpa. zum 52. prozesstag (dem vergangenen mittwoch) lieferte diese einen bericht, der zwar ein wenig auf unstimmigkeiten zwischen staatsanwaltschaft und zschäpe-verteidigung hinsichtlich der vernehmung einer 91-jährigen eingeht, jedoch komplett verschweigt, dass der “damalige (gemeint ist der zeitpunkt des “auffliegens” des NSU, aka der wohnmobilbrand von eisenach, das auffinden der “beiden uwes”, anm. das ZOB) Chef der Polizeidirektion Gotha, Michael Menzel” trotz zahlreicher nachfrageversuche von prozessbeteiligten nicht ansatzweise schlüssig erklärte, warum er am tatort zeitnah an uwe mundlos dachte. der leitende beamte hatte sich nämlich bereits am 4.11.2011 eine akte zu diesem – und wohl nur zu diesem – angefordert, bevor (!) es in den frühen morgenstunden des 5.11. einen entsprechenden treffer in einer fingerabdruckkartei gab! wohlgemerkt: zu einer auch metzels aussage nach aufgrund der schwere der schussverletzungen (stichwort pumpgun) anderweitig nicht identifizierbaren leiche.

ebenso verliert dpa nicht einmal “zwischen den zeilen” einen hinweis darauf, wie der vorsitzende richter letzte woche nebenklagevertretern mit unseres erachtens fadenscheinigen gründen ins wort fiel, deren kritische fragen de facto abwürgte. man muss wissen: aufgrund unseres erachtens fragwürdigster beschlüsse von götzl und seinem ihm stets treu ergeben scheinenden senat wird im OLG ja von anbeginn an eine offizielle wörtliche protokollierung generell verhindert. von einer audio- oder gar videoaufzeichnung dieses sogenannten “jahrhundertprozesses” ganz zu schweigen. wenn nun die masse der medien hierzulande de facto verschweigt, dass es in dieser wie in anderen polizeilichen aussagen gravierende ungereimtheiten gibt; einen richter nicht mal zitiert, geschweige denn kritisiert, wenn dieser behauptet, dass es für den tat- und schuldvorwurf gegenüber den angeklagten keine relevanz habe, ob zumindest einzelne staatsbedienstete mehr oder minder frühzeitig wussten, wo das NSU-kernrtrio steckte, ist das unseres erachtens absolute desinformation. oder gar vorauseilende selbstzensur? es gibt schlicht zuviele indizien, dass mitarbeiter der einen oder anderen deustchen behörde wussten, was sich böhnhardt, mundlos und zschäpe seit ihrem “abtauchen” 1998 zumindest unter anderem neu aufs kerbholz geladen haben sollen, als dass man hierzu einfach schweigen darf.

liebe journalistenkollegen: auch verschweigen ist als falschaussage zu werten

man könnte es konsequent nennen, dass eben jene mit abstand bekannteste deutsche nachrichtenagentur zu prozesstag 53 in der folge darauf verzichtet zu erwähnen, dass nebenklagevertreter letztlich eine umfangreiche kritische stellungnahme zu den augenfälligen widersprüchen des herrn menzel abgaben. immerhin kommt so etwas dann im prozess selbst zur gesamtakte. und damit voraussichtlich anders übrigens als wohl höchstspannendes, und vielleicht eine menge erhellendes material zu andreas temme, jenem verfassungsschutzbeamten, der beim mord am internetcafebetreiber halit yozgat 2006 nebendran gestanden haben oder zumindest – laut ermittlern die heute anscheinend niemand mehr hören mag – quasi über die leiche “gestolpert” sein muss. konkret ging es bei einem antrag der nebenklage zu temme unlängst darum, 35 telefonüberwachungsakten zu dem aufgrund (früherer?) rechtsradikaler tendenzen als „klein adolf“ bekannten mann, der sich bezeichnenderweise nach jenem neunten nsu-mord nicht einmal als zeuge gemeldet hatte, beizuziehen. richter götzl lehnte zwischenzeitlich aber – fast möchte man schon sagen erwartungsgemäß – auch diesen antrag ab. die unterlagen würden wohl nichts dazu beitragen können, den fall aufzuklären. die bundesanwaltschaft hatte ihrerseits schon zuvor “widerspruch” erhoben – schließlich gelte es ja auch die privatsphäre (sic!) temmes zu schützen. und die meisten deutschen medien schweigen. hier und da.

dabei sind berufsverbotforderungen, wie sie dem vernehmen nach etwa im jahre 1963 allzu kritischen journalisten entgegenwehten, die sich vom früheren bundesrichter dr. schröder vom bundesarbeitsgericht gar als „Brunnenvergifter“ diffamieren lassen mussten, die „systematisch das Vertrauen in die Justiz untergraben“, und denen man deshalb “das Handwerk legen” müsse, heute wohl - zumindest formal – nicht mehr zu erwarten. hoffen wir zumindest. auch in bayern. haben kollegen, die auffällig vieles, was im nsu-prozess am image der richter und der staatsanwaltschaft kratzen könnte, mehr oder minder beharrlich ausblenden, vielleicht trotzdem “nur” angst? etwa davor, dass man ihnen selber den prozess macht, wenn sie auch nur implizit an der marke unabhängigkeit (von der entscheider an deutschen gerichten offensichtlich oftmals glauben, dass sie nicht mal theorteisch hinterfragt werden darf) zweifeln?

richter blockt selbst fragen, die sich quasi um mögliche blaupausen für die nagelbombenanschläge des NSU drehen

der zu seiner politisch aktiveren zeit selbst fraglos nicht zu unrecht umstrittene norbert blüm, dessen lesenswerter wenngleich nicht taufrischer text in der “zeit” auch eine anmerkung zum vorsitzenden richter im nsu-prozess enthält (“Götzl gilt unter Kollegen als “brillant”. Zu dieser Brillanz gehörte, dass er einen Gutachter, der während eines langen Vortrags einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte, anblaffte, er solle gefälligst eine Pause beantragen, wenn er Durst habe.”) schafft es, anders als viele medienvertreter, die in münchen seit mai oft mehrmals die woche grund dazu hätten, den gedanken “Richter (müssen) wenigstens lernen, mit Kritik umzugehen” auszuformulieren. zumal selbstkritik, etwa aus reihen des deutschen richterbunds – dessen stellvertretenden vorsitzende andrea titz tragikomischerweise aktuell die leitende pressesprecherin des OLG münchen ist – an einem der ihren, gerade im falle dieses verfahren wohl nicht zu erwarten ist.

zurück zu dem im vorspan dieser geschichte erwähnten szeneladen, der rund um die in neun von zehn nsu-morden zum einsatz gekommenen ceska eine gravierende rolle gespielt habe. dass götzl bei liebau mindestens pro forma öfters nachfragte, diesen zeugen daran erinnerte, dass er nichts verschweigen und nicht wissentlich die unwahrheit sagen dürfe, ist unseres erachtens natürlich eine selbstverständlichkeit. viele kollegen scheinen, allein dass ein richter seine originärste arbeit macht, als etwas besonderes zu betrachten. anders sind viele medienberichte zu den jüngsten prozesstagen nicht zu erklären. dass journalisten dabei aber zumeist unerwähnt lassen, wie götzl am vergangenen mittwoch und donnerstag gleich zahlreiche vertreter der vielen schwerstverletzten und der hinterbliebenen der mordopfer des NSU – also jene gruppe von nebenklageanwälten, die von SZ bis spiegel allein aufgrund ihrer zahl bereits vom ersten prozesstag an immer wieder mal mehr mal weniger unverholen als generelle zumutung diffamiert wurden – fast wie “am laufenden band” unterbrach, oft auch maßregelte und ihren fragen, wenn er sie denn letztlich umformuliert zuließ, zumeist den wind aus den segeln nahm, spottet jeder beschreibung. selbst die schilderungen, die dpa offenkundig am letzten freitag nachschob (die somit unserer beobachtung nach kaum mehr widerklang fanden), spiegeln das, was diesmal zunächst nebenklagevertreter alexander hoffmann und im weiteren wieder anwälte, wie der mit stets besonders profunden recherchen und – wenn ihn das “hohe gericht” nicht steine in den weg legen würde – wohl sehr zielführenden fragetechniken auftrumpfende yavus narin, von götzl erdulden sollten, nicht im ansatz wieder. dass der richter namentlich auch fragen zu früheren ermittlungen zu einem wohl sehr guten bekannten (“kumpel”) von “zeuge” liebau ebenso wie zu fragen über inhalte von bei ihm, dem einstigen szeneladenbetreiber, mal vorgefundenen DVDs blockte, obgleich sich diese um nichts geringeres als um anleitungen zum nagelbombenbau bzw. um “experimente” mit selbigen handelte, findet offenkundig keinerlei wiederklang in der deutschen medienlandschaft. neben zehn morden wird dem NSU jedoch eigentlich insbesondere ein verheerendes nagelbombenattentat vorgeworfen: im juni 2004 wurden durch eine extrem feige tat in der kölner keupstraße (in der überproportional viele türkische bürger ladengeschäfte betrieben und betreiben) 22 menschen zum teil schwer verletzt. aber dies ist ein komplex, den götzl ja schon ziemlich zu prozessbeginn offenkundig vernachlässigenswert fand.

götzl unterbindet protokollierung selbst bei offenkundigen lügnern

und da ist es wieder. das problem der aberwitzigerweise vom vorsitzenden richter und seinem senat wohl nicht zuletzt aufgrund des drängens der bundesanwaltschaft abgelehnten bzw. unmöglich gemachten protokollierung. denn neben all dem was – unter anderem – dpa zur jüngsten prozesswoche unter den tisch fallen ließ: es gibt auch zu mal banaleren, mal grundsätzlicheren sachfragen höchst unterschiedliche berichterstattung. also nicht “nur”, wenn etwa einerseits dpa formuliert “Mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wechselte er (gemeint ist der mann aus dem madley-laden, anm. das ZOB) im Gerichtssaal mehrfach Blicke. Die beiden lächelten sich immer wieder zu.”, während beispielsweise der erst jüngst nebenklage-anwälte in die ecke der sog. verschwörungstheoretiker schubsende, eng mit der wochenzeitung “die zeit” verbandelte berliner tagesspiegel zu den gleichen prozesstunden vermerkt: ”Immer wieder blickt er zu Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben. Zschäpe mustert ihn, verzieht aber keine Miene.” nein! so etwas passiert tagtäglich bei viel gewichtigeren situationen. zum beispiel bei der frage, ob der seinen “madley”-laden zwischenzeitlich aufgegebene “zeuge” liebau letzte woche vor gericht eingeräumt haben soll, zumindest mal armbrüste in dem szeneladen verkauft zu haben, gehen die beobachtungen der oftmals nicht mal mehr 20 journalisten vor ort weit auseinander. unserer wahrnehmung nach hat das der heute vierzigjährige, der vorm OLG nebenbei zweifelsfrei erklärte, sich beim mitangeklagten wohlleben irgendwann mal nach dem verbleib des “trios” erkundigt zu haben, übrigens explizit verneint.

sogar, dass speziell bei diesem von vielen als zumindest sperrig empfundenen zeugen die nebenklage – was in einzelfällen trotz des o.g. generellen beschlusses des gerichts rechtens ist – eine wörtliche protokollierung beantragte (was erstaunlicherweise ausnahmsweise sogar von bundesanwalt weingarten – “hier steht eine Straftat im Raum” – formal unterstützt wurde, aber – sie ahnen es – von götzl, weil es auf wortwörtliches nicht ankäme, abgelehnt wurde), finden viele kollegen offenkundig nicht mal eine silbe wert. auch nicht, dass es der vorsitzende richter dieser tage ebenfalls als irrelevant einstufte, dass beim mordfall in dortmund – unter anderem – der deutschlandweit berüchtigte neonazi siegfried borchardt, der auch bei der einvernahme eines mutmaßlichen skinheads eine gravierende rolle hätten spielen sollen, wenige meter vom tatort gewohnt haben soll. das (die folgende formulierung ist adaptiert) ehemalige nachrichtenmagazin der spiegel etwa, dessen autorin wir allein zur fortan passenderen verwendung des begriffs kreuzverhör beispielsweise einen was-ist-was-erklärtext empfehlen*, sprach letzte woche lieber von einer schonungslosen einvernahme. die hamburger verteilten also an den vorsitzenden richter lieber blumen als kritische worte. weil diese und andere kollegen ihren im print gemeinhin stark begrenzten platz ansonsten unter anderem auch für ausgiebige beobachtungen, etwa wie oft die hauptangeklagte zschäpe in prozesspausen kreuzworträtsel und oder sudokus löst, benötigen, bleibt natürlich letztlich kein platz zu berichten, was nebenklage-rechtsanwältin elif pinar richter götzl am letzten verhandlungstag nach dessen – anders kann man das unseres erachtens kaum nennen – ausraster gegen RA hofmann in einer immens engagierten, recht mutigen stellungnahme erörterte: nämlich, dass sie beim besten willen nicht wisse, wie es den hinterbliebenen der opfer und den verletzten aus köln vermittelt werden kann, dass der vorsitzende einem offenkundigen lügner wie dem szeneladenbetreiber über stunden mit einer engelsruhe begegne, aber bei der leisesten kritischen frage ihres kollegen unangemessen laut und unhöflich wurde. der rest ist schweigen.

PS: BITTE folgen sie uns / folgt uns auch auf twitter (twitter.com/das_ZOB) und auf unserer facebookseite (www.facebook.com/dasZOB) – und wer den einen oder anderen motivations- und unkostenabfederungseuro über hat: wirklich (!) unabhängige NSU-prozessberichterstattung können sie via Kt.Nr.: 5408979333, BLZ: 50010517 (IBAN DE78 5001 0517 5408 9793 33 – BIC INGDDEFF) sichern…

* eine auseinanderfriemelung zu “Über die Verkaufstheke des Madley” wäre auch noch angezeigt, denn von allem was man weiß, wurde eine waffe mit schalldämpfer nicht im geschäft selbst übergeben. zumindest der mutmaßliche abholer carsten schultze hat bis heute zumindest im prozess übrigens auch (noch) nie konkret eine ceszka benannt und oder identifiziert -

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