spiegel vergisst desinformtion in sachen sog. arbeitnehmerdatenschutz-gesetz

an-datenschutzan dem aus angst die niedersachsenwahl zu vergeigen von schwarzgelb kurzfristig abgeblasenem durchpeitschen des perverserweise “Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz” getauften versuchs, die totale ueberwachung in betrieben zu forcieren, kann man u.e. sehr schoen erkennen, wie “der spiegel” mittlerweile jeden dreck, der hierzulande ausgeheckt wird, erst einseitig schoen redet und wenn’s dann trotzdem auffliegt bzw. zumindest vorlaeufig scheitert, ebenso leise wie halbherzig zurueckrudert.

als erstes war da ein text, der sich schon in der ueberschrift nicht entbloedete, eine selbstverstaendlichkeit (!) als gesetzesdurchbruch zu verkaufen: am 12.01. hiess es im politikressort unter dem euphimistisch anmutenden schlagwort datenschutz wichtigtuerisch “Arbeitnehmer dürfen nicht mehr heimlich gefilmt werden”. als ob nur weil etwas nicht explizit verboten ist, (bisher) erlaubt gewesen waere. wir nennen solchen journalismus nicht mehr nur hofberichterstattung sondern volksverdummung 2.0! denn: heimliche ueberwachung musste und muss jedem klar denkenden menschen auch ohne bundestagsentschluss als verbrechen gelten!

zwar gab es “bereits” in jenem beitrag der hamburger “kollegen” pro forma die lausige erwaehnung, dass gewerkschaften kritisieren (“damit werde die Vorratsdatenspeicherung eingeführt”) aber der artikel war in seinen weiteren 99,9 % so gestrickt, als ob sich jeder arbeitnehmer nun riesig freuen muesste, arbeitnehmerrechte nun nachhaltig gesaterkt wuerden, obgleich eben unverholen das gegenteil im gesetzentwurf stand. (un)sinnigerweise endete die “verbesserungs”-lobhudelei – in der neben ausfuehrlichen paraphrasierungen der vorzuege einzig “CSU-Bundestagsabgeordnete(r) Michael Frieser” mit einem zur perfiden ueberschrift passenden o-ton vorkam – mit dem ebenfalls die tatsachen verwaessernden satz “Den Arbeitgebern werden etliche Informations- und Löschungspflichten auferlegt.”

nicht nur der vollstaendigkeit halber sei erwaehnt: einen beitrag mit kritischen o-toenen lieferte das “nachrichtenmagazin” dann ein paar tage spaeter. also alles gut? eben nicht! denn zum einen erschien der erst, als die kritik unueberhoerbar wurde und zum anderen wurde das stueck bezeichnenderweise nicht wie die geschichte vom 12.01. unter “politik” veroeffentlicht, sondern recht versteckt in der auf der spon-webseite im unteren drittel schlummernden rubrik “KarriereSPIEGEL” (“Viele Daten, wenig Schutz”)

gestern abend dann aber war das ganze dann auch fuer die “politik”-interessierten zum “umstrittene(n) Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz” mutiert. nachdem schwarz-gelb die naechste dreistigkeit “vorlaeufig” abgeblasen haben.